Anlage Grundstück Zeile 38: Gebäude auf fremdem Grund und Boden
Hier kreuzt du an, wenn auf dem Grundstück ein Gebäude steht, das ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens errichtet hat und das ihm wirtschaftlich gehört. Die Erklärung gibt der Eigentümer des Grund und Bodens ab.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Es sind Gebäude auf fremdem Grund und Boden errichtet worden.Erbbaurecht/Gebäude auf fremdem Grund und Boden | 24 | Ankreuzfeld (1 = Ja) |
Was gehört in Zeile 38?
Wann ist das der Fall?
Zusammenspiel mit anderen Zeilen
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel GW2_038Es wurde angegeben, dass Gebäude auf fremden Grund und Boden errichtet wurden, jedoch wurden auf der Anlage Grundstück keinerlei Angaben zu Gebäuden auf Wohngrundstücken oder Nichtwohngrundstücken getätigt.
- FehlerPrüfregel GW2_027Es wurden Angaben zu einem Erbbauverpflichteten oder einem wirtschaftlichen Eigentümer gemacht, jedoch keine Angabe zum Erbbaurecht (Zeile 37) oder zu einem auf fremden Grund und Boden errichteten Gebäude (Zeile 38).
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 38 der Anlage Grundstück ein?
Wann liegt ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden vor?
Was passiert, wenn ich Zeile 38 ankreuze, aber keine Gebäudeangaben mache?
Wer gibt bei einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden die Erklärung ab?
Alle Zeilen der Anlage Grundstück 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.