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Anlage Kind 2025 · Zeile 63

Anlage Kind Zeile 63: Aufteilung des Behinderten-Pauschbetrags beim Kind

Trage hier den Prozentsatz ein, der dir beim Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag des Kindes zusteht. Das gilt nur, wenn du nicht zusammen veranlagt bist und die Eltern einen gemeinsamen Antrag gestellt haben.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Laut gesondertem gemeinsamen Antrag sind die für das Kind zu gewährenden Pauschbeträge für Behinderte / Hinterbliebene in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte aufzuteilen. Der bei mir zu berücksichtigende Anteil beträgt (in %)Übertragung des Behinderten- und / oder Hinterbliebenen-Pauschbetrags › Nur bei nicht zusammen veranlagten Eltern:128 Zahl ohne Nachkommastellen, höchstens 100

Was gehört in Zeile 63?

In Zeile 63 gibst du an, zu welchem Anteil dir der Pauschbetrag für Behinderte oder Hinterbliebene zusteht, der für das Kind gewährt wird. Voraussetzung ist, dass du nicht zusammen mit dem anderen Elternteil veranlagt wirst und die Eltern einen gesonderten gemeinsamen Antrag gestellt haben, den Pauschbetrag in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte aufzuteilen.

Der Pauschbetrag steht dem Kind zu. Normalerweise wird er bei geschiedenen, dauernd getrennt lebenden oder nicht verheirateten Eltern je zur Hälfte berücksichtigt. Mit dem gemeinsamen Antrag könnt ihr eine andere Aufteilung bestimmen. Der hier eingetragene Prozentsatz legt fest, welcher Teil bei dir berücksichtigt wird.

So füllst du die Zeile aus

Trage eine ganze Zahl ohne Nachkommastellen ein, höchstens 100. Der Wert gibt den Prozentsatz an, der auf dich entfällt. Der restliche Anteil wird bei dem anderen Elternteil berücksichtigt.

Die Zeile ist nur auszufüllen, wenn die Voraussetzungen im Abschnitt „Übertragung des Behinderten- und / oder Hinterbliebenen-Pauschbetrags“ vorliegen. Bei zusammen veranlagten Ehegatten oder Lebenspartnern ist keine Angabe zulässig.

  • Nur bei nicht zusammen veranlagten Eltern ausfüllen.
  • Zahl ohne Nachkommastellen, höchstens 100.
  • Der gemeinsame Antrag der Eltern muss vorliegen.

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist die Angabe, obwohl die Eltern zusammen veranlagt werden. Dann meldet ELSTER: Eine Angabe zur Aufteilung der für das Kind zu gewährenden Pauschbeträge für Behinderte oder Hinterbliebene ist nicht zulässig, da es sich um ein gemeinsames Kind der zusammenveranlagten Ehegatten oder Lebenspartner handelt.

Achte darauf, dass der gemeinsame Antrag tatsächlich gestellt wurde. Ohne diesen Antrag bleibt es bei der hälftigen Aufteilung.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100500023Eine Angabe zur Aufteilung der für das Kind zu gewährenden Pauschbeträge für Behinderte / Hinterbliebene ist nicht zulässig, da es sich um ein gemeinsames Kind der zusammenveranlagten Ehegatten / Lebenspartner handelt (Anlage Kind).

Zeile 63 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202563
2023–202462
2019–202272
2016–201866

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Kind Zeile 63 ein?

Den Prozentsatz, der dir beim Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag des Kindes zusteht. Die Zahl darf höchstens 100 sein und keine Nachkommastellen haben.

Wann darf ich Zeile 63 ausfüllen?

Nur wenn du nicht zusammen mit dem anderen Elternteil veranlagt wirst und die Eltern einen gesonderten gemeinsamen Antrag auf abweichende Aufteilung gestellt haben.

Was passiert, wenn ich die Zeile bei Zusammenveranlagung ausfülle?

ELSTER weist die Angabe als unzulässig zurück, weil bei zusammen veranlagten Eltern keine Aufteilung des Pauschbetrags möglich ist.

Alle Zeilen der Anlage Kind 2025 im Überblick

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