Zum Inhalt springen
Grundsteuer · Regionalverband Saarbrücken · Saarland

Grundsteuer Friedrichsthal: Hebesatz 2025

In Friedrichsthal beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 460 %, der Hebesatz der Grundsteuer A 300 % (Stand 30. Juni 2025). Pro 100 € Grundsteuermessbetrag zahlst du damit 460,00 € Grundsteuer im Jahr.

Hebesätze auf einen Blick

Grundsteuer B460 %unverändert gegenüber 2024
Grundsteuer A300 %unverändert gegenüber 2024
Stand30.06.202510.090 Einwohner

Deine Grundsteuer in Friedrichsthal

€
Steht im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts

Grundsteuer B im Jahr: 460,00 €, je Vierteljahr 115,00 €

Zum ausführlichen Rechner

So berechnest du die Grundsteuer in Friedrichsthal

Die Grundsteuer ergibt sich aus zwei Werten: dem Grundsteuermessbetrag aus dem Bescheid des Finanzamts und dem Hebesatz der Stadt. Die Formel lautet: Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 = Grundsteuer im Jahr.

Die Grundsteuer B gilt für bebaute und unbebaute Grundstücke, also Wohn- und Geschäftsgrundstücke. Die Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Grundsteuer B in Friedrichsthal nach Messbetrag
MessbetragGrundsteuer im JahrJe Vierteljahr
25,00 €115,00 €28,75 €
50,00 €230,00 €57,50 €
75,00 €345,00 €86,25 €
100,00 €460,00 €115,00 €
150,00 €690,00 €172,50 €
200,00 €920,00 €230,00 €
300,00 €1.380,00 €345,00 €
BeispielGrundsteuer B in Friedrichsthal bei 120 € Messbetrag
Grundsteuermessbetrag120,00 €
Hebesatz B 2025460 %
Rechnung120 € × 460 ÷ 100
Grundsteuer im Jahr552,00 €

Das sind 138,00 € je Vierteljahr.

Hebesätze der Grundsteuer in Friedrichsthal seit 2023

Den Hebesatz B hat Friedrichsthal für 2025 nicht geändert.

Seit 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach der Grundsteuerreform mit neuen Messbeträgen berechnet. Hebesätze vor und nach 2025 lassen sich deshalb nicht direkt vergleichen: Ein höherer Hebesatz heißt nicht automatisch, dass du mehr zahlst.

Hebesätze in Friedrichsthal
StichtagGrundsteuer AGrundsteuer B
31.12.2023300 %460 %
31.12.2024300 %460 %
30.06.2025300 %460 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Realsteuervergleich). Werte für 2025 mit den Änderungen bis 30. Juni 2025.

Friedrichsthal im Vergleich

Damit liegt Friedrichsthal über dem Median im Regionalverband Saarbrücken (430 %) und über dem Median im Saarland (412,5 %). Von 52 Gemeinden im Saarland haben 14 einen höheren Hebesatz B.

Wer ist für deine Grundsteuer zuständig?

  • Das Finanzamt bewertet das Grundstück und setzt den Grundsteuermessbetrag fest (Grundsteuermessbescheid). Zuständig ist das Finanzamt Saarbrücken II. Einspruch gegen den Messbescheid legst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Finanzamt ein.
  • Die Stadt Friedrichsthal beschließt den Hebesatz, verschickt den Grundsteuerbescheid und erhält die Zahlung. Gegen den Grundsteuerbescheid ist je nach Land Widerspruch oder Klage möglich; Weg und Frist nennt die Rechtsbehelfsbelehrung.
  • Einwände gegen den Messbetrag kannst du nur beim Finanzamt vorbringen, nicht gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde.

Wann die Grundsteuer fällig ist

Die Grundsteuer wird in vier Raten fällig: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Bei kleinen Jahresbeträgen kann die Gemeinde anderes bestimmen: bis 15 € einmal am 15. August, bis 30 € je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August.

Auf Antrag zahlst du den Jahresbetrag in einer Summe am 1. Juli. Den Antrag stellst du bis 30. September des Vorjahres.

Grundsteuer im Saarland: Bundesmodell mit eigenen Messzahlen

Saarland bewertet Grundstücke nach dem Bundesmodell, rechnet aber mit eigenen Steuermesszahlen: 0,34 ‰ für Wohngrundstücke und 0,64 ‰ für Geschäftsgrundstücke. Mehr dazu auf der Seite Grundsteuer im Saarland.

Grundsteuer im Regionalverband Saarbrücken

Grundsteuer im Regionalverband Saarbrücken, 2025 und 2024
GemeindeEinwohnerGrundsteuer BB 2024Grundsteuer A
Saarbrücken182.859611 %520 %275 %
Völklingen40.565605 %605 %290 %
Heusweiler18.385360 %360 %260 %
Püttlingen18.314400 %360 %250 %
Sulzbach16.191482 %439 %250 %
Riegelsberg14.255370 %384 %300 %
Quierschied12.757385 %400 %246 %
Kleinblittersdorf10.734365 %400 %260 %
Großrosseln7.844470 %470 %300 %

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Hebesatz der Grundsteuer in Friedrichsthal?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 460 %, der Hebesatz der Grundsteuer A 300 %. Das ist der Stand vom 30. Juni 2025 laut amtlicher Statistik.

Wie viel Grundsteuer zahle ich in Friedrichsthal?

Das hängt von deinem Grundsteuermessbetrag ab. Pro 100 € Grundsteuermessbetrag zahlst du damit 460,00 € Grundsteuer im Jahr. Den Messbetrag findest du im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Hat Friedrichsthal den Hebesatz für 2025 geändert?

Nein, der Hebesatz B ist 2025 mit 460 % gleich geblieben. Wegen der neuen Messbeträge kann sich deine Grundsteuer trotzdem geändert haben.

Gilt dieser Hebesatz auch für 2026?

Die amtliche Statistik reicht bis 30. Juni 2025. Gemeinden können den Hebesatz jedes Jahr mit der Haushaltssatzung ändern. Den Hebesatz für 2026 findest du in deinem Grundsteuerbescheid oder in der Haushaltssatzung der Stadt Friedrichsthal.

An wen zahle ich die Grundsteuer in Friedrichsthal?

Die Grundsteuer zahlst du an die Stadt Friedrichsthal oder an die Kasse, die im Grundsteuerbescheid genannt ist, etwa die der Verbandsgemeinde oder des Amtes. Bankverbindung und Kassenzeichen stehen im Bescheid.