Anlage Grundstück Zeile 11: Nutzungsart:
Zeile 11 der Anlage Grundstück 2025 heißt im amtlichen Vordruck „Nutzungsart“ (Kennzahl 64 bis 33). Hier steht, was in die Felder gehört, welche Prüfungen ELSTER macht.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Nutzungsart:Angaben zu Grundsteuerbefreiungen › Verwendung eines räumlich nicht abgrenzbaren Teils des Grundbesitzes für steuerbegünstigte Zwecke | 64 | Auswahl
|
| Anzahl der Wohnungen mit einer Wohnfläche unter 60 m²Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Wohnungen mit einer Wohnfläche unter 60 m² | 31 | Zahl ohne Nachkommastellen |
| mit einer gesamten Wohnfläche in m²Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Wohnungen mit einer Wohnfläche unter 60 m² | 32 | Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0 |
| Lage der Räume / BezeichnungAngaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuerbefreiungen | – | Text |
| Steuerfreie Fläche in m²Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuerbefreiungen | 34 | Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0 |
| Nutzungsart:Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuerbefreiungen | 33 | Auswahl
|
| Lage der Räume / BezeichnungAngaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuervergünstigungen | – | Text |
| Vergünstigte Fläche in m²Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuervergünstigungen | – | Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0 |
| Art der Vergünstigung:Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert › Steuervergünstigungen | – | Auswahl
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Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel GW2_1402Beachten Sie bitte, dass Sie für die Gewährung der angegebenen Steuerbefreiung ein begünstigter Rechtsträger im Sinne der Vorschrift des Grundsteuergesetzes sein müssen.
- HinweisPrüfregel GW2_1405Beachten Sie bitte, dass Sie für die Gewährung der angegebenen Steuerbefreiung ein begünstigter Rechtsträger im Sinne der Vorschrift des Grundsteuergesetzes sein müssen.
- HinweisPrüfregel GW2_1031Es wurde als Art des Grundstücks ein Einfamilienhaus angegeben. Dieses besteht im Normalfall aus genau einer Wohnung. Sie haben insgesamt bei den Angaben zu Wohnungen aber mehr als eine Wohnung erklärt. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
- HinweisPrüfregel GW2_1032Es wurde als Art des Grundstücks ein Zweifamilienhaus angegeben. Dieses besteht im Normalfall aus genau zwei Wohnungen. Sie haben insgesamt bei den Angaben zu Wohnungen aber nicht genau zwei Wohnungen erklärt. Bitte prüfen Sie ihre Angaben.
- HinweisPrüfregel GW2_1033Es wurde als Art des Grundstücks ein Mietwohngrundstück angegeben. Dieses besteht in der Regel aus mehr als zwei Wohnungen. Sie haben insgesamt bei den Angaben zu Wohnungen aber nicht mehr als zwei Wohnungen erklärt. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
- HinweisPrüfregel GW2_1120Die eingetragenen Nutzflächen entsprechen in Summe den erklärten Wohnflächen zu diesem Gebäude. Wohnflächen sind nicht zusätzlich als Nutzflächen zu erklären. Beachten Sie dazu bitte die hinterlegten Erläuterungen bei den Wohn- und Nutzflächen. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.
- HinweisPrüfregel GW2_1502Beachten Sie bitte, dass Sie für die Gewährung der angegebenen Steuerbefreiung ein begünstigter Rechtsträger im Sinne der Vorschrift des Grundsteuergesetzes sein müssen. Für die von Ihnen erklärte Art des Grundstücks ist die angegebene Steuerbefreiung in der Regel nicht zutreffend/nicht relevant. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
- HinweisPrüfregel GW2_1505Beachten Sie bitte, dass Sie für die Gewährung der angegebenen Steuerbefreiung ein begünstigter Rechtsträger im Sinne der Vorschrift des Grundsteuergesetzes sein müssen. Für die von Ihnen erklärte Art des Grundstücks ist die angegebene Steuerbefreiung in der Regel nicht zutreffend/nicht relevant. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
- HinweisPrüfregel GW2_711Bei den Wohnungen mit einer Wohnfläche unter 60 m² übersteigt die Summe der steuerfreien und der vergünstigten Flächen die gesamte Wohnfläche. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben. Sofern die Summe der steuerfreien und der vergünstigten Flächen ausschließlich aufgrund von Rundungen auf volle Quadratmeter bei den steuerfreien/vergünstigten Flächen die gesamte Wohnfläche übersteigt, kann dieser Hinweis ignoriert werden.
- HinweisPrüfregel GW2_1512Sie haben eine Steuerbefreiung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GrStG für Grundbesitz der Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, oder der jüdischen Kultusgemeinden beantragt. Die Steuerbefreiung kann nur gewährt werden, wenn der Grundbesitz am 1. Januar 1987 und zum Veranlagungszeitpunkt zu einem nach Kirchenrecht gesonderten Vermögen, insbesondere einem Stellenfonds, gehört. In den "neuen Bundesländern" reicht es aus, wenn der Grundbesitz zu einem Zeitpunkt vor dem 1. Januar 1987 und zum Veranlagungszeitpunkt zu diesem gesonderten Vermögen gehört. Die Erträge aus dem gesonderten Vermögen dürfen ausschließlich für die Besoldung und Versorgung der Geistlichen und Kirchendiener sowie ihrer Hinterbliebenen bestimmt sein. Bitte prüfen Sie Ihre Eintragung.
Dazu kommen 7 weitere Prüfungen dieser Zeile.
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