Grundsteuererklärung Baden-Württemberg Zeile 11: Flächenanteil des Flurstücks an der wirtschaftlichen Einheit
Trage hier den Anteil der Fläche des Flurstücks ein, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, als Bruch mit Zähler und Nenner. Gehört das ganze Flurstück dazu, trägst du 1 und 1 ein.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: ZählerGemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens › Gemarkung beziehungsweise Flurstück | 17 | Zahl mit bis zu 4 Nachkommastellen, nicht 0 |
| Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: NennerGemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens › Gemarkung beziehungsweise Flurstück | 18 | Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0 |
| enthalten inGemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens › Gemarkung beziehungsweise Flurstück | – | Auswahl
|
Was gehört in Zeile 11?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel GW1_1101_ericSie müssen in Zeile 11 des Hauptvordrucks im Feld "Enthalten in" angeben, welcher auf der Anlage Grundstück erklärten Fläche des Grundstücks mit welchem Bodenrichtwert der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil des aktuellen Flurstücks zuzuordnen ist. Wählen Sie bitte "1 - erste Fläche", wenn der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil vom aktuellen Flurstück in der ersten in der Anlage Grundstück erklärten Fläche, für die auch der erste erklärte Bodenrichtwert gilt, enthalten ist. Wählen Sie bitte "2 - zweite Fläche", wenn der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil vom aktuellen Flurstück in der zweiten in der Anlage Grundstück erklärten Fläche, für die auch der zweite erklärte Bodenrichtwert gilt, enthalten ist. Für den Sonderfall, dass der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil vom aktuellen Flurstück sowohl in der ersten als auch in der zweiten in der Anlage Grundstück erklärten Fläche enthalten ist und somit für diesen Flächenanteil teils der erste und teils der zweite erklärte Bodenrichtwert gilt, wählen Sie bitte "3 - beiden Flächen" aus.
- FehlerPrüfregel GW1_602Der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil übersteigt den Wert 1. Dies ist nicht möglich, da beim Wert 1 bereits das komplette Flurstück zur wirtschaftlichen Einheit gehört. Bitte berichtigen Sie Ihre Angaben.
- FehlerPrüfregel GW1_201Auf dem Hauptvordruck wurde bei den Angaben zu Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens über die Angabe in Zeile 11 ("Enthalten in") auf die erste Fläche (Anlage Grundstück, Angaben zum Grund und Boden, erster Bodenrichtwert) Bezug genommen. Auf der Anlage Grundstück wurde aber noch kein (Teil-)Grundstück erklärt.
- FehlerPrüfregel GW1_009_Anteil_NennerBeim Flurstück wurde der Nenner des Anteils des Flurstücks, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, nicht angegeben. Der prozentuale Anteil der Gesamtfläche des Flurstücks, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, ist als mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner anzugeben. Bitte ergänzen Sie die Angabe des Nenners für diesen Bruch.
- FehlerPrüfregel GW1_009_Anteil_ZaehlerBeim Flurstück wurde der Zähler des Anteils des Flurstücks, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, nicht angegeben. Der prozentuale Anteil der Gesamtfläche des Flurstücks, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, ist als mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner anzugeben. Bitte ergänzen Sie die Angabe des Zählers für diesen Bruch.
- FehlerPrüfregel GW1_021Auf dem Hauptvordruck wurde bei den Angaben zur Lage des Grundstücks/Betriebs der Land- und Forstwirtschaft Bezug auf die Anlage Grundstück genommen. Laut der angegeben Art der wirtschaftlichen Einheit handelt es sich aber um einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, so dass Angaben auf der Anlage Grundstück und Bezüge auf die Anlage Grundstück nicht zulässig sind.
- FehlerPrüfregel GW1_202Auf dem Hauptvordruck wurde bei den Angaben zu Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens über die Angabe in Zeile 11 ("Enthalten in") auf die zweite Fläche (Anlage Grundstück, Angaben zum Grund und Boden, zweiter Bodenrichtwert) Bezug genommen. Auf der Anlage Grundstück wurden aber weniger als zwei (Teil-)Grundstücke (damit auch weniger als zwei Bodenrichtwerte) erklärt.
- FehlerPrüfregel GW1_203Auf dem Hauptvordruck wurde bei den Angaben zu Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens über die Angabe in Zeile 11 ("Enthalten in") auf beide Flächen (Anlage Grundstück, Angaben zum Grund und Boden, erster und zweiter Bodenrichtwert) Bezug genommen. Auf der Anlage Grundstück wurden aber weniger als zwei (Teil-)Grundstücke (damit auch weniger als zwei Bodenrichtwerte) erklärt.
- FehlerPrüfregel GW1_1011Auf der Anlage Grundstück (GW2) wurde ein erster Flächenanteil des Grundstücks angegeben, für den der erste auf der Anlage Grundstück angegebene Bodenrichtwert gilt. Auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück können ein oder mehrere Flurstücke diesem ersten Bodenrichtwert zugeordnet werden. Aktuell ist kein Flurstück diesem ersten Bodenrichtwert zugeordnet. Um eine Zuordnung vorzunehmen, ist auf dem Hauptvordruck für das entsprechende Flurstück im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück der Eintrag in Zeile 11 zum Feld "Enthalten in" entweder mit dem Wert "1 - erste Fläche" oder "3 - beiden Flächen" zu setzen. Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben.
- FehlerPrüfregel GW1_015Die Summe der im Hauptvordruck (GW1) unter "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" angegebenen Flächen multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück (GW2) angegebenen Flächen des Grund und Bodens. Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 3 die gegebenenfalls anteilige Fläche des Grundstücks (rechnerischer Anteil entsprechend der Angaben im Hauptvordruck) zum jeweiligen Bodenrichtwert angegeben. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.
Dazu kommen 1 weitere Prüfungen dieser Zeile.
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 11 der Grundsteuererklärung Baden-Württemberg ein?
Wann trage ich 1 und 1 ein?
Was bedeutet das Feld „Enthalten in“ in Zeile 11?
Alle Zeilen der Grundsteuererklärung Baden-Württemberg 2025 im Überblick
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