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Grundsteuererklärung Baden-Württemberg 2025 · Zeile 11

Grundsteuererklärung Baden-Württemberg Zeile 11: Flächenanteil des Flurstücks an der wirtschaftlichen Einheit

Trage hier den Anteil der Fläche des Flurstücks ein, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, als Bruch mit Zähler und Nenner. Gehört das ganze Flurstück dazu, trägst du 1 und 1 ein.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: ZählerGemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens › Gemarkung beziehungsweise Flurstück17 Zahl mit bis zu 4 Nachkommastellen, nicht 0
Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: NennerGemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens › Gemarkung beziehungsweise Flurstück18 Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0
enthalten inGemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens › Gemarkung beziehungsweise Flurstück– Auswahl
  • 1 = 1 - erste Fläche: Für dieses Flurstück gilt der in Anlage Grundstück erklärte erste Bodenrichtwert
  • 2 = 2 - zweite Fläche: Für dieses Flurstück gilt der in Anlage Grundstück erklärte zweite Bodenrichtwert
  • 3 = 3 - beiden Flächen: Für dieses Flurstück gilt teils der erste und teils der zweite auf Anlage Grundstück erklärte Bodenrichtwert

Was gehört in Zeile 11?

In Zeile 11 gibst du an, welcher Anteil der Gesamtfläche des Flurstücks zur wirtschaftlichen Einheit gehört. Der Anteil wird als mathematischer Bruch eingetragen: Zähler in Kennzahl 17, Nenner in Kennzahl 18.

Gehört das komplette Flurstück zur wirtschaftlichen Einheit, trägst du als Zähler 1 und als Nenner 1 ein. Gehört nur ein Teil dazu, trägst du diesen Anteil als Bruch ein. Das ist zum Beispiel der Miteigentumsanteil laut Grundbuch bei einer Eigentumswohnung oder eine anteilige Flurstücksfläche.

So füllst du die Zeile aus

Der Zähler darf bis zu vier Nachkommastellen haben und darf nicht 0 sein. Der Nenner muss eine ganze Zahl ohne Nachkommastellen sein und darf ebenfalls nicht 0 sein.

Zusätzlich ordnest du den Flächenanteil über das Feld „Enthalten in“ einer der auf der Anlage Grundstück erklärten Flächen mit Bodenrichtwert zu. Wähle „1 - erste Fläche“, wenn der Anteil in der ersten erklärten Fläche mit dem ersten Bodenrichtwert enthalten ist. Wähle „2 - zweite Fläche“, wenn er in der zweiten erklärten Fläche mit dem zweiten Bodenrichtwert enthalten ist. Wähle „3 - beiden Flächen“, wenn der Anteil teils zur ersten und teils zur zweiten Fläche gehört.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob der Anteil den Wert 1 übersteigt. Das ist nicht möglich, weil beim Wert 1 bereits das komplette Flurstück zur wirtschaftlichen Einheit gehört.

Die Summe der Flächen aus dem Hauptvordruck muss zur Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen passen. Rechne deshalb nach: Gesamtfläche des Flurstücks mal Bruchanteil muss der anteiligen Fläche in der Anlage Grundstück entsprechen.

