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Anlage Grundstück 2025 · Zeile 14

Anlage Grundstück Zeile 14: Weitere Wohnräume außerhalb der Zeilen 11 bis 13

Trage hier Anzahl und Gesamtwohnfläche weiterer Wohnräume ein, die nicht in den Zeilen 11 bis 13 erfasst sind. Zusätzlich kannst du steuerfreie oder vergünstigte Flächen angeben.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Anzahl weiterer Wohnräume, die nicht in Zeilen 11 bis 13 enthalten sindAngaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Weitere Wohnräume, die nicht in Zeilen 11 bis 13 enthalten sind21 Zahl ohne Nachkommastellen
mit einer gesamten Wohnfläche in m²Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Weitere Wohnräume, die nicht in Zeilen 11 bis 13 enthalten sind22 Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0
Lage der Räume / BezeichnungAngaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuerbefreiungen– Text
Steuerfreie Fläche in m²Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuerbefreiungen24 Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0
Nutzungsart:Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuerbefreiungen23 Auswahl
  • 1 = 1 Grundbesitz, der von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch benutzt wird (§ 3 Absatz 1 Nummer 1 GrStG)
  • 2 = 2 Grundbesitz, der vom Bundeseisenbahnvermögen für Verwaltungszwecke benutzt wird (§ 3 Absatz 1 Nummer 2 GrStG)
  • 3 = 3 Grundbesitz, der von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient, für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke benutzt wird (§ 3 Absatz 1 Nummer 3 GrStG)
  • 4 = 4 Grundbesitz, der von einer Religionsgesellschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, einem ihrer Orden, einer ihrer religiösen Genossenschaften oder einem ihrer Verbände oder von einer jüdischen Kultusgemeinde, die keine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, für Zwecke der religiösen Unterweisung, der Wissenschaft, des Unterrichts, der Erziehung oder für Zwecke der eigenen Verwaltung benutzt wird (§ 3 Absatz 1 Nummer 4 GrStG)
  • 5 = 5 Dienstwohnungen der Geistlichen und Kirchendiener der Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, und der jüdischen Kultusgemeinden (§ 3 Absatz 1 Nummer 5 GrStG). § 5 GrStG ist insoweit nicht anzuwenden
  • 6 = 6 Grundbesitz der Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, und der jüdischen Kultusgemeinden, der am 1. Januar 1987 und im Veranlagungszeitpunkt zu einem nach Kirchenrecht gesonderten Vermögen, insbesondere einem Stellenfonds gehört, dessen Erträge ausschließlich für die Besoldung und Versorgung der Geistlichen und Kirchendiener sowie ihrer Hinterbliebenen bestimmt sind (§ 3 Absatz 1 Nummer 6 GrStG)
  • 7 = 7 Grundbesitz, der dem Gottesdienst einer Religionsgesellschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, oder einer jüdischen Kultusgemeinde gewidmet ist (§ 4 Nummer 1 GrStG)
  • 13 = 13 Grundbesitz, der für Zwecke der Wissenschaft, des Unterrichts oder der Erziehung benutzt wird (§ 4 Nummer 5 GrStG), wenn durch die Landesregierung oder die von ihr beauftragte Stelle anerkannt ist, dass der Benutzungszweck im Rahmen der öffentlichen Aufgaben liegt und der Grundbesitz ausschließlich demjenigen, der ihn benutzt, oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zuzurechnen ist
  • 15 = 15 Grundbesitz ausländischer Staaten, der für diplomatische Zwecke genutzt wird (Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen - WÜD - vom 18. April 1961 (BGBl. 1964 II S. 959)) und Grundbesitz, der unter der gleichen Voraussetzung konsularischen Zwecken dient (Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen - WÜK - vom 24. April 1963 (BGBl. 1969 II S. 1587))
Lage der Räume / BezeichnungAngaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuervergünstigungen– Text
Vergünstigte Fläche in m²Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuervergünstigungen– Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0
Art der Vergünstigung:Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuervergünstigungen– Auswahl
  • 1 = 1 Für das Grundstück wurde eine Förderzusage nach § 13 Absatz 3 des Wohnraumförderungsgesetzes erteilt und die sich aus der Förderzusage ergebenden Bindungen bestehen im Hauptveranlagungszeitraum (§ 15 Absatz 2 GrStG)
  • 2 = 2 Für das Grundstück wurde eine Förderzusage nach dem Ersten oder Zweiten Wohnungsbaugesetz oder nach einem Wohnraumförderungsgesetz eines Landes erteilt und die sich aus der Förderzusage ergebenden Bindungen bestehen im Hauptveranlagungszeitraum (§ 15 Absatz 3 GrStG)
  • 3 = 3 Das jeweilige Grundstück wird einer Wohnungsbaugesellschaft zugerechnet, deren Anteile mehrheitlich von einer oder mehreren Gebietskörperschaften gehalten werden und zwischen der Wohnungsbaugesellschaft und der Gebietskörperschaft oder den Gebietskörperschaften besteht ein Gewinnabführungsvertrag (§ 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 GrStG)
  • 4 = 4 Das jeweilige Grundstück wird einer Wohnungsbaugesellschaft zugerechnet, die als gemeinnützig im Sinne des § 52 der Abgabenordnung anerkannt ist (§ 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 GrStG)
  • 5 = 5 Das jeweilige Grundstück wird einer Genossenschaft oder einem Verein zugerechnet, für deren oder dessen Tätigkeit eine Steuerbefreiung nach § 5 Absatz 1 Nummer 10 des Körperschaftsteuergesetzes besteht und der Grundbesitz ist der begünstigten Tätigkeit zuzuordnen (§ 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 GrStG)
  • 6 = 6 Auf dem Grundstück befinden sich Gebäude oder Gebäudeteile im Sinne des jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes (§ 15 Absatz 5 GrStG)

