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Anlage Kind 2025 · Zeile 57

Anlage Kind Zeile 57: Selbst getragenes Schulgeld bei getrennter Veranlagung

Trage hier den Teil des Schulgeldes ein, den du selbst bezahlt hast, wenn du und der andere Elternteil nicht zusammen veranlagt werdet.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Das von mir übernommene Schulgeld beträgtSchulgeld (Privatschule oder Schule in freier Trägerschaft) › Nur bei nicht zusammen veranlagten Eltern:156 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 57?

In Zeile 57 trägst du den Betrag des Schulgeldes ein, den du für das Kind selbst übernommen hast. Die Zeile gehört zum Abschnitt „Schulgeld (Privatschule oder Schule in freier Trägerschaft)“.

Die Angabe ist nur nötig, wenn du und der andere Elternteil nicht zusammen veranlagt werdet. Bei dir wird dann nur das Schulgeld berücksichtigt, das du selbst getragen hast.

Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen. Ein negativer Betrag ist möglich.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag ein, den du tatsächlich selbst für das Schulgeld aufgewendet hast. Wenn du kein Schulgeld selbst getragen hast, gib 0 ein.

Der Betrag darf nicht höher sein als die Gesamtaufwendungen der Eltern für Schulgeld. Diese Gesamtaufwendungen gibst du in Zeile 56 an.

Wenn du und der andere Elternteil zusammen veranlagt werdet, darfst du hier keine Angabe machen. In diesem Fall ist die Zeile nicht auszufüllen.

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, dass der selbst übernommene Betrag höher ist als die Gesamtaufwendungen der Eltern. Das führt zu einer Fehlermeldung.

Bei zusammen veranlagten Eltern ist keine Eintragung zulässig. Auch das wird von ELSTER geprüft.

Wenn du und der andere Elternteil nicht zusammen veranlagt werdet, musst du hier einen Betrag eintragen, notfalls 0. Fehlt die Angabe, meldet ELSTER einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100500050Das von der steuerpflichtigen Person übernommene Schulgeld übersteigt die Gesamtaufwendungen der Eltern für Schulgeld (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500031Die Eltern des Kindes werden nicht zusammen veranlagt. Bitte geben Sie daher auch die Höhe des Schulgeldes an, das von der steuerpflichtigen Person selbst getragen wurde (gegebenenfalls "0") (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 501183Beim Schulgeld wurden die Gesamtaufwendungen der Eltern nicht angegeben, es wurde jedoch das entrichtete Schulgeld oder der zu berücksichtigende Anteil für die Aufteilung des Höchstbetrages angegeben (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500044Eine Angabe zum selbst übernommenen Schulgeld bei nicht zusammen veranlagten Eltern oder zur Aufteilung des Höchstbetrages für Schulgeld ist nicht zulässig, da es sich um ein gemeinsames Kind der zusammenveranlagten Ehegatten / Lebenspartner handelt (Anlage Kind).

Zeile 57 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202557
2023–202456
2019–202266
2016–201862

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Kind Zeile 57 ein?

Den Teil des Schulgeldes, den du selbst für das Kind bezahlt hast. Die Angabe ist nur nötig, wenn du und der andere Elternteil nicht zusammen veranlagt werdet.

Muss ich Zeile 57 ausfüllen, wenn wir zusammen veranlagt werden?

Nein. Bei zusammen veranlagten Eltern ist keine Eintragung zulässig. ELSTER meldet dann einen Fehler.

Was passiert, wenn ich den Betrag falsch eintrage?

ELSTER prüft, ob der Betrag die Gesamtaufwendungen der Eltern übersteigt. Ist das der Fall, erscheint eine Fehlermeldung und du musst den Betrag korrigieren.

Alle Zeilen der Anlage Kind 2025 im Überblick

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