Anlage AUS Zeile 18: Anrechenbare ausländische Steuer nach § 50d Abs. 10 EStG
Hier trägst du die ausländische Steuer ein, die auf deine inländischen Einkünfte nach § 50d Abs. 10 EStG angerechnet werden soll. Die Steuer stammt aus dem Staat, in dem du ansässig bist.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Anrechenbare ausländische Steuer nach § 50d Abs. 10 Satz 5 EStGAnrechnung ausländischer Steuer nach § 50d Abs. 10 Satz 5 EStG | 825 | Betrag in Euro mit Cent |
Was gehört in Zeile 18?
So füllst du die Zeile aus
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100600002Anrechenbare ausländische Steuer nach § 50d Absatz 10 EStG eingegeben, die dazugehörigen Einkünfte fehlen jedoch (Anlage AUS).
Zeile 18 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 18 |
| 2022–2024 | 16 |
| 2017–2021 | 22 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage AUS Zeile 18 ein?
In welcher Zeile stand die anrechenbare ausländische Steuer nach § 50d Abs. 10 EStG früher?
Was passiert, wenn ich Zeile 18 ausfülle, aber Zeile 17 leer lasse?
Alle Zeilen der Anlage AUS 2025 im Überblick
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