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Anlage Grundstück 2025 · Zeile 22

Anlage Grundstück Zeile 22: Bruttogrundfläche und Steuerbefreiungen

Bei Nichtwohngrundstücken trägst du hier die Bruttogrundfläche ein. Zusätzlich gibst du an, welche Flächen für den Zivilschutz genutzt werden und ob Steuerbefreiungen oder -vergünstigungen gelten.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bruttogrundfläche in m²Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert30 Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0
davon für den Zivilschutz in m²Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert41 Zahl ohne Nachkommastellen
Das Gebäude/der Gebäudeteil wird für steuerbegünstigte Zwecke verwendet. Begünstigte Fläche in m²Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert › Steuerbefreiungen52 Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0
Nutzungsart:Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert › Steuerbefreiungen51 Auswahl
  • 1 = 1 Grundbesitz, der von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch benutzt wird (§ 3 Absatz 1 Nummer 1 GrStG)
  • 2 = 2 Grundbesitz, der vom Bundeseisenbahnvermögen für Verwaltungszwecke benutzt wird (§ 3 Absatz 1 Nummer 2 GrStG)
  • 3 = 3 Grundbesitz, der von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient, für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke benutzt wird (§ 3 Absatz 1 Nummer 3 GrStG)
  • 4 = 4 Grundbesitz, der von einer Religionsgesellschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, einem ihrer Orden, einer ihrer religiösen Genossenschaften oder einem ihrer Verbände oder von einer jüdischen Kultusgemeinde, die keine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, für Zwecke der religiösen Unterweisung, der Wissenschaft, des Unterrichts, der Erziehung oder für Zwecke der eigenen Verwaltung benutzt wird (§ 3 Absatz 1 Nummer 4 GrStG)
  • 5 = 5 Dienstwohnungen der Geistlichen und Kirchendiener der Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, und der jüdischen Kultusgemeinden (§ 3 Absatz 1 Nummer 5 GrStG). § 5 GrStG ist insoweit nicht anzuwenden
  • 6 = 6 Grundbesitz der Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, und der jüdischen Kultusgemeinden, der am 1. Januar 1987 und im Veranlagungszeitpunkt zu einem nach Kirchenrecht gesonderten Vermögen, insbesondere einem Stellenfonds gehört, dessen Erträge ausschließlich für die Besoldung und Versorgung der Geistlichen und Kirchendiener sowie ihrer Hinterbliebenen bestimmt sind (§ 3 Absatz 1 Nummer 6 GrStG)
  • 7 = 7 Grundbesitz, der dem Gottesdienst einer Religionsgesellschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, oder einer jüdischen Kultusgemeinde gewidmet ist (§ 4 Nummer 1 GrStG)
  • 8 = 8 Bestattungsplätze (§ 4 Nummer 2 GrStG)
  • 9 = 9 Dem öffentlichen Verkehr dienende Straßen, Wege, Plätze, Wasserstraßen, Häfen und Schienenwege sowie die Grundflächen mit den diesem Verkehr unmittelbar dienenden Bauwerken und Einrichtungen (§ 4 Nummer 3 Buchstabe a GrStG)
  • 10 = 10 Auf Verkehrsflughäfen und -landeplätzen alle Flächen, die unmittelbar zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Flugbetriebes notwendig sind und von Hochbauten und sonstigen Luftfahrthindernissen freigehalten werden müssen, die Grundflächen mit den Bauwerken und Einrichtungen, die unmittelbar diesem Betrieb dienen sowie die Grundflächen ortsfester Flugsicherungsanlagen einschl. der Flächen, die für einen einwandfreien Betrieb dieser Anlagen erforderlich sind (§ 4 Nummer 3 Buchstabe b GrStG)
  • 11 = 11 Fließende Gewässer und die ihren Abfluss regelnden Sammelbecken (§ 4 Nummer 3 Buchstabe c GrStG)
  • 12 = 12 Grundflächen mit den im Interesse der Ordnung und Verbesserung der Wasser- und Bodenverhältnisse unterhaltenen Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Wasser- und Bodenverbände und die im öffentlichen Interesse staatlich unter Schau gestellten Privatdeiche (§ 4 Nummer 4 GrStG)
  • 13 = 13 Grundbesitz, der für Zwecke der Wissenschaft, des Unterrichts oder der Erziehung benutzt wird (§ 4 Nummer 5 GrStG), wenn durch die Landesregierung oder die von ihr beauftragte Stelle anerkannt ist, dass der Benutzungszweck im Rahmen der öffentlichen Aufgaben liegt und der Grundbesitz ausschließlich demjenigen, der ihn benutzt, oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zuzurechnen ist
  • 14 = 14 Grundbesitz, der für die Zwecke eines Krankenhauses benutzt wird (§ 4 Nummer 6 GrStG), wenn das Krankenhaus in dem Kalenderjahr, das dem Veranlagungszeitpunkt vorangeht, die Voraussetzungen des § 67 Absatz 1 oder 2 der Abgabenordnung erfüllt hat und der Grundbesitz ausschließlich demjenigen, der ihn benutzt, oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zuzurechnen ist
  • 15 = 15 Grundbesitz ausländischer Staaten, der für diplomatische Zwecke genutzt wird (Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen - WÜD - vom 18. April 1961 (BGBl. 1964 II S. 959)) und Grundbesitz, der unter der gleichen Voraussetzung konsularischen Zwecken dient (Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen - WÜK - vom 24. April 1963 (BGBl. 1969 II S. 1587))
Für das Gebäude/den Gebäudeteil liegen die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl vor. Vergünstigte Fläche in m²Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert › Steuervergünstigungen– Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0
Art der Vergünstigung:Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert › Steuervergünstigungen– Auswahl
  • 6 = 6 Auf dem Grundstück befinden sich Gebäude oder Gebäudeteile im Sinne des jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes (§ 15 Absatz 5 GrStG)

