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Anlage Außergewöhnliche Belastungen 2025 · Zeile 16

Anlage Außergewöhnliche Belastungen Zeile 16: Merkzeichen H bei der pflegebedürftigen Person

Hier kreuzt du an, ob für die pflegebedürftige Person das Merkzeichen „H“ festgestellt wurde. Das ist wichtig für die Höhe des Pflege-Pauschbetrags.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Für die pflegebedürftige Person wurde das Merkzeichen „H“ festgestelltPflege-Pauschbetrag › Angaben zur pflegebedürftigen Person205 Ankreuzfeld (1 = Ja)

Was gehört in Zeile 16?

In Zeile 16 der Anlage Außergewöhnliche Belastungen gibst du an, ob für die pflegebedürftige Person das Merkzeichen „H“ festgestellt wurde. Das Merkzeichen „H“ steht für hilflos.

Die Angabe gehört zum Abschnitt Pflege-Pauschbetrag. Sie ergänzt die Angaben zum Pflegegrad in Zeile 15 und zur Person in den Zeilen 11 bis 14.

Das Ankreuzfeld hat die Kennzahl 205. Du kreuzt es an (1 = Ja), wenn das Merkzeichen „H“ vorliegt. Sonst lässt du das Feld leer.

Warum ist die Angabe wichtig?

Mit dem Merkzeichen „H“ beträgt der Pflege-Pauschbetrag 1.800 €, genauso wie bei Pflegegrad 4 oder 5. Das Merkzeichen ist neben dem Pflegegrad ein eigenständiges Kriterium. Liegt es vor, musst du keinen Pflegegrad angeben.

ELSTER verlangt zusammenhängende Angaben: Name, Anschrift, Geburtsdatum und Verwandtschaftsverhältnis der pflegebedürftigen Person, die Angabe, durch wen die Pflege erfolgte, sowie den Pflegegrad oder das Merkzeichen.

Häufige Fehler

Oft wird das Merkzeichen „H“ mit dem Pflegegrad verwechselt. Beides wird getrennt abgefragt: Pflegegrad in Zeile 15, Merkzeichen „H“ in Zeile 16.

Ein weiterer Fehler ist, nur die Identifikationsnummer der pflegebedürftigen Person anzugeben, aber Name, Anschrift, Geburtsdatum und Verwandtschaftsverhältnis zu vergessen. ELSTER weist darauf hin, dass dann Angaben fehlen.

Bei der ersten Beantragung oder wenn sich etwas ändert, weist du das Merkzeichen „H“ nach, zum Beispiel mit einer Kopie des Schwerbehindertenausweises.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101100086Bitte geben Sie beim Pflege-Pauschbetrag an, durch wen die Pflege der pflegebedürftigen Person erfolgte, sowie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Verwandtschaftsverhältnis und Pflegegrad / Merkzeichen der pflegebedürftigen Person (möglichkeit zum Pflegepauschbetrag).
  • FehlerPrüfregel 101160038Bei den Angaben zum Pflege-Pauschbetrag wurde die Identifikationsnummer der pflegebedürftigen Person angegeben, es fehlen jedoch die Angaben zu Name, Anschrift, Geburtsdatum und Verwandtschaftsverhältnis der pflegebedürftigen Person, die Angabe, durch wen die Pflege erfolgte und der Pflegegrad / das Merkzeichen der pflegebedürftigen Person (möglichkeit zum Pflegepauschbetrag).

Zeile 16 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202516
202418

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 16 der Anlage Außergewöhnliche Belastungen ein?

Du kreuzt an, ob für die pflegebedürftige Person das Merkzeichen „H“ festgestellt wurde. Wenn ja, wählst du „1 = Ja“.

Woher weiß ich, ob das Merkzeichen „H“ vorliegt?

Das steht im Schwerbehindertenausweis oder in einem entsprechenden Bescheid. Das Merkzeichen „H“ bedeutet hilflos.

Muss ich das Merkzeichen „H“ nachweisen?

Ja, bei der ersten Beantragung oder bei einer Änderung reichst du einen Nachweis in Kopie ein, zum Beispiel den Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „H“.

Alle Zeilen der Anlage Außergewöhnliche Belastungen 2025 im Überblick

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