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Anlage Grundstück 2025 · Zeile 13

Anlage Grundstück Zeile 13: Wohnungen mit 100 m² und mehr sowie steuerfreie Flächen

Hier trägst du die Anzahl und Gesamtwohnfläche der Wohnungen ab 100 m² ein. Zusätzlich erfasst die Zeile steuerfreie und vergünstigte Flächen mit Nutzungsart und Bezeichnung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Anzahl der Wohnungen mit einer Wohnfläche von 100 m² und mehrAngaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Wohnungen mit einer Wohnfläche von 100 m² und mehr51 Zahl ohne Nachkommastellen
mit einer gesamten Wohnfläche in m²Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Wohnungen mit einer Wohnfläche von 100 m² und mehr52 Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0
Lage der Räume / BezeichnungAngaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuerbefreiungen– Text
Steuerfreie Fläche in m²Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuerbefreiungen54 Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0
Nutzungsart:Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuerbefreiungen53 Auswahl
  • 1 = 1 Grundbesitz, der von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch benutzt wird (§ 3 Absatz 1 Nummer 1 GrStG)
  • 2 = 2 Grundbesitz, der vom Bundeseisenbahnvermögen für Verwaltungszwecke benutzt wird (§ 3 Absatz 1 Nummer 2 GrStG)
  • 3 = 3 Grundbesitz, der von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient, für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke benutzt wird (§ 3 Absatz 1 Nummer 3 GrStG)
  • 4 = 4 Grundbesitz, der von einer Religionsgesellschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, einem ihrer Orden, einer ihrer religiösen Genossenschaften oder einem ihrer Verbände oder von einer jüdischen Kultusgemeinde, die keine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, für Zwecke der religiösen Unterweisung, der Wissenschaft, des Unterrichts, der Erziehung oder für Zwecke der eigenen Verwaltung benutzt wird (§ 3 Absatz 1 Nummer 4 GrStG)
  • 5 = 5 Dienstwohnungen der Geistlichen und Kirchendiener der Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, und der jüdischen Kultusgemeinden (§ 3 Absatz 1 Nummer 5 GrStG). § 5 GrStG ist insoweit nicht anzuwenden
  • 6 = 6 Grundbesitz der Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, und der jüdischen Kultusgemeinden, der am 1. Januar 1987 und im Veranlagungszeitpunkt zu einem nach Kirchenrecht gesonderten Vermögen, insbesondere einem Stellenfonds gehört, dessen Erträge ausschließlich für die Besoldung und Versorgung der Geistlichen und Kirchendiener sowie ihrer Hinterbliebenen bestimmt sind (§ 3 Absatz 1 Nummer 6 GrStG)
  • 7 = 7 Grundbesitz, der dem Gottesdienst einer Religionsgesellschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, oder einer jüdischen Kultusgemeinde gewidmet ist (§ 4 Nummer 1 GrStG)
  • 13 = 13 Grundbesitz, der für Zwecke der Wissenschaft, des Unterrichts oder der Erziehung benutzt wird (§ 4 Nummer 5 GrStG), wenn durch die Landesregierung oder die von ihr beauftragte Stelle anerkannt ist, dass der Benutzungszweck im Rahmen der öffentlichen Aufgaben liegt und der Grundbesitz ausschließlich demjenigen, der ihn benutzt, oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zuzurechnen ist
  • 15 = 15 Grundbesitz ausländischer Staaten, der für diplomatische Zwecke genutzt wird (Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen - WÜD - vom 18. April 1961 (BGBl. 1964 II S. 959)) und Grundbesitz, der unter der gleichen Voraussetzung konsularischen Zwecken dient (Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen - WÜK - vom 24. April 1963 (BGBl. 1969 II S. 1587))
Lage der Räume / BezeichnungAngaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuervergünstigungen– Text
Vergünstigte Fläche in m²Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuervergünstigungen– Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0
Art der Vergünstigung:Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuervergünstigungen– Auswahl
  • 1 = 1 Für das Grundstück wurde eine Förderzusage nach § 13 Absatz 3 des Wohnraumförderungsgesetzes erteilt und die sich aus der Förderzusage ergebenden Bindungen bestehen im Hauptveranlagungszeitraum (§ 15 Absatz 2 GrStG)
  • 2 = 2 Für das Grundstück wurde eine Förderzusage nach dem Ersten oder Zweiten Wohnungsbaugesetz oder nach einem Wohnraumförderungsgesetz eines Landes erteilt und die sich aus der Förderzusage ergebenden Bindungen bestehen im Hauptveranlagungszeitraum (§ 15 Absatz 3 GrStG)
  • 3 = 3 Das jeweilige Grundstück wird einer Wohnungsbaugesellschaft zugerechnet, deren Anteile mehrheitlich von einer oder mehreren Gebietskörperschaften gehalten werden und zwischen der Wohnungsbaugesellschaft und der Gebietskörperschaft oder den Gebietskörperschaften besteht ein Gewinnabführungsvertrag (§ 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 GrStG)
  • 4 = 4 Das jeweilige Grundstück wird einer Wohnungsbaugesellschaft zugerechnet, die als gemeinnützig im Sinne des § 52 der Abgabenordnung anerkannt ist (§ 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 GrStG)
  • 5 = 5 Das jeweilige Grundstück wird einer Genossenschaft oder einem Verein zugerechnet, für deren oder dessen Tätigkeit eine Steuerbefreiung nach § 5 Absatz 1 Nummer 10 des Körperschaftsteuergesetzes besteht und der Grundbesitz ist der begünstigten Tätigkeit zuzuordnen (§ 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 GrStG)
  • 6 = 6 Auf dem Grundstück befinden sich Gebäude oder Gebäudeteile im Sinne des jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes (§ 15 Absatz 5 GrStG)

