Zum Inhalt springen
Anlage AUS 2025 · Zeile 43

Anlage AUS Zeile 43: Außerordentliche Einkünfte i. S. d. §§ 34, 34b EStG, …

Zeile 43 der Anlage AUS 2025 heißt im amtlichen Vordruck „außerordentliche Einkünfte i. S. d. §§ 34, 34b EStG, soweit nicht in Zeile 42 enthalten“ (Kennzahl 816). Hier steht, was in die Felder gehört, welche Prüfungen ELSTER macht und in welcher Zeile die Angabe in früheren Jahren stand.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
außerordentliche Einkünfte i. S. d. §§ 34, 34b EStG, soweit nicht in Zeile 42 enthaltenNach DBA steuerfreie Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen › In den Einkünften i. S. d. § 32b EStG laut den Zeilen 36 bis 40 enthaltene816 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ, nicht 0

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 166011Gewinne aus gewerblichen Betriebsstätten und / oder außerordentliche Einkünfte angegeben, aber keine nach DBA steuerfreien Einkünfte (Progressionsvorbehalt) erklärt (Anlage AUS).

Zeile 43 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202543
202441
202343
202273
2016–202143

Alle Zeilen der Anlage AUS 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.