Zum Inhalt springen
Grundsteuererklärung Baden-Württemberg 2025 · Zeile 32

Grundsteuererklärung Baden-Württemberg Zeile 32: Eigentumsverhältnisse am Grundstück

In Zeile 32 gibst du mit einem Auswahlwert an, wem das Grundstück gehört. Die Angabe steuert, welche weiteren Zeilen auszufüllen sind.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Eigentumsverhältnisse40 Auswahl
  • 0 = 0 Alleineigentum einer natürlichen Person
  • 1 = 1 Alleineigentum einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
  • 2 = 2 Alleineigentum einer unternehmerisch tätigen juristischen Person
  • 3 = 3 Alleineigentum einer nicht unternehmerisch tätigen juristischen Person
  • 4 = 4 Ehegatten/Lebenspartner
  • 5 = 5 Erbengemeinschaft
  • 6 = 6 Bruchteilsgemeinschaft
  • 7 = 7 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen
  • 8 = 8 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von juristischen Personen
  • 9 = 9 andere Grundstücksgemeinschaft

Was gehört in Zeile 32?

Zeile 32 erfasst die Eigentumsverhältnisse am Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Du wählst den passenden Auswahlwert aus. Die Auswahl bestimmt, ob und welche weiteren Angaben zu Beteiligten oder einem Empfangsbevollmächtigten nötig sind.

Die Auswahlwerte lauten: 0 = Alleineigentum einer natürlichen Person, 1 = Alleineigentum einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, 2 = Alleineigentum einer unternehmerisch tätigen juristischen Person, 3 = Alleineigentum einer nicht unternehmerisch tätigen juristischen Person, 4 = Ehegatten/Lebenspartner, 5 = Erbengemeinschaft, 6 = Bruchteilsgemeinschaft, 7 = Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen, 8 = Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von juristischen Personen, 9 = andere Grundstücksgemeinschaft.

So trägst du den Wert ein

Wähle den Auswahlwert, der auf die Eigentümer des Grundstücks zutrifft. Bei Alleineigentum einer natürlichen Person ist das die 0. Gehört das Grundstück Ehegatten oder Lebenspartnern, wähle die 4.

Bei Gemeinschaften kommt es auf die Rechtsform an: Erbengemeinschaft (5), Bruchteilsgemeinschaft (6) oder eine der Grundstücksgemeinschaften (7, 8, 9).

Die Angabe in Zeile 29 zum Empfangsbevollmächtigten soll nur bei einer Bruchteilsgemeinschaft erfolgen. Bei Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und Grundstücksgemeinschaften prüft ELSTER, ob ein Empfangsbevollmächtigter eingetragen ist.

Häufige Fehler

Bei Ehegatten/Lebenspartnern im Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung sind zusätzlich Angaben zum Anteil an der wirtschaftlichen Einheit erforderlich.

Achte darauf, dass die Adressangaben vollständig sind. Fehlt die Straße oder Hausnummer, meldet ELSTER einen Hinweis.

Hast du bei einer Bruchteilsgemeinschaft einen Empfangsbevollmächtigten eingetragen, gib in Zeile 29 an, ob es ein gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter im Sinne von § 183a der Abgabenordnung ist. Sonst weist ELSTER darauf hin.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel GW1_119Die Angabe in Zeile 29 zur/zum Empfangsbevollmächtigten im Sinne von § 183 der Abgabenordnung soll nur bei einer Bruchteilsgemeinschaft erfolgen.
  • HinweisPrüfregel GW1_911Beim Eigentümer / bei der Eigentümerin beziehungsweise bei dem/der Beteiligten wurde keine Angabe zur Straße gemacht. Sofern die Adresse eine Straße beinhaltet, ergänzen Sie diese bitte.
  • HinweisPrüfregel GW1_912Beim Eigentümer / bei der Eigentümerin beziehungsweise bei dem/der Beteiligten wurde keine Angabe zur Hausnummer gemacht. Sofern die Adresse eine Hausnummer beinhaltet, ergänzen Sie diese bitte.
  • HinweisPrüfregel GW1_131Bei Ehegatten/Lebenspartnern (Eigentumsverhältnis Ziffer 4 laut Zeile 32) im Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung sind Angaben zum Anteil an der wirtschaftlichen Einheit erforderlich.
  • HinweisPrüfregel GW1_403_Schluessel_5Beim angegebenen Eigentumsverhältnis handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, Sie haben aber keine Eintragungen zu einem Empfangsbevollmächtigten gemacht. Bitte prüfen Sie, ob es sich hierbei um ein Versehen handelt.
  • HinweisPrüfregel GW1_403_Schluessel_6Beim angegebenen Eigentumsverhältnis handelt es sich um eine Bruchteilsgemeinschaft, Sie haben aber keine Eintragungen zu einem Empfangsbevollmächtigten gemacht. Bitte prüfen Sie, ob es sich hierbei um ein Versehen handelt.
  • HinweisPrüfregel GW1_403_Schluessel_9Beim angegebenen Eigentumsverhältnis handelt es sich um eine andere Grundstücksgemeinschaft, Sie haben aber keine Eintragungen zu einem Empfangsbevollmächtigten gemacht. Bitte prüfen Sie, ob es sich hierbei um ein Versehen handelt.
  • HinweisPrüfregel GW1_403_Schluessel_7Beim angegebenen Eigentumsverhältnis handelt es sich um eine Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen, Sie haben aber keine Eintragungen zu einem Empfangsbevollmächtigten gemacht. Bitte prüfen Sie, ob es sich hierbei um ein Versehen handelt.
  • HinweisPrüfregel GW1_403_Schluessel_8Beim angegebenen Eigentumsverhältnis handelt es sich um eine Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von juristischen Personen, Sie haben aber keine Eintragungen zu einem Empfangsbevollmächtigten gemacht. Bitte prüfen Sie, ob es sich hierbei um ein Versehen handelt.
  • HinweisPrüfregel GW1_404Beim angegebenen Eigentumsverhältnis handelt es sich um eine Bruchteilsgemeinschaft und es liegen Angaben zur Empfangsvollmacht vor, Sie haben aber keine Angaben dazu gemacht, ob es sich um einen gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten im Sinne von § 183 der Abgabenordnung handelt. Prüfen Sie bitte Ihre Angaben und ergänzen Sie diese bitte gegebenenfalls.

Dazu kommen 14 weitere Prüfungen dieser Zeile.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 32 der Grundsteuererklärung Baden-Württemberg ein?

Wähle den Auswahlwert, der zu den Eigentumsverhältnissen passt. Bei Alleineigentum einer natürlichen Person ist das die 0, bei Ehegatten oder Lebenspartnern die 4.

Welcher Auswahlwert gilt für eine Erbengemeinschaft?

Für eine Erbengemeinschaft wählst du den Auswahlwert 5. ELSTER weist darauf hin, wenn kein Empfangsbevollmächtigter eingetragen ist.

Muss ich bei Bruchteilsgemeinschaft einen Empfangsbevollmächtigten angeben?

Die Miteigentümer sollen eine gemeinsam bevollmächtigte Person benennen. Ihre Angaben trägst du in den Zeilen 22 bis 28 ein und kreuzt zusätzlich Zeile 29 an. Fehlt ein Empfangsbevollmächtigter, weist ELSTER darauf hin.

Alle Zeilen der Grundsteuererklärung Baden-Württemberg 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.