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Anlage Grundstück 2025 · Zeile 12

Anlage Grundstück Zeile 12: Wohnungen mit 60 bis unter 100 m² und Steuerbefreiungen

In Zeile 12 trägst du ein, wie viele Wohnungen zwischen 60 und unter 100 m² groß sind, wie groß ihre gesamte Wohnfläche ist und ob es steuerfreie Flächen gibt.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Anzahl der Wohnungen mit einer Wohnfläche von 60 m² bis unter 100 m²Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Wohnungen mit einer Wohnfläche von 60 m² bis unter 100 m²41 Zahl ohne Nachkommastellen
mit einer gesamten Wohnfläche in m²Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Wohnungen mit einer Wohnfläche von 60 m² bis unter 100 m²42 Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0
Lage der Räume / BezeichnungAngaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuerbefreiungen– Text
Steuerfreie Fläche in m²Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuerbefreiungen44 Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0
Nutzungsart:Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuerbefreiungen43 Auswahl
  • 1 = 1 Grundbesitz, der von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch benutzt wird (§ 3 Absatz 1 Nummer 1 GrStG)
  • 2 = 2 Grundbesitz, der vom Bundeseisenbahnvermögen für Verwaltungszwecke benutzt wird (§ 3 Absatz 1 Nummer 2 GrStG)
  • 3 = 3 Grundbesitz, der von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient, für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke benutzt wird (§ 3 Absatz 1 Nummer 3 GrStG)
  • 4 = 4 Grundbesitz, der von einer Religionsgesellschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, einem ihrer Orden, einer ihrer religiösen Genossenschaften oder einem ihrer Verbände oder von einer jüdischen Kultusgemeinde, die keine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, für Zwecke der religiösen Unterweisung, der Wissenschaft, des Unterrichts, der Erziehung oder für Zwecke der eigenen Verwaltung benutzt wird (§ 3 Absatz 1 Nummer 4 GrStG)
  • 5 = 5 Dienstwohnungen der Geistlichen und Kirchendiener der Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, und der jüdischen Kultusgemeinden (§ 3 Absatz 1 Nummer 5 GrStG). § 5 GrStG ist insoweit nicht anzuwenden
  • 6 = 6 Grundbesitz der Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, und der jüdischen Kultusgemeinden, der am 1. Januar 1987 und im Veranlagungszeitpunkt zu einem nach Kirchenrecht gesonderten Vermögen, insbesondere einem Stellenfonds gehört, dessen Erträge ausschließlich für die Besoldung und Versorgung der Geistlichen und Kirchendiener sowie ihrer Hinterbliebenen bestimmt sind (§ 3 Absatz 1 Nummer 6 GrStG)
  • 7 = 7 Grundbesitz, der dem Gottesdienst einer Religionsgesellschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, oder einer jüdischen Kultusgemeinde gewidmet ist (§ 4 Nummer 1 GrStG)
  • 13 = 13 Grundbesitz, der für Zwecke der Wissenschaft, des Unterrichts oder der Erziehung benutzt wird (§ 4 Nummer 5 GrStG), wenn durch die Landesregierung oder die von ihr beauftragte Stelle anerkannt ist, dass der Benutzungszweck im Rahmen der öffentlichen Aufgaben liegt und der Grundbesitz ausschließlich demjenigen, der ihn benutzt, oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zuzurechnen ist
  • 15 = 15 Grundbesitz ausländischer Staaten, der für diplomatische Zwecke genutzt wird (Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen - WÜD - vom 18. April 1961 (BGBl. 1964 II S. 959)) und Grundbesitz, der unter der gleichen Voraussetzung konsularischen Zwecken dient (Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen - WÜK - vom 24. April 1963 (BGBl. 1969 II S. 1587))
Lage der Räume / BezeichnungAngaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuervergünstigungen– Text
Vergünstigte Fläche in m²Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuervergünstigungen– Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0
Art der Vergünstigung:Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuervergünstigungen– Auswahl
  • 1 = 1 Für das Grundstück wurde eine Förderzusage nach § 13 Absatz 3 des Wohnraumförderungsgesetzes erteilt und die sich aus der Förderzusage ergebenden Bindungen bestehen im Hauptveranlagungszeitraum (§ 15 Absatz 2 GrStG)
  • 2 = 2 Für das Grundstück wurde eine Förderzusage nach dem Ersten oder Zweiten Wohnungsbaugesetz oder nach einem Wohnraumförderungsgesetz eines Landes erteilt und die sich aus der Förderzusage ergebenden Bindungen bestehen im Hauptveranlagungszeitraum (§ 15 Absatz 3 GrStG)
  • 3 = 3 Das jeweilige Grundstück wird einer Wohnungsbaugesellschaft zugerechnet, deren Anteile mehrheitlich von einer oder mehreren Gebietskörperschaften gehalten werden und zwischen der Wohnungsbaugesellschaft und der Gebietskörperschaft oder den Gebietskörperschaften besteht ein Gewinnabführungsvertrag (§ 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 GrStG)
  • 4 = 4 Das jeweilige Grundstück wird einer Wohnungsbaugesellschaft zugerechnet, die als gemeinnützig im Sinne des § 52 der Abgabenordnung anerkannt ist (§ 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 GrStG)
  • 5 = 5 Das jeweilige Grundstück wird einer Genossenschaft oder einem Verein zugerechnet, für deren oder dessen Tätigkeit eine Steuerbefreiung nach § 5 Absatz 1 Nummer 10 des Körperschaftsteuergesetzes besteht und der Grundbesitz ist der begünstigten Tätigkeit zuzuordnen (§ 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 GrStG)
  • 6 = 6 Auf dem Grundstück befinden sich Gebäude oder Gebäudeteile im Sinne des jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes (§ 15 Absatz 5 GrStG)