Was gehört in Zeile 22?

Die Zeile 22 gehört zum Abschnitt „Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert“. Sie erfasst die Bruttogrundfläche des Gebäudes oder Gebäudeteils in Quadratmetern. Die Bruttogrundfläche ist die Summe aller Grundflächen, die überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen sind (Bereich a) sowie der überdeckten, aber nicht allseitig in voller Höhe umschlossenen Flächen (Bereich b).

Nicht zur Bruttogrundfläche gehören Flächen von Balkonen, Spitzböden, Kriechkellern, Flächen, die ausschließlich der Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen und technischen Anlagen dienen, sowie Flächen unter konstruktiven Hohlräumen. Freistehende Carports mit einer überdachten Fläche von 30 m² oder weniger musst du nicht eintragen.

Zivilschutz und Steuerbefreiungen

Für den Zivilschutz genutzte Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen bleiben bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts außer Betracht. Deshalb gibst du in der Zeile an, wie viele Quadratmeter der Bruttogrundfläche auf Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen für den Zivilschutz entfallen.

Wenn das Gebäude oder der Gebäudeteil für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird, trägst du die begünstigte Fläche in Quadratmetern ein und wählst die passende Nutzungsart aus. Die Auswahlwerte 1 bis 14 entsprechen den Befreiungen nach §§ 3 und 4 GrStG, der Wert 15 betrifft Grundbesitz ausländischer Staaten für diplomatische Zwecke. Für die Gewährung der Steuerbefreiung musst du ein begünstigter Rechtsträger im Sinne der jeweiligen Vorschrift sein.

Für eine Steuervergünstigung gibst du die vergünstigte Fläche in Quadratmetern an und wählst die Art der Vergünstigung aus. Derzeit ist als Vergünstigung nur die Nummer 6 vorgesehen: Gebäude oder Gebäudeteile im Sinne des jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob die Summe aus begünstigter und vergünstigter Fläche die Bruttogrundfläche übersteigt. Ist das der Fall, erhältst du einen Hinweis. Der Hinweis kann ignoriert werden, wenn die Summe nur aufgrund von Rundungen auf volle Quadratmeter über der Bruttogrundfläche liegt.

