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Anlage Grundstück 2025 · Zeile 10

Anlage Grundstück Zeile 10: Vergünstigungen und Befreiungen bei Grundsteuer

In Zeile 10 trägst du ein, ob für dein Grundstück eine Steuervergünstigung oder Steuerbefreiung gilt. Außerdem gibst du hier die Anzahl der Garagen- und Tiefgaragenstellplätze an.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Art der Vergünstigung:Angaben zu Grundsteuervergünstigungen › Vergünstigung des gesamten Grundbesitzes63 Auswahl
  • 1 = 1 Für das Grundstück wurde eine Förderzusage nach § 13 Absatz 3 des Wohnraumförderungsgesetzes erteilt und die sich aus der Förderzusage ergebenden Bindungen bestehen im Hauptveranlagungszeitraum (§ 15 Absatz 2 GrStG)
  • 2 = 2 Für das Grundstück wurde eine Förderzusage nach dem Ersten oder Zweiten Wohnungsbaugesetz oder nach einem Wohnraumförderungsgesetz eines Landes erteilt und die sich aus der Förderzusage ergebenden Bindungen bestehen im Hauptveranlagungszeitraum (§ 15 Absatz 3 GrStG)
  • 3 = 3 Das jeweilige Grundstück wird einer Wohnungsbaugesellschaft zugerechnet, deren Anteile mehrheitlich von einer oder mehreren Gebietskörperschaft(en) gehalten werden und zwischen der Wohnungsbaugesellschaft und der Gebietskörperschaft oder den Gebietskörperschaften besteht ein Gewinnabführungsvertrag (§ 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 GrStG)
  • 4 = 4 Das jeweilige Grundstück wird einer Wohnungsbaugesellschaft zugerechnet, die als gemeinnützig im Sinne des § 52 der Abgabenordnung anerkannt ist (§ 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 GrStG)
  • 5 = 5 Das jeweilige Grundstück wird einer Genossenschaft oder einem Verein zugerechnet, für deren oder dessen Tätigkeit eine Steuerbefreiung nach § 5 Absatz 1 Nummer 10 des Körperschaftsteuergesetzes besteht und der Grundbesitz ist der begünstigten Tätigkeit zuzuordnen (§ 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 GrStG)
Auf dem Grundstück befindet sich ein Gebäude, das ein Baudenkmal im Sinne des jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes ist.Angaben zu Grundsteuervergünstigungen › Vergünstigung des gesamten Grundbesitzes65 Ankreuzfeld (1 = Ja)
Anzahl der Garagen-/TiefgaragenstellplätzeAngaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Garagen- und Tiefgaragenstellplätze71 Zahl ohne Nachkommastellen
BezeichnungAngaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuerbefreiungen– Text
Steuerfreie Fläche in m²Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuerbefreiungen74 Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0
Nutzungsart:Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuerbefreiungen73 Auswahl
  • 1 = 1 Grundbesitz, der von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch benutzt wird (§ 3 Absatz 1 Nummer 1 GrStG)
  • 2 = 2 Grundbesitz, der vom Bundeseisenbahnvermögen für Verwaltungszwecke benutzt wird (§ 3 Absatz 1 Nummer 2 GrStG)
  • 3 = 3 Grundbesitz, der von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient, für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke benutzt wird (§ 3 Absatz 1 Nummer 3 GrStG)
  • 4 = 4 Grundbesitz, der von einer Religionsgesellschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, einem ihrer Orden, einer ihrer religiösen Genossenschaften oder einem ihrer Verbände oder von einer jüdischen Kultusgemeinde, die keine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, für Zwecke der religiösen Unterweisung, der Wissenschaft, des Unterrichts, der Erziehung oder für Zwecke der eigenen Verwaltung benutzt wird (§ 3 Absatz 1 Nummer 4 GrStG)