Was gehört in Zeile 12?

Zeile 12 betrifft Wohngrundstücke zum Ertragswert. Du erfasst hier alle Wohnungen, deren einzelne Wohnfläche mindestens 60 m² und weniger als 100 m² beträgt.

Für diese Wohnungen gibst du die Anzahl und die gesamte Wohnfläche an. Die gesamte Wohnfläche ist die Summe der Wohnflächen aller Wohnungen dieser Größenklasse.

Zusätzlich kannst du steuerfreie Flächen angeben, wenn für einen Teil des Grundstücks eine Steuerbefreiung nach dem Grundsteuergesetz vorliegt.

So füllst du die Zeile aus

Trage zuerst die Anzahl der Wohnungen mit einer Wohnfläche von 60 m² bis unter 100 m² ein. Danach folgt die gesamte Wohnfläche dieser Wohnungen in Quadratmetern.

Wenn eine Steuerbefreiung vorliegt, gibst du die Lage der Räume als Text an, die steuerfreie Fläche in Quadratmetern und wählst die passende Nutzungsart aus. Die Auswahlwerte reichen von 1 bis 7 sowie 13 und 15 und entsprechen den gesetzlichen Befreiungstatbeständen.

Achte darauf, dass die gesamte Wohnfläche zur Anzahl der Wohnungen passt: Jede Wohnung in dieser Größenklasse hat mindestens 60 m² und weniger als 100 m². Ist die gesamte Wohnfläche für diese Anzahl zu niedrig oder zu hoch, meldet ELSTER einen Fehler.

Häufige Fehler

Die Prüfregeln von ELSTER weisen auf typische Unstimmigkeiten hin: Bei einem Einfamilienhaus sollte normalerweise nur eine Wohnung angegeben werden, bei einem Zweifamilienhaus genau zwei und bei einem Mietwohngrundstück mehr als zwei.

Die Summe aus steuerfreien und vergünstigten Flächen darf die gesamte Wohnfläche nicht übersteigen. Ausnahmen gelten nur bei Rundungen auf volle Quadratmeter.