Was gehört in Zeile 14?

In Zeile 14 erfasst du Wohnräume, die nicht den Wohnungsbegriff erfüllen und deshalb nicht in die Zeilen 11 bis 13 gehören. Das sind zum Beispiel Wohnräume in einem Studentenwohnheim in Gestalt eines Appartementhauses. Abgeschlossene Wohnungen trägst du je nach Größe in Zeile 11, 12 oder 13 ein.

Neben der Anzahl dieser Wohnräume gibst du ihre gesamte Wohnfläche in Quadratmetern an. Beide Angaben müssen gemeinsam erklärt werden.

Zusätzlich kannst du steuerfreie oder steuervergünstigte Flächen angeben, die zu diesen weiteren Wohnräumen gehören. Dafür trägst du die Lage der Räume, die Fläche und die zutreffende Nummer der Nutzungsart oder Vergünstigung ein.

So füllst du die Zeile aus

Trage zuerst die Anzahl der weiteren Wohnräume ein. Ergänze die gesamte Wohnfläche in Quadratmetern ohne Nachkommastellen.

Wenn für diese Wohnräume eine Steuerbefreiung gilt, gib die Lage der Räume, die steuerfreie Fläche und die Nummer der Nutzungsart an. Die Nummern entsprechen den gesetzlichen Befreiungstatbeständen.

Für Steuervergünstigungen trägst du ebenfalls die Lage, die vergünstigte Fläche und die Art der Vergünstigung ein. Die Auswahlwerte sind in der Eingabemaske vorgegeben.

  • Anzahl der weiteren Wohnräume: Zahl ohne Nachkommastellen
  • Gesamte Wohnfläche: Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0
  • Steuerfreie Fläche: Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0, plus Lage und Nutzungsart
  • Vergünstigte Fläche: Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0, plus Lage und Art der Vergünstigung

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, dass die Summe aus steuerfreien und vergünstigten Flächen die gesamte Wohnfläche nicht übersteigen darf. Prüfe deine Angaben, wenn diese Summe größer ist.

