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Registergericht · Sachsen

Handelsregister Dresden: Amtsgericht Dresden

Das Amtsgericht Dresden ist das Registergericht für Unternehmen aus 5 Kreisen und kreisfreien Städten, darunter Dresden. Es führt das Handelsregister und 4 weitere Register. Auszüge rufst du kostenlos online ab.

Kontakt

Amtsgericht Dresden, RegistergerichtOlbrichtplatz 1, 01099 DresdenPost: Postfach 10 04 64, 01074 DresdenTelefon 0351 446-0registerausdruck@agdd.justiz.sachsen.deWebsite des Gerichts

Für wen das Amtsgericht Dresden zuständig ist

Zentrales Registergericht für die Landgerichtsbezirke Dresden und Görlitz (Handels-, Gesellschafts-, Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister); die Gerichtsseite spricht vom 'gesamten Regierungsbezirk Dresden'.

  • Dresden (kreisfreie Stadt)
  • Landkreis Meißen
  • Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
  • Landkreis Bautzen
  • Landkreis Görlitz

Welche Register das Gericht führt

  • Handelsregister Abteilung A (Einzelkaufleute, OHG, KG)
  • Handelsregister Abteilung B (GmbH, UG, AG)
  • Genossenschaftsregister
  • Partnerschaftsregister
  • Vereinsregister
  • Gesellschaftsregister (eingetragene GbR)

Handelsregisterauszug bekommen

Einträge im Handelsregister kannst du seit 2022 kostenlos online im gemeinsamen Registerportal der Länder abrufen, als aktuellen oder chronologischen Abdruck. Eine Registrierung brauchst du dafür nicht.

Einen beglaubigten Ausdruck stellt die Geschäftsstelle des Amtsgericht Dresden auf Antrag aus; dafür fallen Gebühren an. Mehr dazu im Ratgeber Handelsregisterauszug.

Eintragen und ändern

Anmeldungen zum Handelsregister, etwa die Gründung einer GmbH oder ein neuer Geschäftsführer, reichst du nicht selbst ein: Ein Notar beglaubigt sie und übermittelt sie elektronisch an das Registergericht.

Vereinsregister: Ebenfalls zentralisiert: Das Vereinsregister führt das AG Dresden für die Landgerichtsbezirke Dresden und Görlitz (§ 9 SächsJOrgVO); Anmeldungen zum Vereinsregister sind seit 01.08.2010 auch elektronisch möglich.

Hinweise des Gerichts

  • Anmeldungen zum Handelsregister sind nach § 12 HGB elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen, in der Praxis über einen Notar; Telefonische Auskünfte aus den Registern werden laut Gericht nicht erteilt.
  • Sprechzeiten Olbrichtplatz: Mo, Di, Do, Fr 08:30-12:00 Uhr, dienstags zusätzlich 13:00-17:00 Uhr, donnerstags zusätzlich 13:00-15:30 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit; für eine Vorsprache ist laut Gericht eine Terminvereinbarung zwingend notwendig.
  • Registerausdrucke können per E-Mail (registerausdruck@agdd.justiz.sachsen.de), Post oder Fax 0351 446-3699 angefordert werden (nichtamtlich 10 EUR, amtlich 20 EUR).

Häufige Fragen

Welches Registergericht ist für Dresden zuständig?

Das Handelsregister für Unternehmen aus Dresden führt das Amtsgericht Dresden. Es ist für 5 Kreise und kreisfreie Städte zuständig.

Wie bekomme ich einen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Dresden?

Den aktuellen oder chronologischen Abdruck rufst du kostenlos im Registerportal der Länder ab. Beglaubigte Ausdrucke gibt es auf Antrag bei der Geschäftsstelle des Registergerichts.

Kann ich eine Anmeldung zum Handelsregister selbst einreichen?

Nein. Anmeldungen müssen öffentlich beglaubigt sein und werden elektronisch eingereicht, in der Praxis über einen Notar.

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