Steuerbefreiungen nach dem Grundsteuergesetz setzen voraus, dass du ein begünstigter Rechtsträger bist. Prüfe das vor der Eintragung.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel GW2_1406Beachten Sie bitte, dass Sie für die Gewährung der angegebenen Steuerbefreiung ein begünstigter Rechtsträger im Sinne der Vorschrift des Grundsteuergesetzes sein müssen.
  • HinweisPrüfregel GW2_1031Es wurde als Art des Grundstücks ein Einfamilienhaus angegeben. Dieses besteht im Normalfall aus genau einer Wohnung. Sie haben insgesamt bei den Angaben zu Wohnungen aber mehr als eine Wohnung erklärt. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
  • HinweisPrüfregel GW2_1032Es wurde als Art des Grundstücks ein Zweifamilienhaus angegeben. Dieses besteht im Normalfall aus genau zwei Wohnungen. Sie haben insgesamt bei den Angaben zu Wohnungen aber nicht genau zwei Wohnungen erklärt. Bitte prüfen Sie ihre Angaben.
  • HinweisPrüfregel GW2_1033Es wurde als Art des Grundstücks ein Mietwohngrundstück angegeben. Dieses besteht in der Regel aus mehr als zwei Wohnungen. Sie haben insgesamt bei den Angaben zu Wohnungen aber nicht mehr als zwei Wohnungen erklärt. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
  • HinweisPrüfregel GW2_1120Die eingetragenen Nutzflächen entsprechen in Summe den erklärten Wohnflächen zu diesem Gebäude. Wohnflächen sind nicht zusätzlich als Nutzflächen zu erklären. Beachten Sie dazu bitte die hinterlegten Erläuterungen bei den Wohn- und Nutzflächen. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.
  • HinweisPrüfregel GW2_1506Beachten Sie bitte, dass Sie für die Gewährung der angegebenen Steuerbefreiung ein begünstigter Rechtsträger im Sinne der Vorschrift des Grundsteuergesetzes sein müssen. Für die von Ihnen erklärte Art des Grundstücks ist die angegebene Steuerbefreiung in der Regel nicht zutreffend/nicht relevant. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
  • HinweisPrüfregel GW2_712Bei den Wohnungen mit einer Wohnfläche von 60 m² bis unter 100 m² übersteigt die Summe der steuerfreien und der vergünstigten Flächen die gesamte Wohnfläche. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben. Sofern die Summe der steuerfreien und der vergünstigten Flächen ausschließlich aufgrund von Rundungen auf volle Quadratmeter bei den steuerfreien/vergünstigten Flächen die gesamte Wohnfläche übersteigt, kann dieser Hinweis ignoriert werden.
  • HinweisPrüfregel GW2_1516Sie haben eine Steuerbefreiung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GrStG für Grundbesitz der Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, oder der jüdischen Kultusgemeinden beantragt. Die Steuerbefreiung kann nur gewährt werden, wenn der Grundbesitz am 1. Januar 1987 und zum Veranlagungszeitpunkt zu einem nach Kirchenrecht gesonderten Vermögen, insbesondere einem Stellenfonds, gehört. In den "neuen Bundesländern" reicht es aus, wenn der Grundbesitz zu einem Zeitpunkt vor dem 1. Januar 1987 und zum Veranlagungszeitpunkt zu diesem gesonderten Vermögen gehört. Die Erträge aus dem gesonderten Vermögen dürfen ausschließlich für die Besoldung und Versorgung der Geistlichen und Kirchendiener sowie ihrer Hinterbliebenen bestimmt sein. Bitte prüfen Sie Ihre Eintragung.
  • FehlerPrüfregel Grundsteuer_6Bei den Angaben zu Wohnungen mit einer Wohnfläche von 60 m² bis unter 100 m² ist die angegebene gesamte Wohnfläche niedriger als die Summe der Wohnflächen der einzelnen Wohnungen.
  • FehlerPrüfregel Grundsteuer_20Bei den Angaben zu Wohnungen mit einer Wohnfläche von 60 m² bis unter 100 m² ist die angegebene gesamte Wohnfläche höher als die Maximalsumme der Wohnflächen der einzelnen Wohnungen.

Dazu kommen 4 weitere Prüfungen dieser Zeile.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 12 der Anlage Grundstück ein?

Du trägst die Anzahl der Wohnungen mit 60 bis unter 100 m², deren gesamte Wohnfläche und gegebenenfalls steuerfreie Flächen ein.

Welche Wohnungen gehören in Zeile 12?

Alle Wohnungen, deren einzelne Wohnfläche mindestens 60 m² und weniger als 100 m² beträgt.

Was bedeutet die Nutzungsart bei Steuerbefreiungen?

Die Nutzungsart gibt an, welcher gesetzliche Befreiungstatbestand für die steuerfreie Fläche gilt. Die Auswahl reicht von 1 bis 7 sowie 13 und 15.

Alle Zeilen der Anlage Grundstück 2025 im Überblick

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