Anlage AUS Zeile 12: Anzurechnende ausländische Steuern für alle Einkunftsarten
Hier trägst du die ausländische Steuer ein, die auf deine steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte entfällt und die du auf die deutsche Einkommensteuer anrechnen lassen willst.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| für alle EinkunftsartenStaat / Spezial-Investmentfonds › Anzurechnende ausländische Steuern | 109 | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 12?
So füllst du die Zeile aus
Die ausländische Steuer wird nur angerechnet, soweit die Einkünfte in der deutschen Veranlagung berücksichtigt werden. Bei Einkünften, die nach einem DBA in Deutschland steuerfrei sind, entfällt die Anrechnung. Die Anrechnung erfolgt ohne besonderen Antrag, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Statt der Anrechnung kannst du je Staat den Abzug bei der Ermittlung der Einkünfte beantragen (§ 34c Absatz 2 EStG). Die abgezogene Steuer gehört dann in Zeile 10, nicht in Zeile 12. Nicht anrechenbare Steuern ziehst du bei der Ermittlung der Einkünfte ab und trägst sie in Zeile 11 ein (§ 34c Absatz 3 EStG).
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 161014Es wurde nicht erklärt aus welchem Staat / Spezial-Investmentfonds die steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte stammen (Anlage AUS, Staat / Spezial-Investmentfonds).
- FehlerPrüfregel 161077In den ausländischen Steuern enthaltene fiktive Steuern nach DBA angegeben, die Steuern selbst wurden jedoch nicht erklärt (Anlage AUS, Staat / Spezial-Investmentfonds).
- FehlerPrüfregel 161078Anzurechnende ausländische Steuern angegeben, aber keine Einkünfte. Gegebenenfalls sind die Einkünfte mit dem Wert "0" zu erklären (Anlage AUS, Staat / Spezial-Investmentfonds).
- FehlerPrüfregel 161074Zur ausländischen Steuer wurden sowohl Eintragungen zum Abzug als auch zur Anrechnung vorgenommen. Es ist nur eine Eintragung zulässig (Anlage AUS, Staat / Spezial-Investmentfonds).
- FehlerPrüfregel 100600008Es ist ein Staat / Spezial-Investmentfonds zu den steuerpflichtigen ausländischen Einkünften angegeben, die Einkünfte selbst wurden jedoch nicht erklärt (Anlage AUS, Staat / Spezial-Investmentfonds).
Zeile 12 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2018–2025 | 12 |
| 2016–2017 | 11 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage AUS Zeile 12 ein?
Muss ich die Anrechnung in Zeile 12 beantragen?
Was passiert, wenn ich Zeile 12 ausfülle, aber keine Einkünfte angebe?
Alle Zeilen der Anlage AUS 2025 im Überblick
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