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Grundsteuererklärung Baden-Württemberg 2025 · Zeile 9

Grundsteuererklärung Baden-Württemberg Zeile 9: Gemarkung des Grundstücks

Trage hier den Namen der Gemarkung ein, in der das Flurstück liegt. Die Gemarkung steht in deinem Grundbuchauszug oder im Liegenschaftskataster.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
GemarkungGemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens › Gemarkung beziehungsweise Flurstück11 Text

Was gehört in Zeile 9?

In Zeile 9 trägst du die Gemarkung ein, zu der das Flurstück gehört. Die Gemarkung ist der Name des örtlichen Bezirks, in dem das Grundstück liegt. Sie steht meist im Grundbuchauszug oder im Liegenschaftskataster.

Die Angabe ist zusammen mit dem Flurstück wichtig, damit das Finanzamt das Grundstück eindeutig identifizieren kann.

So füllst du die Zeile aus

Übernimm die Gemarkung genau so, wie sie in deinen Unterlagen steht. Es handelt sich um eine Textangabe.

Wenn du die Gemarkung nicht kennst, kannst du sie beim zuständigen Katasteramt erfragen oder in den Unterlagen nachsehen, die du zur Grundsteuererklärung erhalten hast.

  • Die Gemarkung steht oft im Grundbuchauszug.
  • Sie kann auch im Liegenschaftskataster oder im Kaufvertrag stehen.
  • Trage den Namen vollständig und richtig ein.

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, dass die Gemarkung nicht angegeben wird. ELSTER weist dann darauf hin, dass die Gemarkung beim Flurstück ergänzt werden muss.

Verwechsle die Gemarkung nicht mit der Gemeinde oder dem Ortsteil. Die Gemarkung ist ein eigener Begriff im Katasterwesen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel GW1_009_GemarkungDie Gemarkung wurde nicht angegeben. Bitte ergänzen Sie beim Flurstück die Angabe der Gemarkung.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 9 der Grundsteuererklärung Baden-Württemberg ein?

Trage den Namen der Gemarkung ein, in der das Flurstück liegt. Die Gemarkung findest du im Grundbuchauszug oder im Liegenschaftskataster.

Wo finde ich die Gemarkung für mein Grundstück?

Die Gemarkung steht in deinem Grundbuchauszug, im Liegenschaftskataster oder in älteren Grundsteuerunterlagen. Bei Unsicherheit hilft das zuständige Katasteramt.

Was passiert, wenn ich die Gemarkung nicht angebe?

Dann meldet ELSTER einen Fehler und bittet dich, die Gemarkung beim Flurstück zu ergänzen. Ohne diese Angabe kann das Finanzamt das Grundstück nicht eindeutig zuordnen.

Alle Zeilen der Grundsteuererklärung Baden-Württemberg 2025 im Überblick

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