Anlage Grundstück Zeile 37: Bestellung eines Erbbaurechts
Hier kreuzt du an, wenn für das Grundstück ein Erbbaurecht bestellt wurde. Das ist der Fall, wenn jemand das im Grundbuch eingetragene Recht hat, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Es wurde ein Erbbaurecht bestellt.Erbbaurecht/Gebäude auf fremdem Grund und Boden | 23 | Ankreuzfeld (1 = Ja) |
Was gehört in Zeile 37?
So füllst du die Zeile aus
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel GW2_027Es wurden Angaben zu einem Erbbauverpflichteten oder einem wirtschaftlichen Eigentümer gemacht, jedoch keine Angabe zum Erbbaurecht (Zeile 37) oder zu einem auf fremden Grund und Boden errichteten Gebäude (Zeile 38).
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage Grundstück Zeile 37 ein?
Wann muss ich Zeile 37 ankreuzen?
Was passiert, wenn ich Zeile 37 nicht ausfülle, obwohl ein Erbbaurecht besteht?
Alle Zeilen der Anlage Grundstück 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
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