Die Fläche für den Zivilschutz darf die gesamte Bruttogrundfläche nicht übersteigen. Außerdem musst du bei Steuerbefreiungen immer beide Angaben machen: die begünstigte Fläche und die Nummer der Nutzungsart. Bei Steuervergünstigungen musst du die vergünstigte Fläche und die Nummer der Vergünstigung angeben. Fehlt eine dieser Angaben, meldet ELSTER einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel GW2_1410Beachten Sie bitte, dass Sie für die Gewährung der angegebenen Steuerbefreiung ein begünstigter Rechtsträger im Sinne der Vorschrift des Grundsteuergesetzes sein müssen.
  • HinweisPrüfregel GW2_1510Beachten Sie bitte, dass Sie für die Gewährung der angegebenen Steuerbefreiung ein begünstigter Rechtsträger im Sinne der Vorschrift des Grundsteuergesetzes sein müssen. Für die von Ihnen erklärte Art des Grundstücks ist die angegebene Steuerbefreiung in der Regel nicht zutreffend/nicht relevant. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
  • HinweisPrüfregel GW2_716Bei den Nichtwohngrundstücken zum Sachwert übersteigt die Summe der begünstigten und der vergünstigten Flächen die Nutzfläche. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben. Sofern die Summe der begünstigten und der vergünstigten Flächen ausschließlich aufgrund von Rundungen auf volle Quadratmeter bei den begünstigen/vergünstigten Flächen die Bruttogrundfläche übersteigt, kann dieser Hinweis ignoriert werden.
  • HinweisPrüfregel GW2_1520Sie haben eine Steuerbefreiung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GrStG für Grundbesitz der Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, oder der jüdischen Kultusgemeinden beantragt. Die Steuerbefreiung kann nur gewährt werden, wenn der Grundbesitz am 1. Januar 1987 und zum Veranlagungszeitpunkt zu einem nach Kirchenrecht gesonderten Vermögen, insbesondere einem Stellenfonds, gehört. In den "neuen Bundesländern" reicht es aus, wenn der Grundbesitz zu einem Zeitpunkt vor dem 1. Januar 1987 und zum Veranlagungszeitpunkt zu diesem gesonderten Vermögen gehört. Die Erträge aus dem gesonderten Vermögen dürfen ausschließlich für die Besoldung und Versorgung der Geistlichen und Kirchendiener sowie ihrer Hinterbliebenen bestimmt sein. Bitte prüfen Sie Ihre Eintragung.
  • FehlerPrüfregel Grundsteuer_4Die angegebene Fläche für den Zivilschutz übersteigt die gesamte Bruttogrundfläche des Gebäudes.
  • FehlerPrüfregel GW2_026Beim Gebäude/Gebäudeteil mit der laufenden Nummer wurde keine Angabe zur Bruttogrundfläche gemacht.
  • FehlerPrüfregel GW2_057Die Angaben zu Steuerbefreiungen bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert sind unvollständig. Es müssen die vergünstigte Fläche in m² und die Nummer der Nutzungsart angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel GW2_047Beim Nichtwohngrundstück zum Sachwert wurde keine Bruttogrundfläche in m² angegeben, jedoch wurden Steuerbefreiungen und/oder Steuervergünstigungen zu diesem Nichtwohngrundstück erklärt.
  • FehlerPrüfregel GW2_067Die Angaben zu Steuervergünstigungen bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert sind unvollständig. Es müssen die vergünstigte Fläche in m² und die Nummer der Vergünstigung angegeben werden.

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Grundstück Zeile 22 ein?

Bei Nichtwohngrundstücken trägst du die Bruttogrundfläche des Gebäudes oder Gebäudeteils in Quadratmetern ein. Zusätzlich machst du Angaben zu Zivilschutzflächen sowie zu Steuerbefreiungen und -vergünstigungen, falls diese vorliegen.

Welche Flächen zählen zur Bruttogrundfläche?

Zur Bruttogrundfläche zählen überdeckte und allseitig in voller Höhe umschlossene Flächen (Bereich a) sowie überdeckte, aber nicht allseitig in voller Höhe umschlossene Flächen (Bereich b). Balkone, Spitzböden, Kriechkeller und bestimmte Wartungsflächen gehören nicht dazu.

Was bedeutet die Nutzungsart bei Steuerbefreiungen?

Mit der Nutzungsart wählst du den konkreten Steuerbefreiungstatbestand aus. Die Werte 1 bis 14 entsprechen den Befreiungen nach §§ 3 und 4 GrStG, der Wert 15 betrifft Grundbesitz ausländischer Staaten für diplomatische Zwecke. Du musst ein begünstigter Rechtsträger sein, damit die Befreiung gewährt wird.

Alle Zeilen der Anlage Grundstück 2025 im Überblick

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