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Anlage Kind 2025 · Zeile 56

Anlage Kind Zeile 56: Berücksichtigungsfähige Gesamtaufwendungen für Schulgeld

Trage hier die Summe des Schulgeldes ein, das für das Kind gezahlt wurde, ohne Kosten für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung. Die Beträge führst du einzeln mit Bezeichnung der Schule auf.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bezeichnung der Schule oder deren TrägerSchulgeld (Privatschule oder Schule in freier Trägerschaft) › Einzelaufstellung– Text
berücksichtigungsfähige Gesamtaufwendungen der Eltern: EinzelbetragSchulgeld (Privatschule oder Schule in freier Trägerschaft) › Einzelaufstellung– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
berücksichtigungsfähige Gesamtaufwendungen der ElternSchulgeld (Privatschule oder Schule in freier Trägerschaft) › Summe124 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 56?

In Zeile 56 trägst du die berücksichtigungsfähigen Gesamtaufwendungen der Eltern für Schulgeld ein. Gemeint ist das Entgelt für den Besuch einer Privatschule oder einer Schule in freier Trägerschaft.

Nicht dazu gehören Aufwendungen für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung des Kindes, zum Beispiel Internatskosten oder Essensgeld.

Als Sonderausgaben zählen 30 % des Schulgeldes, höchstens 5.000 € je Kind.

Die Aufwendungen führst du in der Einzelaufstellung auf. Dort gibst du für jede Schule die Bezeichnung der Schule oder deren Träger und den jeweiligen Einzelbetrag an. Die Summe dieser Einzelbeträge trägst du in Zeile 56 ein.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein.

Die Summe in Zeile 56 muss mit der Summe der Einzelbeträge in der Einzelaufstellung übereinstimmen. Andernfalls meldet ELSTER einen Fehler.

Wenn du die Summe angibst, musst du auch die einzelnen Aufwendungen erklären. Die Bezeichnung der Schule und der Einzelbetrag müssen immer gemeinsam angegeben werden.

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, dass die Summe der Aufwendungen angegeben wird, aber die Einzelaufstellung fehlt. ELSTER meldet einen Fehler, weil die einzelnen Aufwendungen erklärt werden müssen.

Ein weiterer Fehler ist, dass die Summe nicht mit den Einzelbeträgen übereinstimmt. Prüfe daher deine Addition.

Wenn die Eltern nicht zusammen veranlagt werden, musst du in Zeile 57 auch angeben, welchen Teil des Schulgeldes du selbst getragen hast. Vergiss diese Angabe nicht, auch wenn sie 0 beträgt.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100500050Das von der steuerpflichtigen Person übernommene Schulgeld übersteigt die Gesamtaufwendungen der Eltern für Schulgeld (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500043Bei den Angaben zum Schulgeld wurde die Summe der Aufwendungen angegeben, die einzelnen Aufwendungen wurden jedoch nicht erklärt (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 501162Bei der Einzelaufstellung zum Schulgeld müssen jeweils die Bezeichnung der Schule und die Höhe des Schulgeldes gemeinsam angegeben werden (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 501150Die sich anhand der erklärten Einzelbeträge rechnerisch ergebende Summe des gezahlten Schulgeldes stimmt nicht mit dem erklärten Betrag überein (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 501130Bei den Angaben zum Schulgeld wurde die Bezeichnung der Schule und / oder Einzelbeträge zum Schulgeld angegeben, die Summe des gezahlten Schulgeldes wurde jedoch nicht angegeben (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 100500031Die Eltern des Kindes werden nicht zusammen veranlagt. Bitte geben Sie daher auch die Höhe des Schulgeldes an, das von der steuerpflichtigen Person selbst getragen wurde (gegebenenfalls "0") (Anlage Kind).
  • FehlerPrüfregel 501183Beim Schulgeld wurden die Gesamtaufwendungen der Eltern nicht angegeben, es wurde jedoch das entrichtete Schulgeld oder der zu berücksichtigende Anteil für die Aufteilung des Höchstbetrages angegeben (Anlage Kind).

Zeile 56 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202556
2023–202455
2019–202265
2016–201861

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Kind Zeile 56 ein?

Die Summe des Schulgeldes, das für das Kind gezahlt wurde, ohne Kosten für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung. Die einzelnen Beträge führst du mit Bezeichnung der Schule in der Einzelaufstellung auf.

Muss ich die Einzelaufstellung ausfüllen?

Ja, wenn du die Summe in Zeile 56 angibst, musst du auch die einzelnen Aufwendungen erklären. Die Bezeichnung der Schule und der Einzelbetrag müssen immer gemeinsam angegeben werden.

Was passiert, wenn die Summe nicht mit den Einzelbeträgen übereinstimmt?

Dann meldet ELSTER einen Fehler. Die Summe in Zeile 56 muss genau der Summe der Einzelbeträge entsprechen.

Alle Zeilen der Anlage Kind 2025 im Überblick

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