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Anlage Grundstück 2025 · Zeile 38

Anlage Grundstück Zeile 38: Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Hier kreuzt du an, wenn auf dem Grundstück ein Gebäude steht, das ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens errichtet hat und das ihm wirtschaftlich gehört. Die Erklärung gibt der Eigentümer des Grund und Bodens ab.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Es sind Gebäude auf fremdem Grund und Boden errichtet worden.Erbbaurecht/Gebäude auf fremdem Grund und Boden24 Ankreuzfeld (1 = Ja)

Was gehört in Zeile 38?

In Zeile 38 der Anlage Grundstück geht es um Gebäude auf fremdem Grund und Boden. Das liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens auf dem Grundstück ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude wirtschaftlich zuzurechnen ist, zum Beispiel ein Pächter, der auf eigene Rechnung gebaut hat.

Gebäude und Grund und Boden bilden dann eine wirtschaftliche Einheit. Die Erklärung gibt der Eigentümer des Grund und Bodens ab, ihm wird auch der Grundsteuerwert zugerechnet. Name und Anschrift des (wirtschaftlichen) Eigentümers des Gebäudes trägst du in den Zeilen 39 bis 44 ein.

Die Zeile ist ein Ankreuzfeld (1 = Ja). Liegt kein Gebäude auf fremdem Grund und Boden vor, bleibt das Feld leer.

Wann ist das der Fall?

Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist.

Werden auf dem Grundstück nur Betriebsvorrichtungen oder Außenanlagen errichtet, liegt kein Gebäude auf fremdem Grund und Boden vor.

Für die Zuordnung kommt es darauf an, wer das Gebäude auf eigene Rechnung herstellt und wem Substanz und Ertrag für die voraussichtliche Nutzungsdauer zustehen.

Zusammenspiel mit anderen Zeilen

Die Angabe in Zeile 38 steht im Zusammenhang mit Zeile 37. Dort wird angegeben, ob ein Erbbaurecht bestellt wurde.

Wenn du in Zeile 38 ein Kreuz setzt, musst du auf der Anlage Grundstück auch Angaben zu Gebäuden machen. Fehlen diese, meldet ELSTER einen Fehler.

Umgekehrt gilt: Machst du Angaben zu einem Erbbauverpflichteten oder wirtschaftlichen Eigentümer, ohne dass du in Zeile 37 oder Zeile 38 eine Angabe gemacht hast, meldet ELSTER ebenfalls einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel GW2_038Es wurde angegeben, dass Gebäude auf fremden Grund und Boden errichtet wurden, jedoch wurden auf der Anlage Grundstück keinerlei Angaben zu Gebäuden auf Wohngrundstücken oder Nichtwohngrundstücken getätigt.
  • FehlerPrüfregel GW2_027Es wurden Angaben zu einem Erbbauverpflichteten oder einem wirtschaftlichen Eigentümer gemacht, jedoch keine Angabe zum Erbbaurecht (Zeile 37) oder zu einem auf fremden Grund und Boden errichteten Gebäude (Zeile 38).

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 38 der Anlage Grundstück ein?

Du kreuzt an, wenn auf deinem Grundstück ein Gebäude steht, das ein anderer auf eigene Rechnung errichtet hat und das ihm wirtschaftlich gehört. Trifft das nicht zu, bleibt das Feld leer.

Wann liegt ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden vor?

Wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens das Gebäude errichtet hat und ihm Substanz und Ertrag des Gebäudes zustehen. Bloße Betriebsvorrichtungen oder Außenanlagen reichen nicht aus.

Was passiert, wenn ich Zeile 38 ankreuze, aber keine Gebäudeangaben mache?

Dann meldet ELSTER einen Fehler, weil Angaben zu Gebäuden auf Wohngrundstücken oder Nichtwohngrundstücken fehlen.

Wer gibt bei einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden die Erklärung ab?

Der Eigentümer des Grund und Bodens. Den (wirtschaftlichen) Eigentümer des Gebäudes nennt er in den Zeilen 39 bis 44.

Alle Zeilen der Anlage Grundstück 2025 im Überblick

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