Wenn du Steuerbefreiungen oder Vergünstigungen für weitere Wohnräume angibst, musst du auch die Anzahl der weiteren Wohnräume eintragen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Achte darauf, dass die Angaben zu Steuerbefreiungen oder Vergünstigungen vollständig sind: Lage, Fläche und Nummer der Nutzungsart beziehungsweise Vergünstigung.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel GW2_1408Beachten Sie bitte, dass Sie für die Gewährung der angegebenen Steuerbefreiung ein begünstigter Rechtsträger im Sinne der Vorschrift des Grundsteuergesetzes sein müssen.
  • HinweisPrüfregel GW2_1120Die eingetragenen Nutzflächen entsprechen in Summe den erklärten Wohnflächen zu diesem Gebäude. Wohnflächen sind nicht zusätzlich als Nutzflächen zu erklären. Beachten Sie dazu bitte die hinterlegten Erläuterungen bei den Wohn- und Nutzflächen. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.
  • HinweisPrüfregel GW2_1508Beachten Sie bitte, dass Sie für die Gewährung der angegebenen Steuerbefreiung ein begünstigter Rechtsträger im Sinne der Vorschrift des Grundsteuergesetzes sein müssen. Für die von Ihnen erklärte Art des Grundstücks ist die angegebene Steuerbefreiung in der Regel nicht zutreffend/nicht relevant. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
  • HinweisPrüfregel GW2_714Bei den weiteren Wohnräumen übersteigt die Summe der steuerfreien und der vergünstigten Flächen die gesamte Wohnfläche. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben. Sofern die Summe der steuerfreien und der vergünstigten Flächen ausschließlich aufgrund von Rundungen auf volle Quadratmeter bei den steuerfreien/vergünstigten Flächen die gesamte Wohnfläche übersteigt, kann dieser Hinweis ignoriert werden.
  • HinweisPrüfregel GW2_1518Sie haben eine Steuerbefreiung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GrStG für Grundbesitz der Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, oder der jüdischen Kultusgemeinden beantragt. Die Steuerbefreiung kann nur gewährt werden, wenn der Grundbesitz am 1. Januar 1987 und zum Veranlagungszeitpunkt zu einem nach Kirchenrecht gesonderten Vermögen, insbesondere einem Stellenfonds, gehört. In den "neuen Bundesländern" reicht es aus, wenn der Grundbesitz zu einem Zeitpunkt vor dem 1. Januar 1987 und zum Veranlagungszeitpunkt zu diesem gesonderten Vermögen gehört. Die Erträge aus dem gesonderten Vermögen dürfen ausschließlich für die Besoldung und Versorgung der Geistlichen und Kirchendiener sowie ihrer Hinterbliebenen bestimmt sein. Bitte prüfen Sie Ihre Eintragung.
  • FehlerPrüfregel GW2_045Die Anzahl weiterer Wohnräume wurde nicht angegeben, jedoch wurden Steuerbefreiungen und/oder Steuervergünstigungen zu weiteren Wohnräumen erklärt.
  • FehlerPrüfregel GW2_055Die Angaben zu Steuerbefreiungen bei weiteren Wohnräumen sind unvollständig. Es müssen die Lage der Räume / Bezeichnung, die steuerfreie Fläche in m² und die Nummer der Nutzungsart angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel GW2_065Die Angaben zu Steuervergünstigungen bei weiteren Wohnräumen sind unvollständig. Es müssen die Lage der Räume / Bezeichnung, die vergünstigte Fläche in m² und die Nummer der Vergünstigung angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel GW2_019Beim Gebäude mit der laufenden Nummer müssen bei den Angaben zu weiteren Wohnräumen, die nicht in den Zeilen 11 bis 13 enthalten sind, die Anzahl der Wohnungen und die gesamte Wohnfläche in m² gemeinsam erklärt werden.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 14 der Anlage Grundstück ein?

Du trägst die Anzahl und die gesamte Wohnfläche der Wohnräume ein, die keine abgeschlossene Wohnung bilden und deshalb nicht in den Zeilen 11 bis 13 erfasst sind. Zusätzlich kannst du steuerfreie oder vergünstigte Flächen angeben.

Wann muss ich steuerfreie Flächen in Zeile 14 angeben?

Wenn für die weiteren Wohnräume eine Steuerbefreiung nach dem Grundsteuergesetz gilt, gibst du die Lage, die steuerfreie Fläche und die Nummer der Nutzungsart an.

Was bedeutet der Hinweis, dass die Summe der Flächen die gesamte Wohnfläche übersteigt?

ELSTER prüft, ob die Summe aus steuerfreien und vergünstigten Flächen größer ist als die gesamte Wohnfläche. In dem Fall solltest du deine Eingaben prüfen. Bei Rundungen auf volle Quadratmeter kann der Hinweis ignoriert werden.

Alle Zeilen der Anlage Grundstück 2025 im Überblick

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