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Gewerbeamt · Landkreis Oberhavel · Brandenburg

Gewerbe anmelden in Oberkrämer

In Oberkrämer meldest du ein Gewerbe bei folgender Stelle an: Gewerbeamt der Gemeindeverwaltung Oberkrämer. Die Anmeldung ist auch online möglich.

Auf einen Blick

ZuständigGewerbeamt der Gemeindeverwaltung OberkrämerPerwenitzer Weg 2, 16727 OberkrämerTelefon 03304 3932-65
OnlineGewerbeanzeige über den Online-Dienst der VerwaltungZur Online-Anmeldung

Wo du dein Gewerbe in Oberkrämer anmeldest

  • Zuständig: Gewerbeamt der Gemeindeverwaltung Oberkrämer.
  • Anschrift: Perwenitzer Weg 2, 16727 Oberkrämer.
  • Telefon: 03304 3932-65.

Gewerbe online anmelden

Oberkrämer bietet die Gewerbeanzeige online an. Den Online-Dienst findest du auf der offiziellen Seite der Verwaltung (Quelle unten).

Für die Online-Anzeige brauchst du meist ein Nutzerkonto mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat.

Was die Gewerbeanmeldung in Oberkrämer kostet

In Brandenburg richtet sich die Gebühr nach dem Zeitaufwand: mindestens 36,60 € für eine natürliche Person und mindestens 66 € für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter (Gebührentarif MWEKEGebO, Tarifstelle 2.1.1).

Gebühren in Oberkrämer
VorgangGebührErläuterung
Sonstiges36,60 €natürliche Person
Sonstiges66,00 €juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter
Sonstiges18,00 €für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter
Sonstiges12,00 €beim Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter

Angaben der Gemeinde laut offizieller Seite, abgerufen am 16.10.2026.

Welche Unterlagen du brauchst

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Originalformular
  • Ausweiskopie

Was nach der Anmeldung passiert

  • Das Finanzamt erhält eine Kopie der Gewerbeanzeige und schickt dir die Aufforderung zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Du kannst ihn auch gleich über ELSTER abgeben.
  • Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk die Geschäftsleitung liegt; für Oberkrämer ist das das Finanzamt Oranienburg.
  • Die Gewerbesteuer berechnet Oberkrämer mit einem Hebesatz von 321 % (Stand 30.06.2025). Einzelunternehmen und Personengesellschaften zahlen erst ab 24.500 € Gewerbeertrag.
  • Die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer erfährt von der Anmeldung; Mitglied wirst du automatisch.

Hinweise der Verwaltung in Oberkrämer

  • Nutze die bereitgestellten Formulare für An-, Um- und Abmeldung.
  • Sende das Original ausgefüllt und unterschrieben mit Ausweiskopie an das Gewerbeamt.

Häufige Fragen

Wo melde ich ein Gewerbe in Oberkrämer an?

Bei folgender Stelle: Gewerbeamt der Gemeindeverwaltung Oberkrämer, Perwenitzer Weg 2, 16727 Oberkrämer.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Oberkrämer?

In Brandenburg richtet sich die Gebühr nach dem Zeitaufwand: mindestens 36,60 € für eine natürliche Person und mindestens 66 € für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter (Gebührentarif MWEKEGebO, Tarifstelle 2.1.1). Die genaue Gebühr in Oberkrämer nennt die Verwaltung.

Kann ich mein Gewerbe in Oberkrämer online anmelden?

Ja, Oberkrämer bietet einen Online-Dienst für die Gewerbeanzeige an.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oberkrämer?

Der Hebesatz beträgt 321 % (Stand 30. Juni 2025). Bei 60.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen nach Freibetrag 3988.43 € Gewerbesteuer im Jahr.

Anleitung: Gewerbe anmeldenFragebogen zur steuerlichen ErfassungGewerbeamt in anderen Städten