Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen Zeile 4: Minijobs im Privathaushalt – Summe der Aufwendungen
Hier trägst du die Gesamtsumme deiner Aufwendungen für geringfügige Beschäftigungen in deinem Privathaushalt ein, abzüglich erhaltener Erstattungen.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Art der TätigkeitSteuerermäßigung für Aufwendungen › Einzelangaben | – | Text |
| BetragSteuerermäßigung für Aufwendungen › Einzelangaben | – | Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0 |
| Summe der Aufwendungen (abzüglich Erstattungen)Steuerermäßigung für Aufwendungen › Summe | 202 | Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0 |
Was gehört in Zeile 4?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Summe stimmt nicht mit den Einzelbeträgen überein. Einzelwerte angegeben, aber Summe fehlt. Summe angegeben, aber keine Einzelaufstellung. Betrag und Art der Tätigkeit nicht gemeinsam angegeben.
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 1271Die Summe der Einzelaufwendungen für geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt - sogenannte Minijobs - weicht von der erklärten Summe ab.
- FehlerPrüfregel 1270Es wurden Einzelwerte zu Aufwendungen für geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt - sogenannte Minijobs - angegeben, die Summe wurde jedoch nicht erklärt.
- FehlerPrüfregel 12001Bei den Aufwendungen für geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt -sogenannte Minijobs - müssen Betrag und Art der Aufwendung gemeinsam angegeben werden (Erklärungsmöglichkeit).
- FehlerPrüfregel 101170001Bei der Steuerermäßigung für Aufwendungen für geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt - sogenannte Minijobs - wurde der Gesamtbetrag der Aufwendungen angegeben, es wurde aber keine Einzelaufstellung vorgenommen.
- FehlerPrüfregel 101100110Es wurde ein abweichender Prozentsatz für die Verteilung des Höchstbetrages des § 35a EStG (geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt - sogenannte Minijobs - beziehungsweise Pflegeleistungen im Rahmen von solchen) angegeben, es fehlt jedoch ein entsprechender Aufwand.
- FehlerPrüfregel 101100046Die Angabe zur Begründung oder Auflösung eines gemeinsamen Haushalts ist nur zulässig, wenn eine Zusammenveranlagung oder eine Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern vorliegt und Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen erklärt wurden.
- FehlerPrüfregel 12201Ein ganzjähriger gemeinsamer Haushalt mit einer oder mehreren anderen alleinstehenden Person(en) ist nur zu erklären, wenn gleichzeitig eine Steuerermäßigung für Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen, Pflege- und Betreuungsleistungen, Heimunterbringung oder Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen beantragt wird.
Zeile 4 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2019–2025 | 4 |
| 2016–2018 | 71 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 4 der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ein?
Muss ich die Einzelaufwendungen für Minijobs in Zeile 4 oder in Zeile 5 und 6 angeben?
Was passiert, wenn die Summe in Zeile 4 nicht mit den Einzelbeträgen übereinstimmt?
Alle Zeilen der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen 2025 im Überblick
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