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Anlage AUS 2025 · Zeile 36

Anlage AUS Zeile 36: Nach DBA steuerfreie Einkünfte mit Progressionsvorbehalt

Trage hier die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen steuerfreien Einkünfte ein, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Der Betrag ist selbst zu ermitteln.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
aus dem StaatNach DBA steuerfreie Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen › Staat– Staat (Auswahl)
aus der EinkunftsquelleNach DBA steuerfreie Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen › Staat– Text
EinkunftsartNach DBA steuerfreie Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen › Staat– Text
EinkünfteNach DBA steuerfreie Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen › Staat810 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
Bei den erklärten Einkünften handelt es sich um ein Steuerstundungsmodell i. S. d. § 15b EStGNach DBA steuerfreie Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen › Staat– Ankreuzfeld (X)

Was gehört in Zeile 36?

In Zeile 36 trägst du Einkünfte ein, die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) von der deutschen Steuer freigestellt sind, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Sie bleiben steuerfrei, werden aber bei der Ermittlung des Steuersatzes für dein übriges Einkommen berücksichtigt.

Der Progressionsvorbehalt kann den Steuersatz erhöhen oder mindern. Bei negativen Einkünften (Verlusten) kann er den Steuersatz senken.

  • Staat: Wähle den Staat aus, aus dem die Einkünfte stammen.
  • Einkunftsquelle: Trage die Quelle der Einkünfte ein.
  • Einkunftsart: Gib die Art der Einkünfte an.
  • Einkünfte (Kennzahl 810): Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ.
  • Steuerstundungsmodell: Kreuze an, wenn es sich um ein Steuerstundungsmodell nach § 15b EStG handelt.

So füllst du die Zeile aus

Die Einkünfte musst du selbst ermitteln. Sie können zum Beispiel aus einer ausländischen Betriebsstätte, aus Vermietung in einem Drittstaat oder aus selbständiger Arbeit stammen. Bestimmte Einkünfte aus EU- oder EWR-Staaten, etwa aus der Vermietung von Immobilien, sind nach § 32b Abs. 1 Satz 2 EStG vom Progressionsvorbehalt ausgenommen. Diese trägst du hier nicht ein.

Für jeden Staat und jede Einkunftsquelle ist eine gesonderte Angabe nötig. Bei mehreren Einträgen füllst du die Zeile entsprechend mehrfach aus.

Die Kennzahl 810 gehört zum Feld „Einkünfte“.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du Gewinne aus gewerblichen Betriebsstätten oder außerordentliche Einkünfte angegeben hast, aber keine nach DBA steuerfreien Einkünfte mit Progressionsvorbehalt erklärst.

Ein weiterer Fehler tritt auf, wenn du Angaben zu den nach DBA steuerfreien Einkünften machst, aber den Staat oder die Einkünfte nicht angibst.

  • Staat und Einkünfte immer gemeinsam angeben.
  • Bei mehreren Staaten oder Quellen die Zeile mehrfach ausfüllen.
  • Negative Beträge sind zulässig.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 166011Gewinne aus gewerblichen Betriebsstätten und / oder außerordentliche Einkünfte angegeben, aber keine nach DBA steuerfreien Einkünfte (Progressionsvorbehalt) erklärt (Anlage AUS).
  • FehlerPrüfregel 100600009Es wurden Angaben zu den nach DBA steuerfreien Einkünften (Progressionsvorbehalt) gemacht. Es sind daher Angaben zum Staat sowie zu den Einkünften erforderlich (Anlage AUS, Staat).

Zeile 36 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202536
202434
202336
202266
2016–202136

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage AUS Zeile 36 ein?

Trage die nach einem DBA steuerfreien Einkünfte ein, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Gib den Staat, die Einkunftsquelle, die Einkunftsart und den Betrag an.

Muss ich für jeden Staat eine eigene Zeile ausfüllen?

Ja, für jeden Staat und jede Einkunftsquelle ist eine gesonderte Angabe erforderlich. Du füllst die Zeile dann mehrfach aus.

Was bedeutet der Progressionsvorbehalt?

Die steuerfreien Einkünfte werden bei der Ermittlung des Steuersatzes für dein übriges Einkommen berücksichtigt. Dadurch kann sich dein Steuersatz erhöhen oder – bei Verlusten – auch mindern.

Alle Zeilen der Anlage AUS 2025 im Überblick

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