  • 5 = 5 Dienstwohnungen der Geistlichen und Kirchendiener der Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, und der jüdischen Kultusgemeinden (§ 3 Absatz 1 Nummer 5 GrStG). § 5 GrStG ist insoweit nicht anzuwenden
  • 6 = 6 Grundbesitz der Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, und der jüdischen Kultusgemeinden, der am 1. Januar 1987 und im Veranlagungszeitpunkt zu einem nach Kirchenrecht gesonderten Vermögen, insbesondere einem Stellenfonds gehört, dessen Erträge ausschließlich für die Besoldung und Versorgung der Geistlichen und Kirchendiener sowie ihrer Hinterbliebenen bestimmt sind (§ 3 Absatz 1 Nummer 6 GrStG)
  • 7 = 7 Grundbesitz, der dem Gottesdienst einer Religionsgesellschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, oder einer jüdischen Kultusgemeinde gewidmet ist (§ 4 Nummer 1 GrStG)
  • 13 = 13 Grundbesitz, der für Zwecke der Wissenschaft, des Unterrichts oder der Erziehung benutzt wird (§ 4 Nummer 5 GrStG), wenn durch die Landesregierung oder die von ihr beauftragte Stelle anerkannt ist, dass der Benutzungszweck im Rahmen der öffentlichen Aufgaben liegt und der Grundbesitz ausschließlich demjenigen, der ihn benutzt, oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zuzurechnen ist
  • 15 = 15 Grundbesitz ausländischer Staaten, der für diplomatische Zwecke genutzt wird (Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen - WÜD - vom 18. April 1961 (BGBl. 1964 II S. 959)) und Grundbesitz, der unter der gleichen Voraussetzung konsularischen Zwecken dient (Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen - WÜK - vom 24. April 1963 (BGBl. 1969 II S. 1587))
BezeichnungAngaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuervergünstigungen– Text
Vergünstigte Fläche in m²Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuervergünstigungen– Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0
Art der Vergünstigung:Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuervergünstigungen– Auswahl
  • 1 = 1 Für das Grundstück wurde eine Förderzusage nach § 13 Absatz 3 des Wohnraumförderungsgesetzes erteilt und die sich aus der Förderzusage ergebenden Bindungen bestehen im Hauptveranlagungszeitraum (§ 15 Absatz 2 GrStG)
  • 2 = 2 Für das Grundstück wurde eine Förderzusage nach dem Ersten oder Zweiten Wohnungsbaugesetz oder nach einem Wohnraumförderungsgesetz eines Landes erteilt und die sich aus der Förderzusage ergebenden Bindungen bestehen im Hauptveranlagungszeitraum (§ 15 Absatz 3 GrStG)
  • 3 = 3 Das jeweilige Grundstück wird einer Wohnungsbaugesellschaft zugerechnet, deren Anteile mehrheitlich von einer oder mehreren Gebietskörperschaften gehalten werden und zwischen der Wohnungsbaugesellschaft und der Gebietskörperschaft oder den Gebietskörperschaften besteht ein Gewinnabführungsvertrag (§ 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 GrStG)
  • 4 = 4 Das jeweilige Grundstück wird einer Wohnungsbaugesellschaft zugerechnet, die als gemeinnützig im Sinne des § 52 der Abgabenordnung anerkannt ist (§ 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 GrStG)
  • 5 = 5 Das jeweilige Grundstück wird einer Genossenschaft oder einem Verein zugerechnet, für deren oder dessen Tätigkeit eine Steuerbefreiung nach § 5 Absatz 1 Nummer 10 des Körperschaftsteuergesetzes besteht und der Grundbesitz ist der begünstigten Tätigkeit zuzuordnen (§ 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 GrStG)
  • 6 = 6 Auf dem Grundstück befinden sich Gebäude oder Gebäudeteile im Sinne des jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes (§ 15 Absatz 5 GrStG)

