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Sonderzuständigkeiten

Finanzamt Saarbrücken II

Finanzamtsnummer 1055Steuernummer prüfen66121 Saarbrücken - Eschberg

Das Finanzamt Saarbrücken II liegt im Saarland in Saarbrücken-Eschberg. Es ist dem Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft untergeordnet. Die Dienststellen verteilen sich auf zwei Standorte. Das Haupthaus in Saarbrücken beherbergt unter anderem die Bewertungsstelle, die Betriebsprüfungsstellen sowie die Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle. Zu den Sonderaufgaben zählen beispielsweise die Außenprüfung von Grunderwerbsteuer, Rennwett- und Lotteriesteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer und Wohnungsbauprämien. Zuständigkeitsauskünfte erteilt das Finanzamt unter der Telefonnummer 0681 501-00. Kassengeschäfte nach § 149 der Finanzgerichtsordnung nimmt das Finanzamt Saarlouis wahr. Das Finanzamt Saarbrücken I übernimmt Aufgaben nach § 28 Abs. 7 und 8 sowie § 29 Abs. 2 und 4 BerlinFG und die Einkommensbesteuerung der übrigen Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsleitung im Ausland.

Sonderzuständigkeiten: Es übernimmt besondere Aufgaben, die unten aufgeführt sind.

Anschrift und Erreichbarkeit

Anschrift
Mecklenburgring 23
66121 Saarbrücken - Eschberg
Postfach 100944, 66009 Saarbrücken
Bankverbindung
DE50 5900 0000 0059 3015 02BIC MARKDEF1590 · Deutsche BundesbankFinanzamt Saarlouis -Finanzkasse- (alternativ: Finanzkasse Saarlouis)
Öffnungszeiten
TagServicestelleTelefonische Sprechzeiten
Montag07:30–15:3007:30–15:30
Dienstag07:30–15:3007:30–15:30
Mittwoch07:30–15:3007:30–15:30
Donnerstag07:30–15:3007:30–15:30
Freitag07:30–12:0007:30–12:00

Quellen: Finanzamtsverzeichnis des BZSt (Stand 1. Oktober 2026) und Website des Finanzamts (abgerufen am 16. Oktober 2026).

Hinweise des Finanzamts

  • Die Dienststellen des Finanzamts Saarbrücken II sind räumlich an zwei Standorten untergebracht. Ein Großteil der Arbeitsbereiche, z.B. die Bewertungsstelle, die Betriebsprüfungsstellen sowie die Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle, befinden sich im Haupthaus in Saarbrücken: Finanzamt Saarbrücken II Mecklenburgring 25 66121 Saarbrücken – Eschberg. Die landesweit zentralisierte Umsatzsteuersonderprüfung sowie der Lohnsteueraußendienst befinden sich am Standort Sulzbach: Finanzamt Saarbrücken II Vopeliusstraße 8 66280 Sulzbach
  • Zuständigkeitsauskünfte unter 0681 501-00
  • Im Rahmen des Kooperationsprojektes „KoRPuS“ wird die Aufgabe "Erbschaft- und Schenkungsteuer" landesweit vom FA Kusel-Landstuhl (2734) übernommen.

Aufbau

  • Übergeordnete Behörde: Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft

Besondere Aufgaben

Diese Aufgaben übernimmt das Finanzamt Saarbrücken II zusätzlich, teils auch für andere Finanzämter.

  • Bewertung von Grundstückenauch für 1 weiteres Finanzamt: Saarbrücken I
  • Feststellung von Einheitswerten für inländischen Grundbesitz mit Festsetzung und Zerlegung der Grundsteuermessbeträge sowie Feststellung von inländischen Grundbesitzwerten i.S.d. § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BewG i.V.m. § 157 Abs. 1-3 BewGauch für 1 weiteres Finanzamt: Saarbrücken I
  • GKBPST (Groß- und Konzernbetriebsprüfungsstelle)Landesweit
  • Bußgeld und StrafsachenLandesweit
  • LohnsteueraußenprüfungLandesweit
  • UmsatzsteuersonderprüfungLandesweit
  • SteuerfahndungLandesweit
  • Umsatzsteuer-SonderprüfgruppeLandesweit
  • Betriebsprüfung für Kleinst-, Klein- und MittelbetriebeLandesweit
  • Außenprüfung von Grunderwerbsteuer, Rennwett- und Lotteriesteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer und WohnungsbauprämienLandesweit

Aufgaben bei anderen Finanzämtern

Für diese Themen ist nicht das Finanzamt Saarbrücken II zuständig, sondern ein anderes Amt:

