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Grundsteuer · Kreis Steinfurt · Nordrhein-Westfalen

Grundsteuer Steinfurt: Hebesatz 2025

In Steinfurt gelten für die Grundsteuer B getrennte Hebesätze: 691 % für Wohngrundstücke, 1.078 % für Nichtwohngrundstücke (2025). Die Grundsteuer A beträgt 381 %. Für 2026 gilt wieder ein einheitlicher Hebesatz B von 779 % (Stand 30.06.2026). Pro 100 € Grundsteuermessbetrag zahlst du 2026 damit 779,00 € im Jahr.

Hebesätze auf einen Blick

Grundsteuer B Wohnen691 %2024 einheitlich: 642 %
Grundsteuer B Nichtwohnen1.078 %Geschäfts- und gemischt genutzte Grundstücke
Stand30.06.202534.822 Einwohner

Deine Grundsteuer in Steinfurt

€
Steht im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts

Grundsteuer B 2026 im Jahr: 779,00 €, je Vierteljahr 194,75 €

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So berechnest du die Grundsteuer in Steinfurt

Die Grundsteuer ergibt sich aus zwei Werten: dem Grundsteuermessbetrag aus dem Bescheid des Finanzamts und dem Hebesatz der Stadt. Die Formel lautet: Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 = Grundsteuer im Jahr.

In Steinfurt gelten seit 2025 getrennte Hebesätze für die Grundsteuer B: 691 % für Wohngrundstücke, 1.078 % für Nichtwohngrundstücke. Welcher für dein Grundstück gilt, hängt von seiner Nutzung ab und steht in deinem Grundsteuerbescheid.

Die Grundsteuer B gilt für bebaute und unbebaute Grundstücke, also Wohn- und Geschäftsgrundstücke. Die Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Grundsteuer B in Steinfurt nach Messbetrag und Nutzung
MessbetragWohngrundstück im JahrNichtwohngrundstück im Jahr
25,00 €172,75 €269,50 €
50,00 €345,50 €539,00 €
75,00 €518,25 €808,50 €
100,00 €691,00 €1.078,00 €
150,00 €1.036,50 €1.617,00 €
200,00 €1.382,00 €2.156,00 €
300,00 €2.073,00 €3.234,00 €
BeispielWohngrundstück in Steinfurt bei 120 € Messbetrag
Grundsteuermessbetrag120,00 €
Hebesatz B Wohnen 2025691 %
Rechnung120 € × 691 ÷ 100
Grundsteuer im Jahr829,20 €

Das sind 207,30 € je Vierteljahr.

Hebesätze der Grundsteuer in Steinfurt seit 2023

Für 2025 hat Steinfurt getrennte Hebesätze eingeführt: 691 % für Wohngrundstücke, 1.078 % für Nichtwohngrundstücke. 2024 galt ein einheitlicher Hebesatz B von 642 %. Für 2025 hat Steinfurt den Hebesatz A von 388 % auf 381 % gesenkt.

Seit 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach der Grundsteuerreform mit neuen Messbeträgen berechnet. Hebesätze vor und nach 2025 lassen sich deshalb nicht direkt vergleichen: Ein höherer Hebesatz heißt nicht automatisch, dass du mehr zahlst.

Hebesätze in Steinfurt
StichtagGrundsteuer AGrundsteuer B
31.12.2023388 %642 %
31.12.2024388 %642 %
30.06.2025381 %691 % Wohnen, 1.078 % Nichtwohnen
30.06.2026–779 % einheitlich

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Realsteuervergleich). Werte für 2025 mit den Änderungen bis 30. Juni 2025. Getrennte Hebesätze 2025: IT.NRW. Hebesatz B 2026: IT.NRW.

Steinfurt im Vergleich

Der Hebesatz für Wohngrundstücke liegt über dem Median im Kreis Steinfurt (652,5 %) und über dem Median in Nordrhein-Westfalen (664 %). Der Hebesatz für Nichtwohngrundstücke ist mit 1.078 % deutlich höher. Für den Vergleich nutzen Kreis- und Landesmedian die einheitlichen Werte der amtlichen Statistik.

