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Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen 2025 · Zeile 4

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen Zeile 4: Minijobs im Privathaushalt – Summe der Aufwendungen

Hier trägst du die Gesamtsumme deiner Aufwendungen für geringfügige Beschäftigungen in deinem Privathaushalt ein, abzüglich erhaltener Erstattungen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Art der TätigkeitSteuerermäßigung für Aufwendungen › Einzelangaben– Text
BetragSteuerermäßigung für Aufwendungen › Einzelangaben– Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0
Summe der Aufwendungen (abzüglich Erstattungen)Steuerermäßigung für Aufwendungen › Summe202 Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0

Was gehört in Zeile 4?

Zeile 4 betrifft geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt, also Minijobs. Dazu zählen zum Beispiel eine Haushaltshilfe, eine Reinigungskraft oder eine Betreuungsperson, die bei dir zu Hause angestellt ist und deren Verdienst die Grenze für einen Minijob nicht überschreitet.

Du trägst hier die Summe deiner Aufwendungen für solche Minijobs ein. Das sind die Lohnkosten, die du für die Beschäftigung im Haushalt bezahlt hast. Erstattungen, die du dafür erhalten hast, ziehst du vorher ab.

Die Steuerermäßigung für Minijobs beträgt 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 510 Euro im Jahr.

So füllst du die Zeile aus

Trage zuerst in den Einzelangaben die Art der Tätigkeit und den jeweiligen Betrag ein. Die Art der Tätigkeit beschreibst du mit einem kurzen Text, zum Beispiel „Haushaltshilfe“ oder „Reinigungskraft“.

Die Beträge gibst du in Euro ohne Cent an. Ein Betrag von 0 ist nicht zulässig.

Bilde anschließend die Summe aller Einzelbeträge und trage sie in das Feld „Summe der Aufwendungen (abzüglich Erstattungen)“ ein. Diese Summe trägt die Kennzahl 202.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob die Summe der Einzelaufwendungen mit der erklärten Summe übereinstimmt. Rechne deshalb genau nach.

Wenn du Einzelwerte angibst, musst du auch die Summe erklären. Umgekehrt reicht die Summe allein nicht aus – die Einzelaufstellung gehört dazu.

Bei jedem Einzelposten müssen Betrag und Art der Tätigkeit gemeinsam angegeben werden.

  • Summe stimmt nicht mit den Einzelbeträgen überein.
  • Einzelwerte angegeben, aber Summe fehlt.
  • Summe angegeben, aber keine Einzelaufstellung.
  • Betrag und Art der Tätigkeit nicht gemeinsam angegeben.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 1271Die Summe der Einzelaufwendungen für geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt - sogenannte Minijobs - weicht von der erklärten Summe ab.
  • FehlerPrüfregel 1270Es wurden Einzelwerte zu Aufwendungen für geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt - sogenannte Minijobs - angegeben, die Summe wurde jedoch nicht erklärt.
  • FehlerPrüfregel 12001Bei den Aufwendungen für geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt -sogenannte Minijobs - müssen Betrag und Art der Aufwendung gemeinsam angegeben werden (Erklärungsmöglichkeit).
  • FehlerPrüfregel 101170001Bei der Steuerermäßigung für Aufwendungen für geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt - sogenannte Minijobs - wurde der Gesamtbetrag der Aufwendungen angegeben, es wurde aber keine Einzelaufstellung vorgenommen.
  • FehlerPrüfregel 101100110Es wurde ein abweichender Prozentsatz für die Verteilung des Höchstbetrages des § 35a EStG (geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt - sogenannte Minijobs - beziehungsweise Pflegeleistungen im Rahmen von solchen) angegeben, es fehlt jedoch ein entsprechender Aufwand.
  • FehlerPrüfregel 101100046Die Angabe zur Begründung oder Auflösung eines gemeinsamen Haushalts ist nur zulässig, wenn eine Zusammenveranlagung oder eine Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern vorliegt und Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen erklärt wurden.
  • FehlerPrüfregel 12201Ein ganzjähriger gemeinsamer Haushalt mit einer oder mehreren anderen alleinstehenden Person(en) ist nur zu erklären, wenn gleichzeitig eine Steuerermäßigung für Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen, Pflege- und Betreuungsleistungen, Heimunterbringung oder Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen beantragt wird.

Zeile 4 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2019–20254
2016–201871

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 4 der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ein?

Die Summe deiner Aufwendungen für Minijobs im Privathaushalt, abzüglich erhaltener Erstattungen. Dazu gehören die Lohnkosten für die im Haushalt angestellte Person.

Muss ich die Einzelaufwendungen für Minijobs in Zeile 4 oder in Zeile 5 und 6 angeben?

Die Einzelaufwendungen für Minijobs gibst du in Zeile 4 selbst an, im Block „Einzelangaben“. Die Zeilen 5 und 6 betreffen andere Aufwendungsarten.

Was passiert, wenn die Summe in Zeile 4 nicht mit den Einzelbeträgen übereinstimmt?

Dann meldet ELSTER einen Fehler. Die Summe der Einzelaufwendungen muss mit der erklärten Summe übereinstimmen.

Alle Zeilen der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen 2025 im Überblick

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