Was gehört in Zeile 10?

Zeile 10 bündelt mehrere Angaben zu Grundsteuervergünstigungen und Steuerbefreiungen. Du machst hier Angaben, wenn für dein Grundstück eine Ermäßigung der Steuermesszahl oder eine Steuerbefreiung in Betracht kommt.

Die Zeile enthält die Kennzahlen 63, 65, 71, 74 und 73. Welche Felder du ausfüllst, hängt davon ab, ob die Vergünstigung für den gesamten Grundbesitz gilt oder nur für einzelne Gebäude, Garagen oder Flächen.

Vergünstigung für den gesamten Grundbesitz

Mit Kennzahl 63 gibst du die Art der Vergünstigung an, die für den gesamten Grundbesitz gilt. Zur Auswahl stehen fünf Möglichkeiten: eine Förderzusage nach dem Wohnraumförderungsgesetz, eine Förderzusage nach dem Ersten oder Zweiten Wohnungsbaugesetz oder einem Landeswohnraumförderungsgesetz, eine Wohnungsbaugesellschaft, deren Anteile mehrheitlich Gebietskörperschaften gehören und die einen Gewinnabführungsvertrag hat, eine als gemeinnützig anerkannte Wohnungsbaugesellschaft sowie eine Genossenschaft oder ein Verein mit Steuerbefreiung nach dem Körperschaftsteuergesetz.

Mit Kennzahl 65 kreuzt du an, wenn sich auf dem Grundstück ein Gebäude befindet, das ein Baudenkmal im Sinne des jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes ist.

Garagen, Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen

Mit Kennzahl 71 trägst du die Gesamtzahl der Garagen- und Tiefgaragenstellplätze ein, die zum Grundstück gehören. Stellplätze im Freien zählst du nicht mit. Bei einer Eigentumswohnung zählen nur die Stellplätze, die zu deiner Wohnung gehören, auch wenn sie ein eigenes Grundbuchblatt haben. Erklärst du für Stellplätze eine Steuerbefreiung oder -vergünstigung, muss die Anzahl immer angegeben sein.

Für Steuerbefreiungen gibst du die Bezeichnung, die steuerfreie Fläche in Quadratmetern (Kennzahl 74) und die Nutzungsart (Kennzahl 73) an. Bei den Auswahlwerten für die Nutzungsart handelt es sich um verschiedene Tatbestände des Grundsteuergesetzes, etwa Grundbesitz für öffentliche Zwecke, für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke, für religiöse Zwecke oder für diplomatische Nutzung.

Für Steuervergünstigungen gibst du die Bezeichnung, die vergünstigte Fläche in Quadratmetern und die Art der Vergünstigung an. Hier gibt es sechs Auswahlwerte: die fünf Vergünstigungen wie bei Kennzahl 63 sowie zusätzlich Gebäude oder Gebäudeteile im Sinne des jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes.

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, dass du für eine Steuerbefreiung ein begünstigter Rechtsträger im Sinne des Grundsteuergesetzes sein musst. Prüfe das vor der Eintragung.

Bei einem unbebauten Grundstück sind die Ermäßigungen der Steuermesszahl nach § 15 Absatz 2, 3 oder 4 GrStG nicht möglich. Auch bei Nichtwohngrundstücken wie Teileigentum, Geschäftsgrundstücken, gemischt genutzten oder sonstigen bebauten Grundstücken werden diese Ermäßigungen nicht gewährt.

