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Anlage Grundstück 2025 · Zeile 15

Anlage Grundstück Zeile 15: Nutzflächen und Steuerbefreiungen bei Wohngrundstücken

Trage hier Lage, Nutzung und Größe der weiteren Nutzflächen ein. Zusätzlich kannst du begünstigte oder vergünstigte Flächen angeben, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Lage der RäumeAngaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Einzelangaben– Text
Nutzung (zum Beispiel Büro, Lager; ohne Zubehörräume, die zu einer Wohnung gehören wie zum Beispiel Kellerräume, Waschküche)Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Einzelangaben– Text
Nutzfläche in m²Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Einzelangaben– Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0
Die Nutzfläche wird für steuerbegünstigte Zwecke verwendet. Begünstigte Fläche in m²Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuerbefreiungen64 Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0
Nutzungsart:Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuerbefreiungen63 Auswahl
  • 1 = 1 Grundbesitz, der von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch benutzt wird (§ 3 Absatz 1 Nummer 1 GrStG)
  • 2 = 2 Grundbesitz, der vom Bundeseisenbahnvermögen für Verwaltungszwecke benutzt wird (§ 3 Absatz 1 Nummer 2 GrStG)
  • 3 = 3 Grundbesitz, der von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient, für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke benutzt wird (§ 3 Absatz 1 Nummer 3 GrStG)
  • 4 = 4 Grundbesitz, der von einer Religionsgesellschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, einem ihrer Orden, einer ihrer religiösen Genossenschaften oder einem ihrer Verbände oder von einer jüdischen Kultusgemeinde, die keine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, für Zwecke der religiösen Unterweisung, der Wissenschaft, des Unterrichts, der Erziehung oder für Zwecke der eigenen Verwaltung benutzt wird (§ 3 Absatz 1 Nummer 4 GrStG)
  • 5 = 5 Dienstwohnungen der Geistlichen und Kirchendiener der Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, und der jüdischen Kultusgemeinden (§ 3 Absatz 1 Nummer 5 GrStG). § 5 GrStG ist insoweit nicht anzuwenden
  • 6 = 6 Grundbesitz der Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, und der jüdischen Kultusgemeinden, der am 1. Januar 1987 und im Veranlagungszeitpunkt zu einem nach Kirchenrecht gesonderten Vermögen, insbesondere einem Stellenfonds gehört, dessen Erträge ausschließlich für die Besoldung und Versorgung der Geistlichen und Kirchendiener sowie ihrer Hinterbliebenen bestimmt sind (§ 3 Absatz 1 Nummer 6 GrStG)
  • 7 = 7 Grundbesitz, der dem Gottesdienst einer Religionsgesellschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, oder einer jüdischen Kultusgemeinde gewidmet ist (§ 4 Nummer 1 GrStG)
  • 13 = 13 Grundbesitz, der für Zwecke der Wissenschaft, des Unterrichts oder der Erziehung benutzt wird (§ 4 Nummer 5 GrStG), wenn durch die Landesregierung oder die von ihr beauftragte Stelle anerkannt ist, dass der Benutzungszweck im Rahmen der öffentlichen Aufgaben liegt und der Grundbesitz ausschließlich demjenigen, der ihn benutzt, oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zuzurechnen ist
  • 15 = 15 Grundbesitz ausländischer Staaten, der für diplomatische Zwecke genutzt wird (Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen - WÜD - vom 18. April 1961 (BGBl. 1964 II S. 959)) und Grundbesitz, der unter der gleichen Voraussetzung konsularischen Zwecken dient (Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen - WÜK - vom 24. April 1963 (BGBl. 1969 II S. 1587))
Für die Nutzfläche liegen die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl vor. Vergünstigte Fläche in m²Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuervergünstigungen– Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0
Art der Vergünstigung:Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuervergünstigungen– Auswahl
  • 1 = 1 Für das Grundstück wurde eine Förderzusage nach § 13 Absatz 3 des Wohnraumförderungsgesetzes erteilt und die sich aus der Förderzusage ergebenden Bindungen bestehen im Hauptveranlagungszeitraum (§ 15 Absatz 2 GrStG)
  • 2 = 2 Für das Grundstück wurde eine Förderzusage nach dem Ersten oder Zweiten Wohnungsbaugesetz oder nach einem Wohnraumförderungsgesetz eines Landes erteilt und die sich aus der Förderzusage ergebenden Bindungen bestehen im Hauptveranlagungszeitraum (§ 15 Absatz 3 GrStG)
  • 3 = 3 Das jeweilige Grundstück wird einer Wohnungsbaugesellschaft zugerechnet, deren Anteile mehrheitlich von einer oder mehreren Gebietskörperschaften gehalten werden und zwischen der Wohnungsbaugesellschaft und der Gebietskörperschaft oder den Gebietskörperschaften besteht ein Gewinnabführungsvertrag (§ 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 GrStG)
  • 4 = 4 Das jeweilige Grundstück wird einer Wohnungsbaugesellschaft zugerechnet, die als gemeinnützig im Sinne des § 52 der Abgabenordnung anerkannt ist (§ 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 GrStG)
  • 5 = 5 Das jeweilige Grundstück wird einer Genossenschaft oder einem Verein zugerechnet, für deren oder dessen Tätigkeit eine Steuerbefreiung nach § 5 Absatz 1 Nummer 10 des Körperschaftsteuergesetzes besteht und der Grundbesitz ist der begünstigten Tätigkeit zuzuordnen (§ 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 GrStG)
  • 6 = 6 Auf dem Grundstück befinden sich Gebäude oder Gebäudeteile im Sinne des jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes (§ 15 Absatz 5 GrStG)

