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Anlage Kind 2025 · Zeile 58

Anlage Kind Zeile 58: Aufteilung des Schulgeld-Höchstbetrags

Trage hier den Prozentsatz ein, der dir beim Schulgeld-Höchstbetrag zusteht, wenn du und der andere Elternteil getrennt veranlagt werdet und ihr eine andere Aufteilung als je zur Hälfte vereinbart habt.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Laut gesondertem gemeinsamen Antrag ist für das Kind der Höchstbetrag für das Schulgeld in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte aufzuteilen. Der bei mir zu berücksichtigende Anteil beträgt (in %)Schulgeld (Privatschule oder Schule in freier Trägerschaft) › Nur bei nicht zusammen veranlagten Eltern:157 Zahl ohne Nachkommastellen, höchstens 100

Was gehört in Zeile 58?

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Schulgeld (Privatschule oder Schule in freier Trägerschaft)“. Sie betrifft nur Eltern, die nicht zusammen veranlagt werden und für das Kind einen gesonderten gemeinsamen Antrag zur Aufteilung des Schulgeld-Höchstbetrags stellen.

Der Schulgeld-Höchstbetrag wird normalerweise je zur Hälfte auf beide Elternteile verteilt. Mit einem gemeinsamen Antrag könnt ihr eine andere Aufteilung bestimmen. In Zeile 58 trägst du den Anteil ein, der auf dich entfällt – als Zahl ohne Nachkommastellen, höchstens 100.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Prozentsatz ein, der sich aus eurem gemeinsamen Antrag ergibt. Der Wert muss zwischen 0 und 100 liegen. Die Summe der Anteile beider Elternteile muss 100 % ergeben.

Die Zeile ist nur auszufüllen, wenn ihr nicht zusammen veranlagt werdet und eine von der hälftigen Aufteilung abweichende Verteilung beantragt. Bei zusammen veranlagten Ehegatten oder Lebenspartnern ist keine Angabe möglich.

Das von dir übernommene Schulgeld trägst du in Zeile 57 ein. Die Bezeichnung der Schule oder des Trägers und die Gesamtaufwendungen stehen in Zeile 56.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du den Aufteilungsanteil angibst, aber die Gesamtaufwendungen der Eltern nicht angegeben wurden. Trage in diesem Fall auch das insgesamt entrichtete Schulgeld ein.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn du die Aufteilung angibst, obwohl ihr zusammen veranlagt werdet. Bei zusammen veranlagten Eltern ist die Zeile nicht auszufüllen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 501183Beim Schulgeld wurden die Gesamtaufwendungen der Eltern nicht angegeben, es wurde jedoch das entrichtete Schulgeld oder der zu berücksichtigende Anteil für die Aufteilung des Höchstbetrages angegeben (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500044Eine Angabe zum selbst übernommenen Schulgeld bei nicht zusammen veranlagten Eltern oder zur Aufteilung des Höchstbetrages für Schulgeld ist nicht zulässig, da es sich um ein gemeinsames Kind der zusammenveranlagten Ehegatten / Lebenspartner handelt (Anlage Kind).

Zeile 58 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202558
2023–202457
2019–202267
2016–201863

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Kind Zeile 58 ein?

Den Prozentsatz des Schulgeld-Höchstbetrags, der dir nach eurem gemeinsamen Antrag zusteht. Die Zahl muss zwischen 0 und 100 liegen.

Wann muss ich Zeile 58 ausfüllen?

Nur wenn du und der andere Elternteil nicht zusammen veranlagt werdet und ihr eine andere Aufteilung als je zur Hälfte beantragt.

Muss ich Zeile 58 ausfüllen, wenn wir zusammen veranlagt werden?

Nein. Bei zusammen veranlagten Ehegatten oder Lebenspartnern ist keine Angabe zur Aufteilung möglich.

Alle Zeilen der Anlage Kind 2025 im Überblick

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