Gewerbe anmelden in Quickborn
In Quickborn meldest du ein Gewerbe bei folgender Stelle an: Gewerbeamt des Amtes Burg-St. Michaelisdonn (Amt Burg-St. Michaelisdonn). Die Anmeldung ist auch online möglich.
Auf einen Blick
Wo du dein Gewerbe in Quickborn anmeldest
Zuständig: Gewerbeamt des Amtes Burg-St. Michaelisdonn (Amt Burg-St. Michaelisdonn). Anschrift: Rathausplatz 1, 25451 Quickborn. Telefon: +49 (0)4106 - 611-0. E-Mail: info@quickborn.de.
Gewerbe online anmelden
Was die Gewerbeanmeldung in Quickborn kostet
Welche Unterlagen du brauchst
Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1) Nachweis der Identität, zum Beispiel Kopie Personalausweis oder Reisepass Meldebescheinigung Handelsregisterauszug, wenn deine Firma eingetragen ist
Was nach der Anmeldung passiert
Das Finanzamt erhält eine Kopie der Gewerbeanzeige und schickt dir die Aufforderung zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Du kannst ihn auch gleich über ELSTER abgeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk die Geschäftsleitung liegt; für Quickborn ist das das Finanzamt Elmshorn. Die Gewerbesteuer berechnet Quickborn mit einem Hebesatz von 390 % (Stand 30.06.2025), mehr dazu unter Gewerbesteuer Quickborn. Einzelunternehmen und Personengesellschaften zahlen erst ab 24.500 € Gewerbeertrag. Die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer erfährt von der Anmeldung; Mitglied wirst du automatisch.
Hinweise der Verwaltung in Quickborn
Du musst dein Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden. Bei einer verspäteten Anmeldung kann ein Bußgeld verhängt werden. Die Anmeldung kostet eine Gebühr nach dem Allgemeinen Gebührentarif des Landes; die genaue Höhe nennt dir das Gewerbeamt.
Häufige Fragen
Wo melde ich ein Gewerbe in Quickborn an?
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Quickborn?
Kann ich mein Gewerbe in Quickborn online anmelden?
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Quickborn?
Anleitung: Gewerbe anmeldenFragebogen zur steuerlichen ErfassungGewerbesteuer in QuickbornGewerbeamt in anderen Städten