Was gehört in Zeile 13?

Die Zeile bündelt mehrere Angaben zu Wohngrundstücken zum Ertragswert. Zuerst erfasst du die Wohnungen mit einer Wohnfläche von 100 m² und mehr: die Anzahl (Kennzahl 51) und die gesamte Wohnfläche dieser Wohnungen in m² (Kennzahl 52).

Danach folgen die Steuerbefreiungen: die Lage der Räume oder eine Bezeichnung als Text, die steuerfreie Fläche in m² (Kennzahl 54) und die Nutzungsart als Auswahlwert (Kennzahl 53).

Schließlich gibt es die Steuervergünstigungen: erneut Lage der Räume oder Bezeichnung als Text, die vergünstigte Fläche in m² und die Art der Vergünstigung als Auswahlwert.

So füllst du die Zeile aus

Trage bei den Wohnungen ab 100 m² die Anzahl und die gesamte Wohnfläche ein. Beide Angaben müssen gemeinsam erklärt werden. Die gesamte Wohnfläche muss zur Anzahl passen: Jede Wohnung hat mindestens 100 m², die gesamte Wohnfläche ist also mindestens so groß wie die Anzahl mal 100 m².

Bei den Steuerbefreiungen wählst du die Nutzungsart aus. Die Auswahlwerte umfassen 1 bis 7, 13 und 15. Sie verweisen auf die jeweilige Vorschrift des Grundsteuergesetzes oder auf das Wiener Übereinkommen über diplomatische bzw. konsularische Beziehungen.

Bei den Steuervergünstigungen wählst du die Art der Vergünstigung aus. Die Auswahlwerte reichen von 1 bis 6 und verweisen auf die jeweilige Vorschrift des Grundsteuergesetzes.

Für die Steuerbefreiung musst du ein begünstigter Rechtsträger im Sinne des Grundsteuergesetzes sein.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob die Summe aus steuerfreien und vergünstigten Flächen die gesamte Wohnfläche übersteigt. Liegt die Überschreitung nur an Rundungen auf volle Quadratmeter, kannst du den Hinweis ignorieren.

Bei Einfamilienhäusern wird normalerweise genau eine Wohnung erwartet, bei Zweifamilienhäusern genau zwei, bei Mietwohngrundstücken mehr als zwei. Weicht deine Angabe ab, meldet ELSTER einen Hinweis.