Wenn du eine vollständige Steuervergünstigung für den gesamten Grundbesitz erklärst, sind Angaben zu Steuervergünstigungen bei einzelnen Gebäuden nicht zulässig. Bei Garagen- und Tiefgaragenstellplätzen müssen die Angaben zu Steuerbefreiungen vollständig sein, also Bezeichnung, steuerfreie Fläche und Nutzungsart.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel GW2_1404Beachten Sie bitte, dass Sie für die Gewährung der angegebenen Steuerbefreiung ein begünstigter Rechtsträger im Sinne der Vorschrift des Grundsteuergesetzes sein müssen.
  • HinweisPrüfregel GW2_1504Beachten Sie bitte, dass Sie für die Gewährung der angegebenen Steuerbefreiung ein begünstigter Rechtsträger im Sinne der Vorschrift des Grundsteuergesetzes sein müssen. Für die von Ihnen erklärte Art des Grundstücks ist die angegebene Steuerbefreiung in der Regel nicht zutreffend/nicht relevant. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
  • HinweisPrüfregel GW2_1602Sie haben auf der Anlage Grundstück bei den Angaben zu Grundsteuervergünstigungen erklärt, dass für den gesamten Grundbesitz die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl vorliegen und haben dazu die Art der Vergünstigung angegeben. Laut der auf der Anlage Grundstück getätigten Angabe zur Art des Grundstücks handelt es sich jedoch um ein unbebautes Grundstück. Für unbebaute Grundstücke können die Ermäßigungen der Steuermesszahl nach § 15 Absatz 2, 3 oder 4 GrStG nicht gewährt werden. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
  • HinweisPrüfregel GW2_1601Sie haben auf der Anlage Grundstück bei den Angaben zu Grundsteuervergünstigungen erklärt, dass für den gesamten Grundbesitz die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl vorliegen und haben dazu die Art der Vergünstigung angegeben. Laut den auf dem Hauptvordruck zur Art der wirtschaftlichen Einheit vorgenommenen Eintragungen handelt es sich jedoch um ein unbebautes Grundstück. Für unbebaute Grundstücke können die Ermäßigungen der Steuermesszahl nach § 15 Absatz 2, 3 oder 4 GrStG nicht gewährt werden. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
  • HinweisPrüfregel GW2_1603Sie haben bei den Angaben zu Grundsteuervergünstigungen erklärt, dass für den gesamten Grundbesitz die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl vorliegen und haben dazu die Art der Vergünstigung angegeben. Laut der auf der Anlage Grundstück getätigten Angabe zur Art des Grundstücks handelt es sich jedoch um ein Nichtwohngrundstück (Teileigentum, Geschäftsgrundstück, gemischt genutztes Grundstück oder sonstiges bebautes Grundstück). Die Ermäßigungen der Steuermesszahl nach § 15 Absatz 2, 3 oder 4 GrStG werden nur für bebaute Wohngrundstücke gewährt. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
  • HinweisPrüfregel GW2_1514Sie haben eine Steuerbefreiung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GrStG für Grundbesitz der Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, oder der jüdischen Kultusgemeinden beantragt. Die Steuerbefreiung kann nur gewährt werden, wenn der Grundbesitz am 1. Januar 1987 und zum Veranlagungszeitpunkt zu einem nach Kirchenrecht gesonderten Vermögen, insbesondere einem Stellenfonds, gehört. In den "neuen Bundesländern" reicht es aus, wenn der Grundbesitz zu einem Zeitpunkt vor dem 1. Januar 1987 und zum Veranlagungszeitpunkt zu diesem gesonderten Vermögen gehört. Die Erträge aus dem gesonderten Vermögen dürfen ausschließlich für die Besoldung und Versorgung der Geistlichen und Kirchendiener sowie ihrer Hinterbliebenen bestimmt sein. Bitte prüfen Sie Ihre Eintragung.
  • FehlerPrüfregel GW4_020Bei einer vollständigen Steuervergünstigung sind Angaben zur Steuervergünstigung bei den einzelnen Gebäuden nicht zulässig.
  • FehlerPrüfregel GW2_700Auf einem unbebauten Grundstück kann sich kein Gebäude, das ein Baudenkmal im Sinne des jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes ist, befinden. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.
  • FehlerPrüfregel GW2_048Die Anzahl der Garagen-/Tiefgaragenstellplätze wurde nicht angegeben, jedoch wurden Steuerbefreiungen und/oder Steuervergünstigungen zu Garagen- und Tiefgaragenstellplätzen erklärt.
  • FehlerPrüfregel GW2_051Die Angaben zu Steuerbefreiungen bei Garagen- und Tiefgaragenstellplätzen sind unvollständig. Es müssen die Bezeichnung, die steuerfreie Fläche in m² und die Nummer der Nutzungsart angegeben werden.

Dazu kommen 3 weitere Prüfungen dieser Zeile.

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Grundstück Zeile 10 ein?

Du trägst ein, ob für dein Grundstück eine Steuervergünstigung oder Steuerbefreiung gilt. Je nach Fall machst du Angaben zur Art der Vergünstigung, zum Baudenkmal, zu Garagenstellplätzen, zu steuerfreien oder vergünstigten Flächen und zur Nutzungsart.

Wann muss ich die Anzahl der Garagen- und Tiefgaragenstellplätze angeben?

Immer wenn zu deinem Wohngrundstück oder deiner Eigentumswohnung Garagen- oder Tiefgaragenstellplätze gehören. Stellplätze im Freien gibst du nicht an. Erklärst du für Stellplätze eine Befreiung oder Vergünstigung ohne die Anzahl, meldet ELSTER einen Fehler.

Kann ich die Steuermesszahl-Ermäßigung für ein unbebautes Grundstück beantragen?

Nein. Die Ermäßigungen der Steuermesszahl nach § 15 Absatz 2, 3 oder 4 GrStG gelten nur für bebaute Wohngrundstücke. Bei unbebauten Grundstücken sind sie nicht möglich.

Alle Zeilen der Anlage Grundstück 2025 im Überblick

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