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Anlage AUS 2025 · Zeile 18

Anlage AUS Zeile 18: Anrechenbare ausländische Steuer nach § 50d Abs. 10 EStG

Hier trägst du die ausländische Steuer ein, die auf deine inländischen Einkünfte nach § 50d Abs. 10 EStG angerechnet werden soll. Die Steuer stammt aus dem Staat, in dem du ansässig bist.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Anrechenbare ausländische Steuer nach § 50d Abs. 10 Satz 5 EStGAnrechnung ausländischer Steuer nach § 50d Abs. 10 Satz 5 EStG825 Betrag in Euro mit Cent

Was gehört in Zeile 18?

In Zeile 18 trägst du die anrechenbare ausländische Steuer nach § 50d Abs. 10 Satz 5 EStG ein. Das ist die Steuer, die im Staat deiner Ansässigkeit auf die inländischen Einkünfte entfällt, die Deutschland nach § 50d Abs. 10 EStG besteuert.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Anrechnung ausländischer Steuer nach § 50d Abs. 10 Satz 5 EStG“. Die dazugehörigen inländischen Einkünfte trägst du in Zeile 17 ein.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro mit Cent ein. Die Kennzahl lautet 825.

Die ausländische Steuer muss im Zusammenhang mit den inländischen Einkünften nach § 50d Abs. 10 EStG stehen. Ohne diese Einkünfte in Zeile 17 darfst du die Steuer nicht eintragen.

ELSTER prüft: Gibst du eine anrechenbare ausländische Steuer nach § 50d Absatz 10 EStG ein, müssen die dazugehörigen Einkünfte vorhanden sein. Fehlen sie, meldet das Programm einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100600002Anrechenbare ausländische Steuer nach § 50d Absatz 10 EStG eingegeben, die dazugehörigen Einkünfte fehlen jedoch (Anlage AUS).

Zeile 18 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202518
2022–202416
2017–202122

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage AUS Zeile 18 ein?

Die anrechenbare ausländische Steuer nach § 50d Abs. 10 Satz 5 EStG. Sie muss im Zusammenhang mit den inländischen Einkünften nach § 50d Abs. 10 EStG stehen, die du in Zeile 17 angibst.

In welcher Zeile stand die anrechenbare ausländische Steuer nach § 50d Abs. 10 EStG früher?

In den Jahren 2017 bis 2021 war es Zeile 22, von 2022 bis 2024 Zeile 16. Seit 2025 ist es Zeile 18.

Was passiert, wenn ich Zeile 18 ausfülle, aber Zeile 17 leer lasse?

Dann meldet ELSTER einen Fehler, weil die dazugehörigen Einkünfte fehlen. Trage zuerst die inländischen Einkünfte nach § 50d Abs. 10 EStG in Zeile 17 ein.

Alle Zeilen der Anlage AUS 2025 im Überblick

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