Anlage AUS Zeile 15: Einkünfte nach § 50d Abs. 7 EStG
Hier trägst du die Einkünfte aus einer inländischen Kasse einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ein, für die du die Anrechnung ausländischer Steuer nach § 50d Abs. 7 Satz 2 EStG beantragst.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Einkünfte i. S. d. § 50d Abs. 7 EStGAnrechnung ausländischer Steuer nach § 50d Abs. 7 Satz 2 EStG | 827 | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 15?
So füllst du die Zeile aus
Zeile 15: Einkünfte i. S. d. § 50d Abs. 7 EStG (Kennzahl 827) Zeile 16: Anrechenbare ausländische Steuer nach § 50d Abs. 7 Satz 2 EStG (Kennzahl 828)
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
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- FehlerPrüfregel 100600014Es wurde anrechenbare ausländische Steuer nach § 50d Absatz 7 Satz 2 EStG erklärt, jedoch wurden keine entsprechenden Einkünfte im Sinne des § 50d Absatz 7 EStG erklärt.
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage AUS Zeile 15 ein?
Was muss ich zu den Zeilen 15 und 16 einreichen?
Was passiert, wenn ich Zeile 15 leer lasse, aber Zeile 16 ausfülle?
Alle Zeilen der Anlage AUS 2025 im Überblick
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