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Registergericht · Rheinland-Pfalz

Handelsregister Zweibrücken: Amtsgericht Zweibrücken

Das Amtsgericht Zweibrücken ist das Registergericht für Unternehmen aus 4 Kreisen und kreisfreien Städten, darunter Zweibrücken. Es führt das Handelsregister und 4 weitere Register. Auszüge rufst du kostenlos online ab.

Kontakt

Amtsgericht Zweibrücken, RegistergerichtHerzogstraße 2, 66482 ZweibrückenPost: Postfach 1441, 66464 ZweibrückenTelefon +49 6332 805 0agzw@zw.mjv.rlp.deWebsite des Gerichts

Für wen das Amtsgericht Zweibrücken zuständig ist

Zentrales Registergericht für den Landgerichtsbezirk Zweibrücken: die Amtsgerichtsbezirke Landstuhl, Pirmasens und Zweibrücken; das Partnerschaftsregister führt Zweibrücken für den gesamten Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken.

  • Zweibrücken (kreisfreie Stadt)
  • Pirmasens (kreisfreie Stadt)
  • Landkreis Südwestpfalz
  • Landkreis Kaiserslautern

Welche Register das Gericht führt

  • Handelsregister Abteilung A (Einzelkaufleute, OHG, KG)
  • Handelsregister Abteilung B (GmbH, UG, AG)
  • Genossenschaftsregister
  • Gesellschaftsregister (eingetragene GbR)
  • Vereinsregister
  • Partnerschaftsregister

Handelsregisterauszug bekommen

Einträge im Handelsregister kannst du seit 2022 kostenlos online im gemeinsamen Registerportal der Länder abrufen, als aktuellen oder chronologischen Abdruck. Eine Registrierung brauchst du dafür nicht.

Einen beglaubigten Ausdruck stellt die Geschäftsstelle des Amtsgericht Zweibrücken auf Antrag aus; dafür fallen Gebühren an. Mehr dazu im Ratgeber Handelsregisterauszug.

Eintragen und ändern

Anmeldungen zum Handelsregister, etwa die Gründung einer GmbH oder ein neuer Geschäftsführer, reichst du nicht selbst ein: Ein Notar beglaubigt sie und übermittelt sie elektronisch an das Registergericht.

Vereinsregister: Gleich dem Handelsregisterbezirk: Das Vereinsregister wird in Rheinland-Pfalz für dieselben Amtsgerichtsbezirke zentral geführt (§ 3 Abs. 2 ZFGGZuVO).

Hinweise des Gerichts

  • Allgemeine Sprechzeiten Mo–Fr 09:00–12:00 Uhr, ansonsten nach Vereinbarung oder in Eilfällen.
  • Anmeldungen und Dokumente zum Handels-, Gesellschafts- und Genossenschaftsregister sind elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen, grundsätzlich über einen Notar (§ 12 HGB).
  • Registereinsicht kostenlos über handelsregister.de (Gemeinsames Registerportal der Länder); Einsicht auch bei jedem rheinland-pfälzischen Registergericht auf der Geschäftsstelle während der Sprechzeiten.

Häufige Fragen

Welches Registergericht ist für Zweibrücken zuständig?

Das Handelsregister für Unternehmen aus Zweibrücken führt das Amtsgericht Zweibrücken. Es ist für 4 Kreise und kreisfreie Städte zuständig.

Wie bekomme ich einen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Zweibrücken?

Den aktuellen oder chronologischen Abdruck rufst du kostenlos im Registerportal der Länder ab. Beglaubigte Ausdrucke gibt es auf Antrag bei der Geschäftsstelle des Registergerichts.

Kann ich eine Anmeldung zum Handelsregister selbst einreichen?

Nein. Anmeldungen müssen öffentlich beglaubigt sein und werden elektronisch eingereicht, in der Praxis über einen Notar.

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