Wer ist für deine Grundsteuer zuständig?

  • Das Finanzamt bewertet das Grundstück und setzt den Grundsteuermessbetrag fest (Grundsteuermessbescheid). Zuständig ist das Finanzamt Steinfurt. Einspruch gegen den Messbescheid legst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Finanzamt ein.
  • Die Stadt Steinfurt beschließt den Hebesatz, verschickt den Grundsteuerbescheid und erhält die Zahlung. Gegen den Grundsteuerbescheid ist je nach Land Widerspruch oder Klage möglich; Weg und Frist nennt die Rechtsbehelfsbelehrung.
  • Einwände gegen den Messbetrag kannst du nur beim Finanzamt vorbringen, nicht gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde.

Wann die Grundsteuer fällig ist

Die Grundsteuer wird in vier Raten fällig: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Bei kleinen Jahresbeträgen kann die Gemeinde anderes bestimmen: bis 15 € einmal am 15. August, bis 30 € je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August.

Auf Antrag zahlst du den Jahresbetrag in einer Summe am 1. Juli. Den Antrag stellst du bis 30. September des Vorjahres.

Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen: Bundesmodell

Das Finanzamt bewertet Grundstücke in Nordrhein-Westfalen nach dem Bundesmodell mit Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und gesetzlicher Miete; die Steuermesszahl für Wohngrundstücke beträgt 0,31 ‰. Mehr dazu auf der Seite Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen.

Grundsteuer im Kreis Steinfurt

Grundsteuer im Kreis Steinfurt, 2025 und 2024
GemeindeEinwohnerGrundsteuer BB 2024Grundsteuer A
Rheine77.552760 %600 %481 %
IbbenbürenWohnen 651 %, Nichtwohnen 1.172 %51.596642 %642 %323 %
GrevenWohnen 582 %, Nichtwohnen 1.161 %38.080580 %580 %650 %
Emsdetten35.925759 %575 %363 %
LengerichWohnen 577 %, Nichtwohnen 1.004 %22.591528 %528 %285 %
OchtrupWohnen 612 %, Nichtwohnen 775 %20.358498 %498 %325 %
Hörstel20.101645 %493 %252 %
Neuenkirchen13.770568 %455 %277 %
LotteWohnen 593 %, Nichtwohnen 1.120 %13.728535 %535 %217 %
Mettingen11.651710 %510 %1.072 %
Recke11.427743 %563 %351 %
WesterkappelnWohnen 686 %, Nichtwohnen 1.141 %10.825630 %630 %262 %

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Hebesatz der Grundsteuer in Steinfurt?

Steinfurt hat für 2025 getrennte Hebesätze für die Grundsteuer B: 691 % für Wohngrundstücke, 1.078 % für Nichtwohngrundstücke. Der Hebesatz der Grundsteuer A beträgt 381 %.

Wie viel Grundsteuer zahle ich in Steinfurt?

Das hängt von deinem Grundsteuermessbetrag ab. Pro 100 € Grundsteuermessbetrag zahlst du 2026 damit 779,00 € im Jahr. Den Messbetrag findest du im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Hat Steinfurt den Hebesatz für 2025 geändert?

Ja. Für 2025 gelten getrennte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke statt eines einheitlichen Hebesatzes B.

Welcher Hebesatz gilt 2026?

Für 2026 gilt wieder ein einheitlicher Hebesatz B von 779 % (Stand 30.06.2026). Maßgeblich ist dein Grundsteuerbescheid 2026.

An wen zahle ich die Grundsteuer in Steinfurt?

Die Grundsteuer zahlst du an die Stadt Steinfurt oder an die Kasse, die im Grundsteuerbescheid genannt ist, etwa die der Verbandsgemeinde oder des Amtes. Bankverbindung und Kassenzeichen stehen im Bescheid.