Anlage Grundstück Zeile 9: Kernsanierung und Abbruchverpflichtung bei Wohngrundstücken
Trage das Jahr ein, in dem die Kernsanierung abgeschlossen wurde oder in dem das Gebäude abgerissen werden muss. Die Jahre müssen plausibel zum Baujahr sein.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Es erfolgte eine Kernsanierung, die abgeschlossen wurde im JahrAngaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert | 15 | Jahr (JJJJ) |
| Es besteht eine Abbruchverpflichtung im JahrAngaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert | 16 | Jahr (JJJJ) |
Was gehört in Zeile 9?
So füllst du die Zeile aus
Kernsanierung: Jahr des Abschlusses eintragen. Abbruchverpflichtung: Jahr des vorgeschriebenen Abrisses eintragen. In Zeile 9 nur bei Wohngrundstücken; bei Nichtwohngrundstücken gehören diese Angaben in Zeile 21.
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel GW2_014Beim Gebäude mit der laufenden Nummer liegt das Jahr der Abbruchverpflichtung in der Vergangenheit.
- FehlerPrüfregel Grundsteuer_2Das Jahr der Kernsanierung kann nicht vor dem Baujahr (=Zeitpunkt der erstmaligen Bezugsfertigkeit) liegen.
- FehlerPrüfregel GW2_015Beim Gebäude mit der laufenden Nummer liegt das Jahr, in dem die Kernsanierung abgeschlossen wurde, in der Zukunft.
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 9 der Anlage Grundstück ein?
Wann liegt eine Kernsanierung vor?
Muss ich das Baujahr in Zeile 9 angeben?
Alle Zeilen der Anlage Grundstück 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
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