Anlage AUS Zeile 45: Nach DBA steuerfreie Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
Hier trägst du Gewinne oder Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG ein, die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland steuerfrei sind und dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Die Summe gehört in das Feld mit der Kennzahl 826.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| aus dem StaatNach DBA steuerfreie Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen › Staat | – | Staat (Auswahl) |
| aus der EinkunftsquelleNach DBA steuerfreie Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen › Staat | – | Text |
| EinkünfteNach DBA steuerfreie Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen › Staat | – | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
| EinkünfteNach DBA steuerfreie Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen › Summe | 826 | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 45?
So füllst du die Zeile aus
Staat: Wähle den Staat aus, aus dem die Einkünfte stammen. Einkunftsquelle: Bezeichne das Veräußerungsgeschäft, zum Beispiel die verkaufte Wohnung. Einkünfte: Gewinn oder Verlust in Euro ohne Cent. Kennzahl 826: Summe der Einkünfte.
Verluste aus solchen Geschäften
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100600006Es wurde die Summe der Einkünfte im Sinne des § 32b EStG in Verbindung mit privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG angegeben, Einzelangaben wurden jedoch nicht getätigt (Anlage AUS).
- FehlerPrüfregel 100600005Bei den Einkünften im Sinne des § 32b EStG in Verbindung mit privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG wurden Einzelbeträge angegeben, die Summe der Einkünfte wurde jedoch nicht angegeben (Anlage AUS).
- FehlerPrüfregel 100600004Bitte geben Sie bei den Einkünften im Sinne des § 32b EStG in Verbindung mit privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG die Höhe der Einkünfte, den Staat und die Einkunftsquelle gemeinsam an (Anlage AUS,).
- FehlerPrüfregel 100600007Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen zu den Einkünften im Sinne des § 32b EStG in Verbindung mit privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG stimmt nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage AUS).
- FehlerPrüfregel 100600010Es wurde beantragt, für Einkünfte im Sinne des § 32b EStG in Verbindung mit privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG von einem Verlustrücktrag nach § 10d EStG abzusehen, es wurden jedoch keine entsprechenden Einkünfte angegeben (Anlage AUS).
Zeile 45 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 45 |
| 2024 | 43 |
| 2023 | 45 |
| 2022 | 75 |
| 2019–2021 | 45 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage AUS Zeile 45 ein?
Kann ich einen Verlust aus einem Immobilienverkauf im Ausland mit anderen Einkünften verrechnen?
Was passiert, wenn die Summe nicht mit den Einzelbeträgen übereinstimmt?
Alle Zeilen der Anlage AUS 2025 im Überblick
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