Wohnflächen dürfen nicht zusätzlich als Nutzflächen erklärt werden.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel GW2_1407Beachten Sie bitte, dass Sie für die Gewährung der angegebenen Steuerbefreiung ein begünstigter Rechtsträger im Sinne der Vorschrift des Grundsteuergesetzes sein müssen.
  • HinweisPrüfregel GW2_1031Es wurde als Art des Grundstücks ein Einfamilienhaus angegeben. Dieses besteht im Normalfall aus genau einer Wohnung. Sie haben insgesamt bei den Angaben zu Wohnungen aber mehr als eine Wohnung erklärt. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
  • HinweisPrüfregel GW2_1032Es wurde als Art des Grundstücks ein Zweifamilienhaus angegeben. Dieses besteht im Normalfall aus genau zwei Wohnungen. Sie haben insgesamt bei den Angaben zu Wohnungen aber nicht genau zwei Wohnungen erklärt. Bitte prüfen Sie ihre Angaben.
  • HinweisPrüfregel GW2_1033Es wurde als Art des Grundstücks ein Mietwohngrundstück angegeben. Dieses besteht in der Regel aus mehr als zwei Wohnungen. Sie haben insgesamt bei den Angaben zu Wohnungen aber nicht mehr als zwei Wohnungen erklärt. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
  • HinweisPrüfregel GW2_1120Die eingetragenen Nutzflächen entsprechen in Summe den erklärten Wohnflächen zu diesem Gebäude. Wohnflächen sind nicht zusätzlich als Nutzflächen zu erklären. Beachten Sie dazu bitte die hinterlegten Erläuterungen bei den Wohn- und Nutzflächen. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.
  • HinweisPrüfregel GW2_1507Beachten Sie bitte, dass Sie für die Gewährung der angegebenen Steuerbefreiung ein begünstigter Rechtsträger im Sinne der Vorschrift des Grundsteuergesetzes sein müssen. Für die von Ihnen erklärte Art des Grundstücks ist die angegebene Steuerbefreiung in der Regel nicht zutreffend/nicht relevant. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
  • HinweisPrüfregel GW2_713Bei den Wohnungen mit einer Wohnfläche von 100 m² und mehr übersteigt die Summe der steuerfreien und der vergünstigten Flächen die gesamte Wohnfläche. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben. Sofern die Summe der steuerfreien und der vergünstigten Flächen ausschließlich aufgrund von Rundungen auf volle Quadratmeter bei den steuerfreien/vergünstigten Flächen die gesamte Wohnfläche übersteigt, kann dieser Hinweis ignoriert werden.
  • HinweisPrüfregel GW2_1517Sie haben eine Steuerbefreiung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GrStG für Grundbesitz der Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, oder der jüdischen Kultusgemeinden beantragt. Die Steuerbefreiung kann nur gewährt werden, wenn der Grundbesitz am 1. Januar 1987 und zum Veranlagungszeitpunkt zu einem nach Kirchenrecht gesonderten Vermögen, insbesondere einem Stellenfonds, gehört. In den "neuen Bundesländern" reicht es aus, wenn der Grundbesitz zu einem Zeitpunkt vor dem 1. Januar 1987 und zum Veranlagungszeitpunkt zu diesem gesonderten Vermögen gehört. Die Erträge aus dem gesonderten Vermögen dürfen ausschließlich für die Besoldung und Versorgung der Geistlichen und Kirchendiener sowie ihrer Hinterbliebenen bestimmt sein. Bitte prüfen Sie Ihre Eintragung.
  • FehlerPrüfregel Grundsteuer_7Bei den Angaben zu Wohnungen mit einer Wohnfläche von 100 m² und mehr ist die angegebene gesamte Wohnfläche niedriger als die Summe der Wohnflächen der einzelnen Wohnungen.
  • FehlerPrüfregel GW2_018Beim Gebäude mit der laufenden Nummer müssen bei den Angaben zu Wohnungen mit einer Wohnfläche von 100 m² und mehr die Anzahl der Wohnungen und die gesamte Wohnfläche in m² gemeinsam erklärt werden.

Dazu kommen 3 weitere Prüfungen dieser Zeile.

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Grundstück Zeile 13 ein?

Die Anzahl und die gesamte Wohnfläche der Wohnungen mit 100 m² und mehr. Außerdem steuerfreie und vergünstigte Flächen mit Bezeichnung, Fläche und Auswahlwert.

Welche Auswahlwerte gibt es bei der Nutzungsart in Zeile 13?

Die Auswahlwerte umfassen 1 bis 7, 13 und 15. Sie verweisen auf die jeweilige Vorschrift des Grundsteuergesetzes oder auf das Wiener Übereinkommen über diplomatische bzw. konsularische Beziehungen.

Warum meldet ELSTER einen Fehler bei den Wohnungen ab 100 m²?

Anzahl und gesamte Wohnfläche müssen gemeinsam erklärt werden. Außerdem muss die gesamte Wohnfläche zur Anzahl passen: Jede Wohnung hat mindestens 100 m².

Alle Zeilen der Anlage Grundstück 2025 im Überblick

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