Anlage AUS Zeile 17: Inländische Einkünfte nach § 50d Abs. 10 EStG
Trage hier die inländischen Einkünfte ein, die nach § 50d Abs. 10 EStG der Anrechnung ausländischer Steuer zugrunde liegen. Der Betrag steht in Euro ohne Cent.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Inländische Einkünfte i. S. d. § 50d Abs. 10 EStGAnrechnung ausländischer Steuer nach § 50d Abs. 10 Satz 5 EStG | 824 | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 17?
So füllst du die Zeile aus
Zeile 16: Anrechenbare ausländische Steuer nach § 50d Abs. 7 Satz 2 EStG Zeile 17: Inländische Einkünfte i. S. d. § 50d Abs. 10 EStG Zeile 18: Anrechenbare ausländische Steuer nach § 50d Abs. 10 Satz 5 EStG
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100600002Anrechenbare ausländische Steuer nach § 50d Absatz 10 EStG eingegeben, die dazugehörigen Einkünfte fehlen jedoch (Anlage AUS).
Zeile 17 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 17 |
| 2022–2024 | 15 |
| 2017–2021 | 21 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage AUS Zeile 17 ein?
Was hat Zeile 17 mit Zeile 18 zu tun?
Wo stand die Angabe in früheren Jahren?
Alle Zeilen der Anlage AUS 2025 im Überblick
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