Anlage AUS Zeile 43: Außerordentliche Einkünfte i. S. d. §§ 34, 34b EStG, …
Zeile 43 der Anlage AUS 2025 heißt im amtlichen Vordruck „außerordentliche Einkünfte i. S. d. §§ 34, 34b EStG, soweit nicht in Zeile 42 enthalten“ (Kennzahl 816). Hier steht, was in die Felder gehört, welche Prüfungen ELSTER macht und in welcher Zeile die Angabe in früheren Jahren stand.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| außerordentliche Einkünfte i. S. d. §§ 34, 34b EStG, soweit nicht in Zeile 42 enthaltenNach DBA steuerfreie Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen › In den Einkünften i. S. d. § 32b EStG laut den Zeilen 36 bis 40 enthaltene | 816 | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ, nicht 0 |
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 166011Gewinne aus gewerblichen Betriebsstätten und / oder außerordentliche Einkünfte angegeben, aber keine nach DBA steuerfreien Einkünfte (Progressionsvorbehalt) erklärt (Anlage AUS).
Zeile 43 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 43 |
| 2024 | 41 |
| 2023 | 43 |
| 2022 | 73 |
| 2016–2021 | 43 |
Alle Zeilen der Anlage AUS 2025 im Überblick
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