Anlage Außergewöhnliche Belastungen Zeile 17: Wer die pflegebedürftige Person gepflegt hat
Hier gibst du an, durch wen die unentgeltliche persönliche Pflege der pflegebedürftigen Person erfolgte. Die Angabe ist Voraussetzung für den Pflege-Pauschbetrag.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Die unentgeltliche persönliche Pflege einer pflegebedürftigen Person in ihrer oder in meiner Wohnung im Inland oder in einem EU- / EWR-Staat erfolgte durchPflege-Pauschbetrag › Angaben zur pflegenden Person | 200 | Auswahl
|
Was gehört in Zeile 17?
So füllst du die Zeile aus
1 = Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A 2 = Ehefrau / Person B 3 = beide Ehegatten / Lebenspartner
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 101100087Bei den Angaben zum Pflege-Pauschbetrag wurde die Anzahl der weiteren an der Pflege beteiligten Personen angegeben, es fehlen jedoch die Angaben zur pflegebedürftigen Person und die Angabe, durch wen die Pflege erfolgte.
- FehlerPrüfregel 101100086Bitte geben Sie beim Pflege-Pauschbetrag an, durch wen die Pflege der pflegebedürftigen Person erfolgte, sowie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Verwandtschaftsverhältnis und Pflegegrad / Merkzeichen der pflegebedürftigen Person (möglichkeit zum Pflegepauschbetrag).
- FehlerPrüfregel 6402Es wurde angegeben, dass die Pflege einer pflegebedürftigen Person durch die Ehefrau / Person B beziehungsweise durch Ehemann / Person A und Ehefrau / Person B gemeinsam erfolgte. Es handelt sich jedoch um eine Einzelveranlagung, die Angaben zum Ehegatten / Lebenspartner sind daher nicht plausibel.
- FehlerPrüfregel 101160051Es wurde ein Pflege-Pauschbetrag für die eigene Pflegebedürftigkeit beantragt. Die Identifikationsnummer der gepflegten Person ist identisch mit der Identifikationsnummer der pflegenden Person (Ehefrau / Person B). Für die Versorgung der eigenen Person kann jedoch kein Pflege-Pauschbetrag gewährt werden.
- FehlerPrüfregel 101160050Es wurde ein Pflege-Pauschbetrag für die eigene Pflegebedürftigkeit beantragt. Die Identifikationsnummer der gepflegten Person ist identisch mit der Identifikationsnummer der pflegenden Person (steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A). Für die Versorgung der eigenen Person kann jedoch kein Pflege-Pauschbetrag gewährt werden.
- FehlerPrüfregel 101160038Bei den Angaben zum Pflege-Pauschbetrag wurde die Identifikationsnummer der pflegebedürftigen Person angegeben, es fehlen jedoch die Angaben zu Name, Anschrift, Geburtsdatum und Verwandtschaftsverhältnis der pflegebedürftigen Person, die Angabe, durch wen die Pflege erfolgte und der Pflegegrad / das Merkzeichen der pflegebedürftigen Person (möglichkeit zum Pflegepauschbetrag).
Zeile 17 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 17 |
| 2019–2024 | 11 |
| 2016–2018 | 65 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage Außergewöhnliche Belastungen Zeile 17 ein?
Welche Auswahlwerte gibt es in Zeile 17?
Warum ist die Angabe in Zeile 17 wichtig?
Alle Zeilen der Anlage Außergewöhnliche Belastungen 2025 im Überblick
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