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Anlage Grundstück 2025 · Zeile 36

Anlage Grundstück Zeile 36: Datum der Neueintragung von Wohnungs- oder Teileigentum

Trage hier das Datum ein, an dem der Antrag auf Neueintragung von neu begründetem Wohnungs- oder Teileigentum beim Grundbuchamt eingereicht wurde. Frag bei Bedarf deinen Notar, wann er den Antrag eingereicht hat.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bei neu begründetem Wohnungs- oder Teileigentum: Antrag auf Neueintragung wurde beim Grundbuchamt eingereicht amZusätzliche Angabe bei Wohnungs-/Teileigentum– Datum (TT.MM.JJJJ)

Was gehört in Zeile 36?

In Zeile 36 trägst du das Datum ein, an dem der Antrag auf Neueintragung beim Grundbuchamt eingereicht wurde. Die Zeile gehört zum Abschnitt „Zusätzliche Angabe bei Wohnungs- oder Teileigentum“.

Die Zeile betrifft nur neu begründetes Wohnungs- oder Teileigentum. Neu begründet heißt: Der Antrag auf Eintragung beim Grundbuchamt ist eingereicht, ein Wohnungs- oder Teileigentumsgrundbuchblatt gibt es aber noch nicht. Liegt dieses Grundbuchblatt bereits vor, füllst du die Zeile nicht aus.

Wann der Notar den Antrag beim Grundbuchamt eingereicht hat, erfährst du bei ihm.

So füllst du die Zeile aus

Gib das Datum im Format TT.MM.JJJJ ein. Es muss in der Vergangenheit oder am heutigen Tag liegen.

Die Zeile füllst du nur aus, wenn du im Formular auch die Art des Grundstücks als Wohnungs- oder Teileigentum angegeben hast. Fehlt diese Angabe, meldet ELSTER einen Fehler.

  • Datum der Antragstellung beim Grundbuchamt eintragen.
  • Kein zukünftiges Datum eintragen.
  • Nur ausfüllen, wenn die Art des Grundstücks Wohnungs- oder Teileigentum ist.

Häufige Fehler

Ein zukünftiges Datum wird von ELSTER abgelehnt. Trage nur ein Datum ein, das bereits eingetreten ist.

Wenn du ein Datum einträgst, aber im Formular kein Wohnungs- oder Teileigentum angegeben hast, meldet ELSTER einen Fehler. Prüfe in diesem Fall die Angabe zur Art des Grundstücks.

Liegt bereits ein Wohnungs- oder Teileigentumsgrundbuchblatt vor, ist keine Eintragung in Zeile 36 vorgesehen. Die Zeile bleibt dann leer.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel GW2_037Das angegebene Datum, an dem der Antrag auf Neueintragung beim Grundbuchamt eingereicht wurde, liegt in der Zukunft.
  • FehlerPrüfregel GW2_035Sie haben im Abschnitt "Zusätzliche Angabe bei Wohnungs-/Teileigentum" angegeben, dass ein Antrag auf Neueintragung beim Grundbuchamt eingereicht wurde. Bei der Art des Grundstücks wurde aber kein Wohnungs- oder Teileigentum angegeben.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 36 der Anlage Grundstück ein?

Das Datum, an dem der Antrag auf Neueintragung von neu begründetem Wohnungs- oder Teileigentum beim Grundbuchamt eingereicht wurde. Frag bei Bedarf deinen Notar, wann er den Antrag eingereicht hat.

Muss ich Zeile 36 ausfüllen, wenn mein Wohnungs- oder Teileigentum schon lange besteht?

Nein. Die Zeile betrifft nur neu begründetes Wohnungs- oder Teileigentum, für das noch kein eigenes Grundbuchblatt angelegt ist. Liegt es bereits vor, bleibt die Zeile leer.

Warum meldet ELSTER einen Fehler, obwohl ich ein Datum eingetragen habe?

ELSTER prüft, ob du im Formular auch Wohnungs- oder Teileigentum als Art des Grundstücks angegeben hast. Fehlt diese Angabe, wird der Eintrag in Zeile 36 als Fehler gemeldet.

Alle Zeilen der Anlage Grundstück 2025 im Überblick

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