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Gewerbeamt · Landkreis Mühldorf a.Inn · Bayern

Gewerbe anmelden in Mühldorf a.Inn

In Mühldorf a.Inn meldest du ein Gewerbe bei der Gemeindeverwaltung an, die für Gewerbeanzeigen zuständig ist. Die Anmeldung ist auch online möglich.

Auf einen Blick

OnlineGewerbeanzeige über den Online-Dienst der VerwaltungZur Online-Anmeldung

Wo du dein Gewerbe in Mühldorf a.Inn anmeldest

  • Zuständig ist die Gemeinde, in der dein Betrieb liegt. In Bayern nehmen auch die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern die Gewerbeanzeige entgegen und geben sie an die Gemeinde weiter.

Gewerbe online anmelden

Mühldorf a.Inn bietet die Gewerbeanzeige online an. Den Online-Dienst findest du auf der offiziellen Seite der Verwaltung (Quelle unten).

Für die Online-Anzeige brauchst du meist ein Nutzerkonto mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat.

Was die Gewerbeanmeldung in Mühldorf a.Inn kostet

In Bayern sieht das Kostenverzeichnis zum Kostengesetz eine Rahmengebühr von 25 bis 100 € vor (Tarif-Nr. 5.III.5/2); die Gemeinde setzt den Betrag innerhalb dieser Spanne fest.

Die genaue Gebühr in Mühldorf a.Inn nennt die Verwaltung.

Welche Unterlagen du brauchst

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung)
  • GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer
  • Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug
  • Minderjährige: Ermächtigung der gesetzlichen Vertreter sowie Genehmigung des Familiengerichts
  • Bevollmächtigung: Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
  • für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der eine selbständige Tätigkeit erlaubt

Was nach der Anmeldung passiert

  • Das Finanzamt erhält eine Kopie der Gewerbeanzeige und schickt dir die Aufforderung zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Du kannst ihn auch gleich über ELSTER abgeben.
  • Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk die Geschäftsleitung liegt; für Mühldorf a.Inn ist das das Finanzamt Mühldorf.
  • Die Gewerbesteuer berechnet Mühldorf a.Inn mit einem Hebesatz von 395 % (Stand 30.06.2025). Einzelunternehmen und Personengesellschaften zahlen erst ab 24.500 € Gewerbeertrag.
  • Die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer erfährt von der Anmeldung; Mitglied wirst du automatisch.

Hinweise der Verwaltung in Mühldorf a.Inn

  • Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z. B. Immobilienmakler, Gastgewerbe) und bei handwerklichen Tätigkeiten ist neben der Gewerbeanzeige außerdem eine Erlaubnis bzw. die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.
  • Wenn du den Betrieb in eine andere Gemeinde verlegst, musst du dein Gewerbe am neuen Standort anmelden; eine Abmeldung am bisherigen Standort ist nicht mehr erforderlich.

Häufige Fragen

Wo melde ich ein Gewerbe in Mühldorf a.Inn an?

Bei der Verwaltung von Mühldorf a.Inn, die für Gewerbeanzeigen zuständig ist.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Mühldorf a.Inn?

In Bayern sieht das Kostenverzeichnis zum Kostengesetz eine Rahmengebühr von 25 bis 100 € vor (Tarif-Nr. 5.III.5/2); die Gemeinde setzt den Betrag innerhalb dieser Spanne fest. Die genaue Gebühr in Mühldorf a.Inn nennt die Verwaltung.

Kann ich mein Gewerbe in Mühldorf a.Inn online anmelden?

Ja, Mühldorf a.Inn bietet einen Online-Dienst für die Gewerbeanzeige an.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mühldorf a.Inn?

Der Hebesatz beträgt 395 % (Stand 30. Juni 2025). Bei 60.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen nach Freibetrag 4907.88 € Gewerbesteuer im Jahr.

Anleitung: Gewerbe anmeldenFragebogen zur steuerlichen ErfassungGewerbeamt in anderen Städten