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Gewerbeamt · Landkreis Wittenberg · Sachsen-Anhalt

Gewerbe anmelden in Wittenberg

In Wittenberg meldest du ein Gewerbe bei folgender Stelle an: Fachbereich Feuerwehr und Sicherheit, Ordnung und Gewerbe. Die Anmeldung kostet 15,00 bis 60,00 Euro (Gebührenrahmen nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt).

Auf einen Blick

ZuständigFachbereich Feuerwehr und Sicherheit, Ordnung und GewerbeLutherstraße 56, 06886 Lutherstadt WittenbergTelefon 03491 421-91225 oder 421-91224gewerbe@wittenberg.de
Gebühr Anmeldung15,00 bis 60,00 EuroGebührenrahmen nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Gewerbesteuer380 %Hebesatz, Stand 30.06.2025

Wo du dein Gewerbe in Wittenberg anmeldest

  • Zuständig: Fachbereich Feuerwehr und Sicherheit, Ordnung und Gewerbe.
  • Anschrift: Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg.
  • Telefon: 03491 421-91225 oder 421-91224.
  • E-Mail: gewerbe@wittenberg.de.

Gewerbe online anmelden

Ob Wittenberg die Gewerbeanzeige online anbietet, steht auf der Seite der Verwaltung.

Für die Online-Anzeige brauchst du meist ein Nutzerkonto mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat.

Was die Gewerbeanmeldung in Wittenberg kostet

Gebühren in Wittenberg
VorgangGebührErläuterung
Anmeldung15,00 bis 60,00 EuroGebührenrahmen nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Angaben der Gemeinde laut offizieller Seite, abgerufen am 16.10.2026.

Welche Unterlagen du brauchst

  • Formular zur Gewerbeanmeldung
  • Kopie/Ablichtung/Foto des Personalausweises oder des Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU): eine Kopie/Ablichtung/Foto des Aufenthaltstitels
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug in Kopie
  • Bei einer GmbH in Gründung: Kopie des notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrages/Gründungsurkunde und die Vollmacht der Gründer
  • Bei einer GmbH & Co. KG: Handelsregistereintragungen A und B
  • Bei ausländischen juristischen Personen: Nachweis über die Eintragung im Handelsregister und die beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache
  • Bei handwerklichen Tätigkeiten nach den Anlagen A und B der Handwerksordnung: einen Nachweis über den Eintrag bei der Handwerkskammer Halle (Saale)

Was nach der Anmeldung passiert

  • Das Finanzamt erhält eine Kopie der Gewerbeanzeige und schickt dir die Aufforderung zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Du kannst ihn auch gleich über ELSTER abgeben.
  • Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk die Geschäftsleitung liegt; für Wittenberg ist das das Finanzamt Wittenberg.
  • Die Gewerbesteuer berechnet Wittenberg mit einem Hebesatz von 380 % (Stand 30.06.2025). Einzelunternehmen und Personengesellschaften zahlen erst ab 24.500 € Gewerbeertrag.
  • Die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer erfährt von der Anmeldung; Mitglied wirst du automatisch.

Hinweise der Verwaltung in Wittenberg

  • Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.
  • Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind unter anderem: Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei), Freie Berufe (u. a. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten), Erziehung von Kindern gegen Entgelt, Unterrichtswesen.
  • Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen.

Häufige Fragen

Wo melde ich ein Gewerbe in Wittenberg an?

Bei folgender Stelle: Fachbereich Feuerwehr und Sicherheit, Ordnung und Gewerbe, Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Wittenberg?

Die Anmeldung kostet 15,00 bis 60,00 Euro (Gebührenrahmen nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt). Die Gebühren stehen auf der offiziellen Seite der Verwaltung.

Kann ich mein Gewerbe in Wittenberg online anmelden?

Das hängt von der Verwaltung ab; die Anzeige ist immer auch schriftlich oder vor Ort möglich.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wittenberg?

Der Hebesatz beträgt 380 % (Stand 30. Juni 2025). Bei 60.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen nach Freibetrag 4721.5 € Gewerbesteuer im Jahr.

Anleitung: Gewerbe anmeldenFragebogen zur steuerlichen ErfassungGewerbeamt in anderen Städten