Was gehört in Zeile 15?

In Zeile 15 machst du Angaben zu weiteren Nutzflächen, die keine Wohnflächen sind. Für jede Nutzfläche gibst du die Lage der Räume, die Nutzung und die Nutzfläche in Quadratmetern an.

Weitere Nutzflächen trägst du hier vor allem bei Mietwohngrundstücken ein, zum Beispiel einen Laden oder ein Büro im Haus. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und Wohnungseigentum rechnest du solche Flächen zur Wohnfläche in den Zeilen 11 bis 14. Zubehörräume wie Keller, Waschküche oder Heizungsraum trägst du gar nicht ein.

Zusätzlich kannst du hier Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen für diese Nutzflächen eintragen. Dafür gibst du die begünstigte oder vergünstigte Fläche in Quadratmetern an und wählst die passende Nutzungsart oder Art der Vergünstigung aus.

Wann sind Steuerbefreiungen und -vergünstigungen möglich?

Steuerbefreiungen nach dem Grundsteuergesetz gelten nur, wenn du ein begünstigter Rechtsträger bist. Passt die gewählte Befreiung in der Regel nicht zur Art des Grundstücks, weist ELSTER darauf hin. Prüfe deine Angaben dann genau.

Bei der Nutzungsart wählst du aus den vorgegebenen Werten aus. Die Auswahlwerte sind 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 13 und 15. Sie stehen für verschiedene Befreiungstatbestände, etwa für öffentliche Dienste, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke, Religionsgesellschaften oder diplomatische Nutzung.

Für eine Steuervergünstigung gibst du die vergünstigte Fläche und die Art der Vergünstigung an. Die Auswahlwerte reichen von 1 bis 6 und betreffen zum Beispiel Förderzusagen, Wohnungsbaugesellschaften oder Denkmalschutz.

Häufige Fehler

Die Summe aus begünstigter und vergünstigter Fläche darf die Nutzfläche nicht übersteigen. Ein kleiner Überschreitungsbetrag durch Rundung auf volle Quadratmeter ist unschädlich.

Wenn du Steuerbefreiungen oder Steuervergünstigungen für weitere Nutzflächen erklärst, musst du auch die Lage der Räume angeben.

