Zum Inhalt springen
Anlage AUS 2025 · Zeile 12

Anlage AUS Zeile 12: Anzurechnende ausländische Steuern für alle Einkunftsarten

Hier trägst du die ausländische Steuer ein, die auf deine steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte entfällt und die du auf die deutsche Einkommensteuer anrechnen lassen willst.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
für alle EinkunftsartenStaat / Spezial-Investmentfonds › Anzurechnende ausländische Steuern109 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 12?

In Zeile 12 trägst du die ausländische Steuer ein, die der Herkunftsstaat auf deine in Zeile 7 erklärten Einkünfte unmittelbar erhoben hat und die du endgültig gezahlt hast. Trage hier nur etwas ein, wenn du die Anrechnung auf die deutsche Einkommensteuer möchtest. Die Angabe erfolgt für alle Einkunftsarten zusammen.

Die Anrechnung setzt voraus, dass die ausländische Steuer der deutschen Einkommensteuer entspricht und in dem Staat erhoben wurde, aus dem die Einkünfte stammen. Steuer, die im Ausland einem Ermäßigungsanspruch unterliegt, kannst du nicht anrechnen lassen, auch wenn du den Anspruch nicht geltend machst. Den Höchstbetrag der Anrechnung ermittelt das Finanzamt für jeden Staat oder Spezial-Investmentfonds getrennt.

Bei Kapitalerträgen wurde die ausländische Steuer meist schon beim Steuerabzug durch die Bank berücksichtigt. Die Zeilen 4 bis 13 füllst du dafür nur in den Fällen des § 32d Absatz 2 EStG und bei Spezial-Investmentfonds aus.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Die Kennzahl lautet 109. Reiche die Nachweise über die gezahlten Steuern ein (§ 68b EStDV).

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Staat / Spezial-Investmentfonds“ und dort zum Block „Anzurechnende ausländische Steuern“. Du musst den Staat oder Spezial-Investmentfonds angeben, aus dem die Einkünfte stammen.

  • Die ausländische Steuer wird nur angerechnet, soweit die Einkünfte in der deutschen Veranlagung berücksichtigt werden.
  • Bei Einkünften, die nach einem DBA in Deutschland steuerfrei sind, entfällt die Anrechnung.
  • Die Anrechnung erfolgt ohne besonderen Antrag, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
  • Statt der Anrechnung kannst du je Staat den Abzug bei der Ermittlung der Einkünfte beantragen (§ 34c Absatz 2 EStG). Die abgezogene Steuer gehört dann in Zeile 10, nicht in Zeile 12.
  • Nicht anrechenbare Steuern ziehst du bei der Ermittlung der Einkünfte ab und trägst sie in Zeile 11 ein (§ 34c Absatz 3 EStG).

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du ausländische Steuern angibst, aber keine Einkünfte erklärst. In diesem Fall musst du die Einkünfte mit dem Wert „0“ eintragen.

Ein weiterer Fehler tritt auf, wenn du zu derselben ausländischen Steuer sowohl einen Abzug als auch eine Anrechnung einträgst. Es ist nur eine der beiden Möglichkeiten zulässig.

Wenn du einen Staat oder Spezial-Investmentfonds angibst, aber die steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte nicht erklärst, meldet ELSTER ebenfalls einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 161014Es wurde nicht erklärt aus welchem Staat / Spezial-Investmentfonds die steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte stammen (Anlage AUS, Staat / Spezial-Investmentfonds).
  • FehlerPrüfregel 161077In den ausländischen Steuern enthaltene fiktive Steuern nach DBA angegeben, die Steuern selbst wurden jedoch nicht erklärt (Anlage AUS, Staat / Spezial-Investmentfonds).
  • FehlerPrüfregel 161078Anzurechnende ausländische Steuern angegeben, aber keine Einkünfte. Gegebenenfalls sind die Einkünfte mit dem Wert "0" zu erklären (Anlage AUS, Staat / Spezial-Investmentfonds).
  • FehlerPrüfregel 161074Zur ausländischen Steuer wurden sowohl Eintragungen zum Abzug als auch zur Anrechnung vorgenommen. Es ist nur eine Eintragung zulässig (Anlage AUS, Staat / Spezial-Investmentfonds).
  • FehlerPrüfregel 100600008Es ist ein Staat / Spezial-Investmentfonds zu den steuerpflichtigen ausländischen Einkünften angegeben, die Einkünfte selbst wurden jedoch nicht erklärt (Anlage AUS, Staat / Spezial-Investmentfonds).

Zeile 12 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2018–202512
2016–201711

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage AUS Zeile 12 ein?

Trage die ausländische Steuer ein, die auf deine steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte entfällt und die du auf die deutsche Einkommensteuer anrechnen lassen willst. Die Angabe erfolgt für alle Einkunftsarten zusammen.

Muss ich die Anrechnung in Zeile 12 beantragen?

Nein. Die Anrechnung erfolgt ohne besonderen Antrag, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Einen Antrag brauchst du nur, wenn du die Steuer stattdessen bei der Ermittlung der Einkünfte abziehen willst (§ 34c Absatz 2 EStG). Diese Steuer trägst du dann in Zeile 10 ein.

Was passiert, wenn ich Zeile 12 ausfülle, aber keine Einkünfte angebe?

ELSTER meldet einen Fehler. Du musst dann die ausländischen Einkünfte erklären, gegebenenfalls mit dem Wert „0“.

Alle Zeilen der Anlage AUS 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.