Zum Inhalt springen
Anlage Außergewöhnliche Belastungen 2025 · Zeile 14

Anlage Außergewöhnliche Belastungen Zeile 14: Wohnsitz der gepflegten Person im Inland

Hier gibst du an, ob die pflegebedürftige Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Ohne diese Angabe kann der Pflege-Pauschbetrag nicht gewährt werden.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Die pflegebedürftige Person hat ihren Wohnsitz / gewöhnlichen Aufenthalt im InlandPflege-Pauschbetrag › Angaben zur pflegebedürftigen Person204 Ja oder Nein (1 = Ja, 2 = Nein)

Was gehört in Zeile 14?

In Zeile 14 erklärst du, ob die pflegebedürftige Person, für die du den Pflege-Pauschbetrag beantragst, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

Die Angabe ist Voraussetzung für die Gewährung des Pflege-Pauschbetrags. Zusammen mit der Identifikationsnummer der pflegebedürftigen Person in Zeile 13 kann das Finanzamt prüfen, ob der Pauschbetrag gewährt werden darf.

So füllst du die Zeile aus

Du wählst den zutreffenden Auswahlwert aus: 1 = Ja, 2 = Nein.

Die Angabe bezieht sich auf die pflegebedürftige Person, nicht auf dich. Wenn die Person im Inland wohnt, wählst du 1 = Ja.

Fehlt die Angabe, meldet ELSTER einen Fehler und der Pflege-Pauschbetrag kann nicht gewährt werden.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 101160043Bitte prüfen Sie, ob die Identifikationsnummer der pflegebedürftigen Person zu ergänzen ist. Die Angabe der erteilten steuerlichen Identifikationsnummer (§ 139b der Abgabenordnung) ist Voraussetzung für die Gewährung des Pflege-Pauschbetrags. Für die Mitteilung der Identifikationsnummer ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig (möglichkeit zum Pflegepauschbetrag).
  • FehlerPrüfregel 101160041Bitte geben Sie an, ob die pflegebedürftige Person ihren Wohnsitz / gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat (möglichkeit zum Pflegepauschbetrag).
  • FehlerPrüfregel 101160042Bitte ergänzen Sie die Identifikationsnummer der pflegebedürftigen Person. Die Angabe der erteilten steuerlichen Identifikationsnummer (§ 139b der Abgabenordnung) ist Voraussetzung für die Gewährung des Pflege-Pauschbetrags. Für die Mitteilung der Identifikationsnummer ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig (möglichkeit zum Pflegepauschbetrag).

Zeile 14 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202514
202416

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Außergewöhnliche Belastungen Zeile 14 ein?

Du gibst an, ob die pflegebedürftige Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Wähle 1 = Ja oder 2 = Nein.

Warum ist die Angabe in Zeile 14 wichtig?

Ohne diese Angabe kann das Finanzamt den Pflege-Pauschbetrag nicht gewähren. Sie ist zusammen mit der Identifikationsnummer der gepflegten Person Voraussetzung für den Pauschbetrag.

Muss ich die Identifikationsnummer der gepflegten Person angeben?

Ja, die Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer ist Voraussetzung für den Pflege-Pauschbetrag. Sie gehört in Zeile 13.

Alle Zeilen der Anlage Außergewöhnliche Belastungen 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.