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Grundsteuer · Kreis Borken · Nordrhein-Westfalen

Grundsteuer Reken: Hebesatz 2025

In Reken beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 443 %, der Hebesatz der Grundsteuer A 186 % (Stand 30. Juni 2025). Pro 100 € Grundsteuermessbetrag zahlst du damit 443,00 € Grundsteuer im Jahr.

Hebesätze auf einen Blick

Grundsteuer B443 %2024: 350 %
Grundsteuer A186 %2024: 170 %
Stand30.06.202514.937 Einwohner

Deine Grundsteuer in Reken

€
Steht im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts

Grundsteuer B im Jahr: 443,00 €, je Vierteljahr 110,75 €

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So berechnest du die Grundsteuer in Reken

Die Grundsteuer ergibt sich aus zwei Werten: dem Grundsteuermessbetrag aus dem Bescheid des Finanzamts und dem Hebesatz der Gemeinde. Die Formel lautet: Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 = Grundsteuer im Jahr.

Die Grundsteuer B gilt für bebaute und unbebaute Grundstücke, also Wohn- und Geschäftsgrundstücke. Die Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Grundsteuer B in Reken nach Messbetrag
MessbetragGrundsteuer im JahrJe Vierteljahr
25,00 €110,75 €27,68 €
50,00 €221,50 €55,37 €
75,00 €332,25 €83,06 €
100,00 €443,00 €110,75 €
150,00 €664,50 €166,12 €
200,00 €886,00 €221,50 €
300,00 €1.329,00 €332,25 €
BeispielGrundsteuer B in Reken bei 120 € Messbetrag
Grundsteuermessbetrag120,00 €
Hebesatz B 2025443 %
Rechnung120 € × 443 ÷ 100
Grundsteuer im Jahr531,60 €

Das sind 132,90 € je Vierteljahr.

Hebesätze der Grundsteuer in Reken seit 2023

Für 2025 hat Reken den Hebesatz B von 350 % auf 443 % erhöht. Für 2025 hat Reken den Hebesatz A von 170 % auf 186 % erhöht.

Seit 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach der Grundsteuerreform mit neuen Messbeträgen berechnet. Hebesätze vor und nach 2025 lassen sich deshalb nicht direkt vergleichen: Ein höherer Hebesatz heißt nicht automatisch, dass du mehr zahlst.

Hebesätze in Reken
StichtagGrundsteuer AGrundsteuer B
31.12.2023170 %350 %
31.12.2024170 %350 %
30.06.2025186 %443 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Realsteuervergleich). Werte für 2025 mit den Änderungen bis 30. Juni 2025.

Reken im Vergleich

Damit liegt Reken unter dem Median im Kreis Borken (501 %) und unter dem Median in Nordrhein-Westfalen (664 %). Von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen haben 381 einen höheren Hebesatz B.

Wer ist für deine Grundsteuer zuständig?

  • Das Finanzamt bewertet das Grundstück und setzt den Grundsteuermessbetrag fest (Grundsteuermessbescheid). Zuständig ist das Finanzamt Borken. Einspruch gegen den Messbescheid legst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Finanzamt ein.
  • Die Gemeinde Reken beschließt den Hebesatz, verschickt den Grundsteuerbescheid und erhält die Zahlung. Gegen den Grundsteuerbescheid ist je nach Land Widerspruch oder Klage möglich; Weg und Frist nennt die Rechtsbehelfsbelehrung.
  • Einwände gegen den Messbetrag kannst du nur beim Finanzamt vorbringen, nicht gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde.

Wann die Grundsteuer fällig ist

Die Grundsteuer wird in vier Raten fällig: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Bei kleinen Jahresbeträgen kann die Gemeinde anderes bestimmen: bis 15 € einmal am 15. August, bis 30 € je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August.

Auf Antrag zahlst du den Jahresbetrag in einer Summe am 1. Juli. Den Antrag stellst du bis 30. September des Vorjahres.

Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen: Bundesmodell

Das Finanzamt bewertet Grundstücke in Nordrhein-Westfalen nach dem Bundesmodell mit Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und gesetzlicher Miete; die Steuermesszahl für Wohngrundstücke beträgt 0,31 ‰. Mehr dazu auf der Seite Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen.

Grundsteuer im Kreis Borken

Grundsteuer im Kreis Borken, 2025 und 2024
GemeindeEinwohnerGrundsteuer BB 2024Grundsteuer A
BocholtWohnen 613 %, Nichtwohnen 1.224 %73.048630 %630 %461 %
Gronau (Westf.)Wohnen 453 %, Nichtwohnen 959 %50.349501 %501 %275 %
BorkenWohnen 592 %, Nichtwohnen 860 %43.170530 %530 %402 %
AhausWohnen 505 %, Nichtwohnen 922 %40.183501 %501 %291 %
VredenWohnen 547 %, Nichtwohnen 970 %23.083501 %501 %279 %
StadtlohnWohnen 511 %, Nichtwohnen 875 %20.856501 %501 %319 %
RhedeWohnen 667 %, Nichtwohnen 1.331 %19.679625 %625 %626 %
GescherWohnen 588 %, Nichtwohnen 1.013 %17.221550 %550 %312 %
Velen Wohnen 696 %, Nichtwohnen 890 %12.562529 %529 %368 %
Raesfeld11.627600 %501 %401 %
Isselburg11.215630 %483 %430 %
SüdlohnWohnen 584 %, Nichtwohnen 967 %9.861490 %490 %461 %

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Hebesatz der Grundsteuer in Reken?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 443 %, der Hebesatz der Grundsteuer A 186 %. Das ist der Stand vom 30. Juni 2025 laut amtlicher Statistik.

Wie viel Grundsteuer zahle ich in Reken?

Das hängt von deinem Grundsteuermessbetrag ab. Pro 100 € Grundsteuermessbetrag zahlst du damit 443,00 € Grundsteuer im Jahr. Den Messbetrag findest du im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Hat Reken den Hebesatz für 2025 geändert?

Für 2025 hat Reken den Hebesatz B von 350 % auf 443 % erhöht.

Gilt dieser Hebesatz auch für 2026?

Die amtliche Statistik reicht bis 30. Juni 2025. Gemeinden können den Hebesatz jedes Jahr mit der Haushaltssatzung ändern. Den Hebesatz für 2026 findest du in deinem Grundsteuerbescheid oder in der Haushaltssatzung der Gemeinde Reken.

An wen zahle ich die Grundsteuer in Reken?

Die Grundsteuer zahlst du an die Gemeinde Reken oder an die Kasse, die im Grundsteuerbescheid genannt ist, etwa die der Verbandsgemeinde oder des Amtes. Bankverbindung und Kassenzeichen stehen im Bescheid.