Wenn du im Feld „Enthalten in“ auf eine Fläche verweist, die auf der Anlage Grundstück noch nicht erklärt wurde, meldet ELSTER einen Fehler. Prüfe die Zuordnung, bevor du abgibst.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel GW1_1101_ericSie müssen in Zeile 11 des Hauptvordrucks im Feld "Enthalten in" angeben, welcher auf der Anlage Grundstück erklärten Fläche des Grundstücks mit welchem Bodenrichtwert der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil des aktuellen Flurstücks zuzuordnen ist. Wählen Sie bitte "1 - erste Fläche", wenn der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil vom aktuellen Flurstück in der ersten in der Anlage Grundstück erklärten Fläche, für die auch der erste erklärte Bodenrichtwert gilt, enthalten ist. Wählen Sie bitte "2 - zweite Fläche", wenn der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil vom aktuellen Flurstück in der zweiten in der Anlage Grundstück erklärten Fläche, für die auch der zweite erklärte Bodenrichtwert gilt, enthalten ist. Für den Sonderfall, dass der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil vom aktuellen Flurstück sowohl in der ersten als auch in der zweiten in der Anlage Grundstück erklärten Fläche enthalten ist und somit für diesen Flächenanteil teils der erste und teils der zweite erklärte Bodenrichtwert gilt, wählen Sie bitte "3 - beiden Flächen" aus.
  • FehlerPrüfregel GW1_602Der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil übersteigt den Wert 1. Dies ist nicht möglich, da beim Wert 1 bereits das komplette Flurstück zur wirtschaftlichen Einheit gehört. Bitte berichtigen Sie Ihre Angaben.
  • FehlerPrüfregel GW1_201Auf dem Hauptvordruck wurde bei den Angaben zu Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens über die Angabe in Zeile 11 ("Enthalten in") auf die erste Fläche (Anlage Grundstück, Angaben zum Grund und Boden, erster Bodenrichtwert) Bezug genommen. Auf der Anlage Grundstück wurde aber noch kein (Teil-)Grundstück erklärt.
  • FehlerPrüfregel GW1_009_Anteil_NennerBeim Flurstück wurde der Nenner des Anteils des Flurstücks, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, nicht angegeben. Der prozentuale Anteil der Gesamtfläche des Flurstücks, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, ist als mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner anzugeben. Bitte ergänzen Sie die Angabe des Nenners für diesen Bruch.
  • FehlerPrüfregel GW1_009_Anteil_ZaehlerBeim Flurstück wurde der Zähler des Anteils des Flurstücks, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, nicht angegeben. Der prozentuale Anteil der Gesamtfläche des Flurstücks, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, ist als mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner anzugeben. Bitte ergänzen Sie die Angabe des Zählers für diesen Bruch.
  • FehlerPrüfregel GW1_021Auf dem Hauptvordruck wurde bei den Angaben zur Lage des Grundstücks/Betriebs der Land- und Forstwirtschaft Bezug auf die Anlage Grundstück genommen. Laut der angegeben Art der wirtschaftlichen Einheit handelt es sich aber um einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, so dass Angaben auf der Anlage Grundstück und Bezüge auf die Anlage Grundstück nicht zulässig sind.
  • FehlerPrüfregel GW1_202Auf dem Hauptvordruck wurde bei den Angaben zu Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens über die Angabe in Zeile 11 ("Enthalten in") auf die zweite Fläche (Anlage Grundstück, Angaben zum Grund und Boden, zweiter Bodenrichtwert) Bezug genommen. Auf der Anlage Grundstück wurden aber weniger als zwei (Teil-)Grundstücke (damit auch weniger als zwei Bodenrichtwerte) erklärt.
  • FehlerPrüfregel GW1_203Auf dem Hauptvordruck wurde bei den Angaben zu Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens über die Angabe in Zeile 11 ("Enthalten in") auf beide Flächen (Anlage Grundstück, Angaben zum Grund und Boden, erster und zweiter Bodenrichtwert) Bezug genommen. Auf der Anlage Grundstück wurden aber weniger als zwei (Teil-)Grundstücke (damit auch weniger als zwei Bodenrichtwerte) erklärt.
  • FehlerPrüfregel GW1_1011Auf der Anlage Grundstück (GW2) wurde ein erster Flächenanteil des Grundstücks angegeben, für den der erste auf der Anlage Grundstück angegebene Bodenrichtwert gilt. Auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück können ein oder mehrere Flurstücke diesem ersten Bodenrichtwert zugeordnet werden. Aktuell ist kein Flurstück diesem ersten Bodenrichtwert zugeordnet. Um eine Zuordnung vorzunehmen, ist auf dem Hauptvordruck für das entsprechende Flurstück im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück der Eintrag in Zeile 11 zum Feld "Enthalten in" entweder mit dem Wert "1 - erste Fläche" oder "3 - beiden Flächen" zu setzen. Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben.
  • FehlerPrüfregel GW1_015Die Summe der im Hauptvordruck (GW1) unter "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" angegebenen Flächen multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück (GW2) angegebenen Flächen des Grund und Bodens. Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 3 die gegebenenfalls anteilige Fläche des Grundstücks (rechnerischer Anteil entsprechend der Angaben im Hauptvordruck) zum jeweiligen Bodenrichtwert angegeben. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.

Dazu kommen 1 weitere Prüfungen dieser Zeile.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 11 der Grundsteuererklärung Baden-Württemberg ein?

Den Anteil der Fläche des Flurstücks, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, als Bruch. Der Zähler kommt in Kennzahl 17, der Nenner in Kennzahl 18.

Wann trage ich 1 und 1 ein?

Wenn das gesamte Flurstück zur wirtschaftlichen Einheit gehört. Dann ist der Anteil 1/1.

Was bedeutet das Feld „Enthalten in“ in Zeile 11?

Damit ordnest du den Flächenanteil einer der auf der Anlage Grundstück erklärten Flächen mit Bodenrichtwert zu. Zur Auswahl stehen erste Fläche, zweite Fläche oder beide Flächen.

Alle Zeilen der Grundsteuererklärung Baden-Württemberg 2025 im Überblick

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