Die Angaben zu weiteren Nutzflächen sind nur vollständig, wenn Lage, Nutzung und Fläche in Quadratmetern eingetragen sind. Fehlt eine dieser Angaben, meldet ELSTER einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel GW2_1409Beachten Sie bitte, dass Sie für die Gewährung der angegebenen Steuerbefreiung ein begünstigter Rechtsträger im Sinne der Vorschrift des Grundsteuergesetzes sein müssen.
  • HinweisPrüfregel GW2_1509Beachten Sie bitte, dass Sie für die Gewährung der angegebenen Steuerbefreiung ein begünstigter Rechtsträger im Sinne der Vorschrift des Grundsteuergesetzes sein müssen. Für die von Ihnen erklärte Art des Grundstücks ist die angegebene Steuerbefreiung in der Regel nicht zutreffend/nicht relevant. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
  • HinweisPrüfregel GW2_715Bei den weiteren Nutzflächen, die keine Wohnflächen sind, übersteigt die Summe der begünstigten und der vergünstigten Flächen die Nutzfläche (Lage der Räume:; Nutzung:). Bitte prüfen Sie Ihre Angaben. Sofern die Summe der begünstigten und der vergünstigten Flächen ausschließlich aufgrund von Rundungen auf volle Quadratmeter bei den begünstigen/vergünstigten Flächen die Nutzfläche übersteigt, kann dieser Hinweis ignoriert werden.
  • HinweisPrüfregel GW2_1519Sie haben eine Steuerbefreiung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GrStG für Grundbesitz der Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, oder der jüdischen Kultusgemeinden beantragt. Die Steuerbefreiung kann nur gewährt werden, wenn der Grundbesitz am 1. Januar 1987 und zum Veranlagungszeitpunkt zu einem nach Kirchenrecht gesonderten Vermögen, insbesondere einem Stellenfonds, gehört. In den "neuen Bundesländern" reicht es aus, wenn der Grundbesitz zu einem Zeitpunkt vor dem 1. Januar 1987 und zum Veranlagungszeitpunkt zu diesem gesonderten Vermögen gehört. Die Erträge aus dem gesonderten Vermögen dürfen ausschließlich für die Besoldung und Versorgung der Geistlichen und Kirchendiener sowie ihrer Hinterbliebenen bestimmt sein. Bitte prüfen Sie Ihre Eintragung.
  • FehlerPrüfregel GW2_071Sie haben einzelne Nutzflächen, die keine Wohnflächen sind, angegeben. Bitte geben Sie auch die Summe dieser Nutzflächen an.
  • FehlerPrüfregel GW2_073Die Summe der Nutzflächen, die keine Wohnflächen sind, stimmt nicht mit der sich rechnerisch ergebenden Summe der einzelnen Nutzflächen überein.
  • FehlerPrüfregel GW2_072Sie haben die Summe der Nutzflächen, die keine Wohnflächen sind, angegeben. Es wurden jedoch keine Nutzflächen, die keine Wohnflächen sind, erklärt.
  • FehlerPrüfregel GW2_046Die Lage der Räume weiterer Nutzflächen wurde nicht angegeben, jedoch wurden Steuerbefreiungen und/oder Steuervergünstigungen zu weiteren Nutzflächen erklärt.
  • FehlerPrüfregel GW2_070Die Angaben zu weiteren Nutzflächen, die keine Wohnflächen sind, sind unvollständig. Es müssen die Lage der Räume, die Nutzung und die Nutzfläche in m² angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel GW2_056Die Angaben zu Steuerbefreiungen bei weiteren Nutzflächen, die keine Wohnflächen sind, sind unvollständig. Es müssen die vergünstigte Fläche in m² und die Nummer der Nutzungsart angegeben werden.

Dazu kommen 1 weitere Prüfungen dieser Zeile.

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Grundstück Zeile 15 ein?

Trage die Lage der Räume, die Nutzung und die Nutzfläche in Quadratmetern für weitere Nutzflächen ein, die keine Wohnflächen sind. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, kannst du auch begünstigte oder vergünstigte Flächen angeben.

Welche Auswahlwerte gibt es bei der Nutzungsart in Zeile 15?

Die Auswahlwerte sind 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 13 und 15. Sie stehen für verschiedene Steuerbefreiungen nach dem Grundsteuergesetz, zum Beispiel für öffentliche Dienste, gemeinnützige Zwecke oder diplomatische Nutzung.

Was passiert, wenn die Summe der begünstigten und vergünstigten Flächen größer ist als die Nutzfläche?

Dann meldet ELSTER einen Hinweis. Prüfe deine Angaben. Nur wenn die Überschreitung ausschließlich durch Rundung auf volle Quadratmeter entsteht, kannst du den Hinweis ignorieren.

Alle Zeilen der Anlage Grundstück 2025 im Überblick

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