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Anlage AUS 2025 · Zeile 16

Anlage AUS Zeile 16: Anrechenbare ausländische Steuer nach § 50d Abs. 7 Satz 2 EStG

Trage hier die ausländische Steuer ein, die nach § 50d Abs. 7 Satz 2 EStG auf die deutsche Steuer angerechnet werden soll. Der Betrag muss zu den Einkünften in Zeile 15 passen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Anrechenbare ausländische Steuer nach § 50d Abs. 7 Satz 2 EStGAnrechnung ausländischer Steuer nach § 50d Abs. 7 Satz 2 EStG828 Betrag in Euro mit Cent

Was gehört in Zeile 16?

In Zeile 16 trägst du die anrechenbare ausländische Steuer nach § 50d Abs. 7 Satz 2 EStG ein. Das ist die Steuer, die im Ausland auf die Einkünfte gezahlt wurde, die du in Zeile 15 angegeben hast.

Zeile 15 betrifft Einkünfte aus einer inländischen Kasse einer juristischen Person des öffentlichen Rechts. Zeile 16 gehört zum Abschnitt „Anrechnung ausländischer Steuer nach § 50d Abs. 7 Satz 2 EStG“. Die Kennzahl lautet 828.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro mit Cent ein. Der Betrag muss zu den Einkünften in Zeile 15 passen. Ohne Einkünfte in Zeile 15 darfst du hier keine ausländische Steuer erklären.

Reiche eine Kopie des ausländischen Steuerbescheids und den Zahlungsnachweis ein. Bekommst du diese Unterlagen erst nach Abgabe der Erklärung, reichst du sie nach.

ELSTER prüft: Wenn du hier eine anrechenbare ausländische Steuer angibst, aber keine entsprechenden Einkünfte im Sinne des § 50d Abs. 7 EStG erklärst, meldet das Programm einen Fehler.

  • Zeile 15: Einkünfte i. S. d. § 50d Abs. 7 EStG (Kennzahl 827)
  • Zeile 16: Anrechenbare ausländische Steuer nach § 50d Abs. 7 Satz 2 EStG (Kennzahl 828)
  • Zeile 17: Inländische Einkünfte i. S. d. § 50d Abs. 10 EStG (Kennzahl 824)
  • Zeile 18: Anrechenbare ausländische Steuer nach § 50d Abs. 10 Satz 5 EStG (Kennzahl 825)

Häufige Fehler

Oft wird die ausländische Steuer in Zeile 16 eingetragen, ohne dass in Zeile 15 entsprechende Einkünfte stehen. Dann meldet ELSTER einen Fehler.

Verwechsle die Zeilen 15 und 16 nicht mit den Zeilen 17 und 18. Diese betreffen die Anrechnung nach § 50d Abs. 10 Satz 5 EStG, also Sondervergütungen und Sonderbetriebsvermögen bei Personengesellschaften.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100600014Es wurde anrechenbare ausländische Steuer nach § 50d Absatz 7 Satz 2 EStG erklärt, jedoch wurden keine entsprechenden Einkünfte im Sinne des § 50d Absatz 7 EStG erklärt.

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage AUS Zeile 16 ein?

Die anrechenbare ausländische Steuer nach § 50d Abs. 7 Satz 2 EStG. Der Betrag muss zu den Einkünften in Zeile 15 passen.

Welche Kennzahl hat Zeile 16 in der Anlage AUS?

Die Kennzahl lautet 828.

Was passiert, wenn ich Zeile 16 ausfülle, aber Zeile 15 leer lasse?

Dann meldet ELSTER einen Fehler, weil keine entsprechenden Einkünfte im Sinne des § 50d Abs. 7 EStG erklärt wurden.

Alle Zeilen der Anlage AUS 2025 im Überblick

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