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Anlage Außergewöhnliche Belastungen 2025 · Zeile 15

Anlage Außergewöhnliche Belastungen Zeile 15: Festgestellter Pflegegrad der gepflegten Person

Hier gibst du an, welcher Pflegegrad für die pflegebedürftige Person festgestellt wurde. Der Wert bestimmt die Höhe des Pflege-Pauschbetrags.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Für die pflegebedürftige Person wurde folgender Pflegegrad festgestelltPflege-Pauschbetrag › Angaben zur pflegebedürftigen Person203 Auswahl
  • 2 = Pflegegrad 2
  • 3 = Pflegegrad 3
  • 4 = Pflegegrad 4 oder 5

Was gehört in Zeile 15?

In Zeile 15 trägst du ein, welcher Pflegegrad für die pflegebedürftige Person festgestellt wurde. Die Angabe gehört zum Abschnitt Pflege-Pauschbetrag und zur Kennzahl 203.

Zur Auswahl stehen drei Werte: 2 = Pflegegrad 2, 3 = Pflegegrad 3, 4 = Pflegegrad 4 oder 5. Den passenden Wert entnimmst du dem Bescheid der Pflegekasse.

Der Pflegegrad bestimmt die Höhe des Pflege-Pauschbetrags. Er ist nicht dasselbe wie das Merkzeichen „H“, das in Zeile 16 gesondert angegeben wird.

Zusammenhang mit den anderen Zeilen

Zeile 15 steht im Abschnitt Pflege-Pauschbetrag. Dort machst du Angaben zur pflegebedürftigen Person und zur Pflege selbst.

In Zeile 14 erklärst du, ob die pflegebedürftige Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. In Zeile 16 gibst du an, ob für sie das Merkzeichen „H“ festgestellt wurde.

ELSTER prüft, ob die Angaben vollständig sind. Fehlt zum Beispiel die Angabe, durch wen die Pflege erfolgte, oder fehlen Name, Anschrift, Geburtsdatum und Verwandtschaftsverhältnis der pflegebedürftigen Person, meldet das Programm einen Fehler.

Häufige Fehler

Ohne die vollständigen Angaben im Abschnitt Pflege-Pauschbetrag kann der Pauschbetrag nicht gewährt werden.

  • Der Pflegegrad wird mit dem Merkzeichen „H“ verwechselt. Beides sind eigene Angaben.
  • Die Angaben zur pflegebedürftigen Person fehlen, obwohl die Identifikationsnummer eingetragen wurde.
  • Es fehlt die Angabe, durch wen die Pflege erfolgte.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101100086Bitte geben Sie beim Pflege-Pauschbetrag an, durch wen die Pflege der pflegebedürftigen Person erfolgte, sowie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Verwandtschaftsverhältnis und Pflegegrad / Merkzeichen der pflegebedürftigen Person (möglichkeit zum Pflegepauschbetrag).
  • FehlerPrüfregel 101160038Bei den Angaben zum Pflege-Pauschbetrag wurde die Identifikationsnummer der pflegebedürftigen Person angegeben, es fehlen jedoch die Angaben zu Name, Anschrift, Geburtsdatum und Verwandtschaftsverhältnis der pflegebedürftigen Person, die Angabe, durch wen die Pflege erfolgte und der Pflegegrad / das Merkzeichen der pflegebedürftigen Person (möglichkeit zum Pflegepauschbetrag).

Zeile 15 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202515
202417
2021–202316

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 15 der Anlage Außergewöhnliche Belastungen ein?

Den festgestellten Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Zur Auswahl stehen 2 = Pflegegrad 2, 3 = Pflegegrad 3 und 4 = Pflegegrad 4 oder 5.

Woher weiß ich, welcher Pflegegrad einzutragen ist?

Den Pflegegrad entnimmst du dem Bescheid der Pflegekasse für die pflegebedürftige Person.

Muss ich Zeile 15 ausfüllen, wenn das Merkzeichen „H“ vorliegt?

Das Merkzeichen „H“ gibst du in Zeile 16 an. Zeile 15 betrifft den Pflegegrad und ist eine eigene Angabe.

Alle Zeilen der Anlage Außergewöhnliche Belastungen 2025 im Überblick

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