Finanzamt Saarlouis
Kassengeschäfte nach § 149 der Finanzgerichtsordnung
Auszahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage
Rennwett-, Lotterie- und Sportwettensteuer
Finanzamt Saarbrücken I
Bearbeitung Gewerbesteuer-Umlage
Aufgaben nach § 28 Abs. 7 und 8 sowie § 29 Abs. 2 und 4 BerlinFG
Lohnsteuerliche Aufgaben als Betriebsstättenfinanzamt
Spielbankabgabe, Troncabgabe, Zusatzabgabe
Einkommensbesteuerung der übrigen Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsleitung im Ausland
Einkommensbesteuerung von Unternehmen (Unternehmern), die Bauleistungen i. S. v. § 48 Abs. 1 Satz 2 EStG erbringen und ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (ihren Wohnsitz) in Luxemburg haben (§ 20a Ab.s 1 AO i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 15 UStZustV)
Einkommensbesteuerung von Arbeitnehmern, die von Unternehmen (Unternehmern) i. S. des § 20a Abs. 1 oder 2 AO im Inland beschäftigt werden und ihren Wohnsitz im Ausland haben (§ 20a Abs. 3 AO i. V. m. § 1 Arbeitnehmer-Zuständigkeitsverordnung-Bau)
Vergütung der Vorsteuerbeträge in einem besonderen Verfahren (§ 18 Abs. 9 UStG)
Umsatzbesteuerung der Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i.S.d. KStG
Bearbeitung der Anmeldungen zur Bauabzugsteuer nach § 48 ff. EStG
Besteuerung der Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i.S.d. KStG; Zerlegung der Körperschaftssteuer; gesonderte Feststellungen i.S.d. § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 2-4 BewG i.V.m. §§ 95, 96, 97 BewG und i.V.m. § 11 Abs. 2 BewG
Umsatzbesteuerung der Unternehmen (Unternehmer) mit Geschäftsleitung oder Sitz (Wohnsitz) in Luxemburg (§ 1 Abs. 1 Nr. 15 USt-ZustVO)
Verwaltung der Lohnsteuer in den Fällen der Arbeitnehmerüberlassung durch luxemburgische Verleiher nach § 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG, soweit die überlassene Person im Baugewerbe eingesetzt ist (§ 20a Abs. 2 AO i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 15 USt-Zust-VO)
Verwaltung der Lohnsteuer in den übrigen Fällen der Arbeitnehmerüberlassung durch ausländische Verleiher nach § 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG
Finanzamt Merzig
Grunderwerbsteuer

Häufige Fragen zum Finanzamt Saarbrücken II

Wofür ist das Finanzamt Saarbrücken II zuständig?

Sonderzuständigkeiten. Es übernimmt besondere Aufgaben, die unten aufgeführt sind. Aufgaben laut Finanzamtsverzeichnis, zum Beispiel: Bewertung von Grundstücken; Feststellung von Einheitswerten für inländischen Grundbesitz mit Festsetzung und Zerlegung der Grundsteuermessbeträge sowie Feststellung von inländischen Grundbesitzwerten i.S.d. § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BewG i.V.m. § 157 Abs. 1-3 BewG; GKBPST (Groß- und Konzernbetriebsprüfungsstelle).

Wo ist das Finanzamt Saarbrücken II?

Anschrift: Mecklenburgring 23, 66121 Saarbrücken - Eschberg. Für Briefe gibt es zusätzlich das Postfach 100944, 66009 Saarbrücken.

Wann hat das Finanzamt Saarbrücken II geöffnet?

Servicestelle: Mo–Do 07:30–15:30 Uhr, Fr 07:30–12:00 Uhr. Telefonische Sprechzeiten: Mo–Do 07:30–15:30 Uhr, Fr 07:30–12:00 Uhr.

Wie erreiche ich das Finanzamt Saarbrücken II?

Telefon: 0681 30000.

Welche Finanzamtsnummer hat das Finanzamt Saarbrücken II?

Die Bundesfinanzamtsnummer (BuFa-Nr.) lautet 1055. Sie bildet die ersten vier Ziffern der 13-stelligen Steuernummer, wie sie in ELSTER verwendet wird. Daran erkennst du, welches Finanzamt eine Steuernummer vergeben hat.

Welche Bankverbindung hat das Finanzamt Saarbrücken II?

Konto: IBAN DE50 5900 0000 0059 3015 02, BIC MARKDEF1590 (Deutsche Bundesbank).

Finanzämter in der Nähe

Daten: Finanzamtsverzeichnis (GemFA) des Bundeszentralamts für Steuern, Stand 1. Oktober 2026, Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0. Ergänzende Angaben: Website des Finanzamts, abgerufen am 16. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr. Anderes Finanzamt suchen