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Anlage AUS 2025 · Zeile 17

Anlage AUS Zeile 17: Inländische Einkünfte nach § 50d Abs. 10 EStG

Trage hier die inländischen Einkünfte ein, die nach § 50d Abs. 10 EStG der Anrechnung ausländischer Steuer zugrunde liegen. Der Betrag steht in Euro ohne Cent.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Inländische Einkünfte i. S. d. § 50d Abs. 10 EStGAnrechnung ausländischer Steuer nach § 50d Abs. 10 Satz 5 EStG824 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 17?

In Zeile 17 trägst du die inländischen Einkünfte im Sinne des § 50d Abs. 10 EStG ein. Diese Angabe gehört zum Abschnitt „Anrechnung ausländischer Steuer nach § 50d Abs. 10 Satz 5 EStG“.

Die Zeile steht in unmittelbarem Zusammenhang mit Zeile 18. Dort wird die anrechenbare ausländische Steuer nach § 50d Abs. 10 Satz 5 EStG eingetragen. Beide Angaben gehören zusammen.

So füllst du die Zeile aus

Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen. Es handelt sich um die inländischen Einkünfte, die für die Anrechnung nach § 50d Abs. 10 EStG maßgeblich sind. Gemeint sind Sondervergütungen sowie Erträge und Aufwendungen des Sonderbetriebsvermögens aus einer Beteiligung an einer Personengesellschaft.

Die Kennzahl lautet 824. In früheren Jahren stand die Angabe an anderer Stelle: 2017 bis 2021 in Zeile 21, 2022 bis 2024 in Zeile 15.

  • Zeile 16: Anrechenbare ausländische Steuer nach § 50d Abs. 7 Satz 2 EStG
  • Zeile 17: Inländische Einkünfte i. S. d. § 50d Abs. 10 EStG
  • Zeile 18: Anrechenbare ausländische Steuer nach § 50d Abs. 10 Satz 5 EStG

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du in Zeile 18 eine anrechenbare ausländische Steuer nach § 50d Abs. 10 EStG einträgst, aber die dazugehörigen inländischen Einkünfte in Zeile 17 fehlen. Trage in diesem Fall beide Werte ein.

Die Anlage AUS ist für jede Person getrennt auszufüllen. Wenn du und dein Ehepartner jeweils ausländische Einkünfte habt, braucht jede Person eine eigene Anlage AUS.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100600002Anrechenbare ausländische Steuer nach § 50d Absatz 10 EStG eingegeben, die dazugehörigen Einkünfte fehlen jedoch (Anlage AUS).

Zeile 17 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202517
2022–202415
2017–202121

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage AUS Zeile 17 ein?

Trage die inländischen Einkünfte im Sinne des § 50d Abs. 10 EStG ein. Der Betrag wird in Euro ohne Cent angegeben.

Was hat Zeile 17 mit Zeile 18 zu tun?

Zeile 17 und Zeile 18 gehören zusammen. In Zeile 18 wird die anrechenbare ausländische Steuer nach § 50d Abs. 10 Satz 5 EStG eingetragen. Trägst du dort eine Steuer ein und fehlen die inländischen Einkünfte in Zeile 17, meldet ELSTER einen Fehler.

Wo stand die Angabe in früheren Jahren?

Von 2017 bis 2021 war die Angabe in Zeile 21, von 2022 bis 2024 in Zeile 15. Seit 2025 steht sie in Zeile 17.

Alle Zeilen der Anlage AUS 2025 im Überblick

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