Grundsteuererklärung Baden-Württemberg Zeile 9: Gemarkung des Grundstücks
Trage hier den Namen der Gemarkung ein, in der das Flurstück liegt. Die Gemarkung steht in deinem Grundbuchauszug oder im Liegenschaftskataster.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| GemarkungGemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens › Gemarkung beziehungsweise Flurstück | 11 | Text |
Was gehört in Zeile 9?
So füllst du die Zeile aus
Die Gemarkung steht oft im Grundbuchauszug. Sie kann auch im Liegenschaftskataster oder im Kaufvertrag stehen. Trage den Namen vollständig und richtig ein.
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel GW1_009_GemarkungDie Gemarkung wurde nicht angegeben. Bitte ergänzen Sie beim Flurstück die Angabe der Gemarkung.
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 9 der Grundsteuererklärung Baden-Württemberg ein?
Wo finde ich die Gemarkung für mein Grundstück?
Was passiert, wenn ich die Gemarkung nicht angebe?
Alle Zeilen der Grundsteuererklärung Baden-Württemberg 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.