Grundsteuererklärung Baden-Württemberg Zeile 51: Anteil am Grundstück als Bruchteil
Hier trägst du deinen Anteil am Grundstück als Bruch ein. Der Zähler steht in Kennzahl 70, der Nenner in Kennzahl 71. Beide Werte müssen angegeben werden.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| ZählerEigentümer(innen) / Erbbauberechtigte / Beteiligte › Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft | 70 | Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0 |
| NennerEigentümer(innen) / Erbbauberechtigte / Beteiligte › Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft | 71 | Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0 |
Was gehört in Zeile 51?
So trägst du den Anteil ein
Häufige Fehler
Nur Zähler oder nur Nenner ausgefüllt Bei Alleineigentum ein anderer Anteil als 1/1 eingetragen Anteil größer als 1 Bei Bruchteilsgemeinschaft oder Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung fehlt die Angabe
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel GW1_131Bei Ehegatten/Lebenspartnern (Eigentumsverhältnis Ziffer 4 laut Zeile 32) im Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung sind Angaben zum Anteil an der wirtschaftlichen Einheit erforderlich.
- FehlerPrüfregel GW1_052Beim Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft geben Sie bitte sowohl den Zähler als auch den Nenner an.
- FehlerPrüfregel GW1_130Bei Bruchteilsgemeinschaften (Eigentumsverhältnis Ziffer 6 laut Zeile 32) sind Angaben zum Anteil an der wirtschaftlichen Einheit erforderlich.
- FehlerPrüfregel GW1_1030Sie haben bei Alleineigentum den Anteil mit /angegeben. Bei Alleineigentum tragen Sie bitte den Anteil an Ihrer wirtschaftlichen Einheit mit 1/1 ein.
- FehlerPrüfregel GW1_601Der Anteil an der wirtschaftlichen Einheit übersteigt den Wert 1. Bitte berichtigen Sie ihre Angaben zu Anteil: Zähler und Anteil: Nenner beim Eigentümer / bei der Eigentümerin beziehungsweise bei dem Beteiligten / bei der Beteiligten.
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 51 der Grundsteuererklärung Baden-Württemberg ein?
Muss ich Zähler und Nenner immer beide angeben?
Was mache ich bei Alleineigentum in Zeile 51?
Alle Zeilen der Grundsteuererklärung Baden-Württemberg 2025 im Überblick
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