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Grundsteuererklärung Baden-Württemberg 2025 · Zeile 51

Grundsteuererklärung Baden-Württemberg Zeile 51: Anteil am Grundstück als Bruchteil

Hier trägst du deinen Anteil am Grundstück als Bruch ein. Der Zähler steht in Kennzahl 70, der Nenner in Kennzahl 71. Beide Werte müssen angegeben werden.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
ZählerEigentümer(innen) / Erbbauberechtigte / Beteiligte › Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft70 Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0
NennerEigentümer(innen) / Erbbauberechtigte / Beteiligte › Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft71 Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0

Was gehört in Zeile 51?

In Zeile 51 trägst du den Anteil ein, der dir an der wirtschaftlichen Einheit gehört. Das ist der Bruchteil, der auf dich entfällt, wenn das Grundstück mehreren Personen gehört.

Der Anteil wird als Bruch dargestellt. Der Zähler steht in Kennzahl 70, der Nenner in Kennzahl 71. Beide Felder gehören zusammen und müssen immer ausgefüllt werden.

Die Zeile gehört zum Abschnitt Eigentümer(innen) / Erbbauberechtigte / Beteiligte und zum Block Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft.

So trägst du den Anteil ein

Gib den Zähler und den Nenner als ganze Zahlen ohne Nachkommastellen ein. Die Zahl 0 ist nicht zulässig.

Bei Alleineigentum trägst du den Anteil mit 1/1 ein. Zähler 1 und Nenner 1.

Bei einer Bruchteilsgemeinschaft oder bei Ehegatten und Lebenspartnern im Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung sind Angaben zum Anteil erforderlich. Das Eigentumsverhältnis gibst du in Zeile 32 an.

Der Anteil darf den Wert 1 nicht übersteigen. Zähler und Nenner müssen also in einem Verhältnis stehen, bei dem der Zähler nicht größer als der Nenner ist.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du nur den Zähler oder nur den Nenner ausfüllst. Trage immer beide Werte ein.

Bei Alleineigentum ist nur der Anteil 1/1 zulässig. Trägst du einen anderen Bruch ein, meldet ELSTER einen Fehler.

Wenn der Anteil den Wert 1 übersteigt, meldet ELSTER einen Fehler. Prüfe dann Zähler und Nenner und berichtige deine Angaben.

  • Nur Zähler oder nur Nenner ausgefüllt
  • Bei Alleineigentum ein anderer Anteil als 1/1 eingetragen
  • Anteil größer als 1
  • Bei Bruchteilsgemeinschaft oder Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung fehlt die Angabe

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel GW1_131Bei Ehegatten/Lebenspartnern (Eigentumsverhältnis Ziffer 4 laut Zeile 32) im Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung sind Angaben zum Anteil an der wirtschaftlichen Einheit erforderlich.
  • FehlerPrüfregel GW1_052Beim Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft geben Sie bitte sowohl den Zähler als auch den Nenner an.
  • FehlerPrüfregel GW1_130Bei Bruchteilsgemeinschaften (Eigentumsverhältnis Ziffer 6 laut Zeile 32) sind Angaben zum Anteil an der wirtschaftlichen Einheit erforderlich.
  • FehlerPrüfregel GW1_1030Sie haben bei Alleineigentum den Anteil mit /angegeben. Bei Alleineigentum tragen Sie bitte den Anteil an Ihrer wirtschaftlichen Einheit mit 1/1 ein.
  • FehlerPrüfregel GW1_601Der Anteil an der wirtschaftlichen Einheit übersteigt den Wert 1. Bitte berichtigen Sie ihre Angaben zu Anteil: Zähler und Anteil: Nenner beim Eigentümer / bei der Eigentümerin beziehungsweise bei dem Beteiligten / bei der Beteiligten.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 51 der Grundsteuererklärung Baden-Württemberg ein?

Trage deinen Anteil am Grundstück als Bruch ein. Der Zähler kommt in Kennzahl 70, der Nenner in Kennzahl 71. Bei Alleineigentum trägst du 1/1 ein.

Muss ich Zähler und Nenner immer beide angeben?

Ja. ELSTER meldet einen Fehler, wenn nur der Zähler oder nur der Nenner ausgefüllt ist. Beide Felder gehören zusammen.

Was mache ich bei Alleineigentum in Zeile 51?

Bei Alleineigentum trägst du den Anteil mit 1/1 ein, also Zähler 1 und Nenner 1. Ein anderer Bruch führt zu einer Fehlermeldung.

Alle Zeilen der Grundsteuererklärung Baden-Württemberg 2025 im Überblick

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