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Anlage Kind 2025 · Zeile 64

Anlage Kind Zeile 64: Übertragung der Fahrtkostenpauschale bei Behinderung

Hier kreuzt du an, ob das Kind einen Grad der Behinderung von mindestens 80 oder von mindestens 70 mit Merkzeichen „G“ hat. Das ist Voraussetzung für die Übertragung der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale von 900 Euro.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Das Kind hat einen Grad der Behinderung von mindestens 80 oder einen Grad der Behinderung von mindestens 70 und Merkzeichen „G“Übertragung der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale191 Ankreuzfeld (1 = Ja)

Was gehört in Zeile 64?

In Zeile 64 geht es um die Übertragung der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale des Kindes auf dich. Die Zeile gehört zum Abschnitt „Übertragung der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale“.

Du kreuzt hier an, ob das Kind einen Grad der Behinderung von mindestens 80 oder einen Grad der Behinderung von mindestens 70 und das Merkzeichen „G“ hat. Trifft das zu, setzt du das Ankreuzfeld auf „1 = Ja“.

Die Fahrtkostenpauschale beträgt in diesem Fall 900 Euro. Erfüllt das Kind die Voraussetzungen der Zeile 65 (zum Beispiel Merkzeichen „aG“, „Bl“, „TBl“ oder „H“ oder Pflegegrad 4 oder 5), beträgt sie 4.500 Euro. Dann trägst du die „1“ in Zeile 65 ein. Laut Anleitung kreuzt du für die Übertragung Zeile 64 oder Zeile 65 an.

Worauf du achten musst

Die Angaben in Zeile 64 müssen mit den Angaben zum Grad der Behinderung, zu Merkzeichen und zur Pflegebedürftigkeit übereinstimmen, die du für die Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags gemacht hast.

Wenn du den Anteil an der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale des Kindes angibst, aber keine Angaben zu den Voraussetzungen in Zeile 64 oder 65 machst, meldet ELSTER einen Fehler.

Auch wenn deine Angaben in Zeile 64 von denen zur Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags abweichen, meldet ELSTER einen Fehler.

Zusammenhang mit anderen Zeilen

Zeile 65 betrifft Kinder, die außergewöhnlich gehbehindert, blind, taubblind oder ständig hilflos sind oder einen Pflegegrad 4 oder 5 haben.

Die Aufteilung der Fahrtkostenpauschale in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte gibst du laut gesondertem gemeinsamen Antrag der Eltern in Zeile 66 an. Zeile 63 betrifft dagegen die Aufteilung der Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100500053Es wurde der zu berücksichtigende Anteil an der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale des Kindes angegeben, es wurden aber keine Angaben zu den Voraussetzungen des Kindes bei der Übertragung der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale gemacht (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500054Beim Antrag auf Übertragung der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale eines Kindes haben Sie angegeben, dass ein Grad der Behinderung von mindestens 80 oder ein Grad der Behinderung von mindestens 70 und Merkzeichen "G" vorliegt. Diese Angaben stimmen nicht mit den zur Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags getätigten Angaben zum Grad der Behinderung / Merkzeichen / Pflegebedürftigkeit überein (Anlage Kind).

Zeile 64 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202564
2023–202463
2021–202273

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Kind Zeile 64 ein?

Du kreuzt an, ob das Kind einen Grad der Behinderung von mindestens 80 oder einen Grad der Behinderung von mindestens 70 und das Merkzeichen „G“ hat. Trifft es zu, setzt du das Ankreuzfeld auf „1 = Ja“.

Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 64?

Das passiert, wenn du den Anteil an der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale angibst, aber keine Angaben zu den Voraussetzungen in Zeile 64 oder 65 machst. Ein Fehler entsteht auch, wenn deine Angaben in Zeile 64 nicht mit denen zur Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags übereinstimmen.

Muss ich Zeile 64 ausfüllen, wenn ich die Fahrtkostenpauschale übertragen will?

Ja, wenn dein Kind die Voraussetzungen der Zeile 64 erfüllt (900 Euro). Erfüllt es die Voraussetzungen der Zeile 65, trägst du dort die „1“ ein (4.500 Euro). Ohne eine dieser Angaben ist der Antrag auf Übertragung nicht vollständig.

Alle Zeilen der Anlage Kind 2025 im Überblick

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