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Grundsteuererklärung Baden-Württemberg 2025 · Zeile 10

Grundsteuererklärung Baden-Württemberg Zeile 10: Grundbuchblatt, Flur und Flurstück mit Gesamtfläche

Hier trägst du die Grundbuchangaben zum Flurstück ein: Grundbuchblatt, Flur, Zähler und Nenner des Flurstücks sowie die gesamte Fläche des Flurstücks in m².

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
GrundbuchblattGemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens › Gemarkung beziehungsweise Flurstück12 Text
Flur (falls vorhanden)Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens › Gemarkung beziehungsweise Flurstück13 Zahl ohne Nachkommastellen
Flurstück: ZählerGemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens › Gemarkung beziehungsweise Flurstück14 Text
Flurstück: Nenner (falls vorhanden)Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens › Gemarkung beziehungsweise Flurstück15 Text
Gesamtfläche des Flurstücks in m²Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens › Gemarkung beziehungsweise Flurstück16 Zahl ohne Nachkommastellen

Was gehört in Zeile 10?

In Zeile 10 machst du Angaben zum Flurstück, auf dem sich das Grundvermögen befindet. Die Zeile enthält die Kennzahlen 12 bis 16.

Du trägst das Grundbuchblatt ein, die Flur, sofern in der Gemarkung eine vorhanden ist, den Zähler des Flurstücks, den Nenner, falls das Flurstück als Bruch angegeben ist, und die Gesamtfläche des Flurstücks in Quadratmetern.

Diese Angaben findest du unter anderem im Grundbuchauszug. Bei einem Erbbaurecht trägst du die Nummer des Grundbuchblatts des Erbbauberechtigten ein. Den Namen der Gemarkung trägst du in Zeile 9 ein.

So füllst du die Zeile aus

Trage in Zeile 10 immer die gesamte Fläche des Flurstücks ein, nicht nur den Anteil, der zu deiner wirtschaftlichen Einheit gehört. Den Anteil gibst du erst in Zeile 11 an.

Gibt es in der Gemarkung keine Flur, lässt du das Feld zur Flur frei. Hat das Flurstück keinen Nenner, lässt du auch das Nennerfeld frei. ELSTER weist dich darauf hin, dass die Flurangabe fehlt; diesen Hinweis kannst du dann ignorieren.

Zähler und Fläche des Flurstücks sind Pflichtangaben. Fehlen sie, meldet ELSTER einen Fehler und du musst die Angaben ergänzen.

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, in Zeile 10 nur die anteilige Fläche einzutragen. Dadurch passen die Flächensummen im Hauptvordruck und in der Anlage Grundstück nicht zusammen und ELSTER meldet einen Fehler.

Nicht in jeder Gemarkung gibt es Fluren, und nicht jedes Flurstück hat einen Nenner. Lass das jeweilige Feld dann leer.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel GW1_070Es wurden Angaben im Abschnitt "Gemarkung beziehungsweise Flurstück" getätigt, die Angabe zur Flur fehlt jedoch. Sie können diesen Hinweis ignorieren, wenn in der Gemarkung keine Flur vorhanden ist. Bitte lassen Sie in diesem Fall das entsprechende Feld frei und nehmen Sie keine Eintragung vor.
  • FehlerPrüfregel GW1_009_Flurstueck_ZaehlerDer Flurstück: Zähler wurde nicht angegeben. Bitte ergänzen Sie beim Flurstück die Angabe des Flurstück: Zählers.
  • FehlerPrüfregel GW1_009_FlurstueckflaecheDie Fläche des Flurstücks wurde nicht angegeben. Bitte ergänzen Sie beim Flurstück die Angabe der Fläche des Flurstücks in m².
  • FehlerPrüfregel GW1_015Die Summe der im Hauptvordruck (GW1) unter "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" angegebenen Flächen multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück (GW2) angegebenen Flächen des Grund und Bodens. Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 3 die gegebenenfalls anteilige Fläche des Grundstücks (rechnerischer Anteil entsprechend der Angaben im Hauptvordruck) zum jeweiligen Bodenrichtwert angegeben. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 10 der Grundsteuererklärung Baden-Württemberg ein?

Du trägst das Grundbuchblatt, die Flur, den Zähler und gegebenenfalls den Nenner des Flurstücks sowie die gesamte Fläche des Flurstücks in Quadratmetern ein.

Muss ich in Zeile 10 die gesamte Fläche oder nur meinen Anteil angeben?

In Zeile 10 gibst du immer die gesamte Fläche des Flurstücks an. Deinen Anteil daran trägst du erst in Zeile 11 ein.

Was mache ich, wenn in der Gemarkung keine Flur vorhanden ist?

Dann lässt du das Feld zur Flur frei. Der Hinweis von ELSTER zur fehlenden Flurangabe ist in diesem Fall nicht relevant.

Alle Zeilen der Grundsteuererklärung Baden-Württemberg 2025 im Überblick

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