Anlage Grundstück Zeile 12: Wohnungen mit 60 bis unter 100 m² und Steuerbefreiungen
In Zeile 12 trägst du ein, wie viele Wohnungen zwischen 60 und unter 100 m² groß sind, wie groß ihre gesamte Wohnfläche ist und ob es steuerfreie Flächen gibt.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Anzahl der Wohnungen mit einer Wohnfläche von 60 m² bis unter 100 m²Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Wohnungen mit einer Wohnfläche von 60 m² bis unter 100 m² | 41 | Zahl ohne Nachkommastellen |
| mit einer gesamten Wohnfläche in m²Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Wohnungen mit einer Wohnfläche von 60 m² bis unter 100 m² | 42 | Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0 |
| Lage der Räume / BezeichnungAngaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuerbefreiungen | – | Text |
| Steuerfreie Fläche in m²Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuerbefreiungen | 44 | Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0 |
| Nutzungsart:Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuerbefreiungen | 43 | Auswahl
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| Lage der Räume / BezeichnungAngaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuervergünstigungen | – | Text |
| Vergünstigte Fläche in m²Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuervergünstigungen | – | Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0 |
| Art der Vergünstigung:Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuervergünstigungen | – | Auswahl
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Was gehört in Zeile 12?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel GW2_1406Beachten Sie bitte, dass Sie für die Gewährung der angegebenen Steuerbefreiung ein begünstigter Rechtsträger im Sinne der Vorschrift des Grundsteuergesetzes sein müssen.
- HinweisPrüfregel GW2_1031Es wurde als Art des Grundstücks ein Einfamilienhaus angegeben. Dieses besteht im Normalfall aus genau einer Wohnung. Sie haben insgesamt bei den Angaben zu Wohnungen aber mehr als eine Wohnung erklärt. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
- HinweisPrüfregel GW2_1032Es wurde als Art des Grundstücks ein Zweifamilienhaus angegeben. Dieses besteht im Normalfall aus genau zwei Wohnungen. Sie haben insgesamt bei den Angaben zu Wohnungen aber nicht genau zwei Wohnungen erklärt. Bitte prüfen Sie ihre Angaben.
- HinweisPrüfregel GW2_1033Es wurde als Art des Grundstücks ein Mietwohngrundstück angegeben. Dieses besteht in der Regel aus mehr als zwei Wohnungen. Sie haben insgesamt bei den Angaben zu Wohnungen aber nicht mehr als zwei Wohnungen erklärt. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
- HinweisPrüfregel GW2_1120Die eingetragenen Nutzflächen entsprechen in Summe den erklärten Wohnflächen zu diesem Gebäude. Wohnflächen sind nicht zusätzlich als Nutzflächen zu erklären. Beachten Sie dazu bitte die hinterlegten Erläuterungen bei den Wohn- und Nutzflächen. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.
- HinweisPrüfregel GW2_1506Beachten Sie bitte, dass Sie für die Gewährung der angegebenen Steuerbefreiung ein begünstigter Rechtsträger im Sinne der Vorschrift des Grundsteuergesetzes sein müssen. Für die von Ihnen erklärte Art des Grundstücks ist die angegebene Steuerbefreiung in der Regel nicht zutreffend/nicht relevant. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
- HinweisPrüfregel GW2_712Bei den Wohnungen mit einer Wohnfläche von 60 m² bis unter 100 m² übersteigt die Summe der steuerfreien und der vergünstigten Flächen die gesamte Wohnfläche. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben. Sofern die Summe der steuerfreien und der vergünstigten Flächen ausschließlich aufgrund von Rundungen auf volle Quadratmeter bei den steuerfreien/vergünstigten Flächen die gesamte Wohnfläche übersteigt, kann dieser Hinweis ignoriert werden.
- HinweisPrüfregel GW2_1516Sie haben eine Steuerbefreiung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GrStG für Grundbesitz der Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, oder der jüdischen Kultusgemeinden beantragt. Die Steuerbefreiung kann nur gewährt werden, wenn der Grundbesitz am 1. Januar 1987 und zum Veranlagungszeitpunkt zu einem nach Kirchenrecht gesonderten Vermögen, insbesondere einem Stellenfonds, gehört. In den "neuen Bundesländern" reicht es aus, wenn der Grundbesitz zu einem Zeitpunkt vor dem 1. Januar 1987 und zum Veranlagungszeitpunkt zu diesem gesonderten Vermögen gehört. Die Erträge aus dem gesonderten Vermögen dürfen ausschließlich für die Besoldung und Versorgung der Geistlichen und Kirchendiener sowie ihrer Hinterbliebenen bestimmt sein. Bitte prüfen Sie Ihre Eintragung.
- FehlerPrüfregel Grundsteuer_6Bei den Angaben zu Wohnungen mit einer Wohnfläche von 60 m² bis unter 100 m² ist die angegebene gesamte Wohnfläche niedriger als die Summe der Wohnflächen der einzelnen Wohnungen.
- FehlerPrüfregel Grundsteuer_20Bei den Angaben zu Wohnungen mit einer Wohnfläche von 60 m² bis unter 100 m² ist die angegebene gesamte Wohnfläche höher als die Maximalsumme der Wohnflächen der einzelnen Wohnungen.
Dazu kommen 4 weitere Prüfungen dieser Zeile.
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 12 der Anlage Grundstück ein?
Welche Wohnungen gehören in Zeile 12?
Was bedeutet die Nutzungsart bei Steuerbefreiungen?
Alle Zeilen der Anlage Grundstück 2025 im Überblick
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