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Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen 2025 · Zeile 5

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen Zeile 5: Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungen und Dienstleistungen

Trage hier je Eintrag die Art der Tätigkeit und die Aufwendungen abzüglich Erstattungen ein. Die Summe dieser Aufwendungen steht in Zeile 5.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Art der Tätigkeit / AufwendungenSteuerermäßigung für Aufwendungen › Einzelangaben– Text
Aufwendungen (abzüglich Erstattungen)Steuerermäßigung für Aufwendungen › Einzelangaben– Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0
Summe der Aufwendungen (abzüglich Erstattungen)Steuerermäßigung für Aufwendungen › Summe212 Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0

Was gehört in Zeile 5?

In Zeile 5 trägst du die Aufwendungen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen im Privathaushalt, für haushaltsnahe Dienstleistungen, für Hilfe im eigenen Haushalt sowie für Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt ein. Beispiele sind Wohnungsreinigung, Gartenpflege oder ein ambulanter Pflegedienst.

Zu jedem Eintrag gehören zwei Angaben: die Art der Tätigkeit oder der Aufwendungen und der Betrag. Beide Angaben musst du zusammen machen. Ein Betrag ohne Art der Tätigkeit ist nicht zulässig.

Die Summe dieser Aufwendungen trägst du in der Summenzeile ein. Sie wird über die Kennzahl 212 erfasst. Die Steuer ermäßigt sich um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 4.000 € im Jahr.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Der Wert darf nicht 0 sein. Ziehe Erstattungen ab, zum Beispiel von einer Versicherung, und Leistungen der Pflegeversicherung, die zweckgebunden für diese Leistungen gezahlt werden. Das Pflegegeld musst du nicht abziehen.

Die Summe der Einzelaufwendungen muss mit der erklärten Summe übereinstimmen. Wenn du Einzelwerte angibst, musst du die Summe erklären. Umgekehrt reicht die Summe allein nicht aus, ELSTER verlangt die Einzelaufstellung.

  • Art der Tätigkeit und Betrag immer gemeinsam angeben.
  • Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0.
  • Erstattungen vorher abziehen.
  • Einzelaufwendungen und Summe müssen übereinstimmen.

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, dass die Summe der Einzelaufwendungen von der erklärten Summe abweicht oder fehlt. ELSTER meldet das als Fehler.

Für Dienstleistungen brauchst du eine Rechnung, und du musst sie auf das Konto des Leistungserbringers gezahlt haben. Für Barzahlungen gibt es keine Steuerermäßigung.

Beantragst du den Behinderten-Pauschbetrag, kannst du Pflegeaufwendungen nicht zusätzlich in Zeile 5 geltend machen. Auch Kosten, die schon als außergewöhnliche Belastungen, Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden, gehören nicht hierher.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101100090Die Summe der Einzelaufwendungen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen im Privathaushalt, haushaltsnahe Dienstleistungen, Hilfe im eigenen Haushalt, Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt weicht von der erklärten Summe ab.
  • FehlerPrüfregel 101100091Es wurden Einzelwerte zu Aufwendungen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen im Privathaushalt, haushaltsnahe Dienstleistungen, Hilfe im eigenen Haushalt, Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt angegeben, die Summe wurde jedoch nicht erklärt.
  • FehlerPrüfregel 101100088Bei den Aufwendungen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen im Privathaushalt, haushaltsnahe Dienstleistungen, Hilfe im eigenen Haushalt, Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt müssen Höhe und Art der Aufwendung gemeinsam angegeben werden (möglichkeit).
  • FehlerPrüfregel 101100046Die Angabe zur Begründung oder Auflösung eines gemeinsamen Haushalts ist nur zulässig, wenn eine Zusammenveranlagung oder eine Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern vorliegt und Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen erklärt wurden.
  • FehlerPrüfregel 101100089Bei der Steuerermäßigung für Aufwendungen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen im Privathaushalt, haushaltsnahe Dienstleistungen, Hilfe im eigenen Haushalt, Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt wurde der Gesamtbetrag der Aufwendungen angegeben, es wurde aber keine Einzelaufstellung vorgenommen.
  • FehlerPrüfregel 101100111Es wurde ein abweichender Prozentsatz für die Verteilung des Höchstbetrages des § 35a EStG (sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt, haushaltsnahe Dienstleistungen, Hilfe im eigenen Haushalt, Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt, in Heimunterbringungskosten enthaltene Aufwendungen, die denen einer Haushaltshilfe vergleichbar sind) angegeben, es fehlt jedoch ein entsprechender Aufwand.
  • FehlerPrüfregel 12201Ein ganzjähriger gemeinsamer Haushalt mit einer oder mehreren anderen alleinstehenden Person(en) ist nur zu erklären, wenn gleichzeitig eine Steuerermäßigung für Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen, Pflege- und Betreuungsleistungen, Heimunterbringung oder Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen beantragt wird.

Zeile 5 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2019–20255
2016–201872

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 5 der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ein?

Trage die Art der Tätigkeit und die Aufwendungen abzüglich Erstattungen ein. Die Summe dieser Aufwendungen gehört in die Summenzeile mit der Kennzahl 212.

Muss ich die Summe in Zeile 5 angeben, wenn ich Einzelaufwendungen eintrage?

Ja. Wenn du Einzelwerte zu den Aufwendungen angibst, musst du die Summe erklären. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Was mache ich, wenn die Summe nicht mit den Einzelaufwendungen übereinstimmt?

Dann meldet ELSTER einen Fehler. Prüfe deine Einzelbeträge und korrigiere die Summe, bis beide Werte übereinstimmen.

Alle Zeilen der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen 2025 im Überblick

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