Zum Inhalt springen
Gewerbeamt · Landkreis Groß-Gerau · Hessen

Gewerbe anmelden in Mörfelden-Walldorf

In Mörfelden-Walldorf meldest du ein Gewerbe bei folgender Stelle an: Ordnungsamt. Online geht die Gewerbeanzeige über die Online-Antragstellung des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen, sofern Mörfelden-Walldorf angeschlossen ist. Die Anmeldung kostet 31 € (landesweit ab 19.10.2026, dazu 9 € für die Empfangsbescheinigung; bis 18.10.2026: 28 € und 8 €).

Auf einen Blick

ZuständigOrdnungsamtWestendstr. 8, 64546 Mörfelden-WalldorfTelefon +49 6105 938-0
Gebühr Anmeldung31 €landesweit ab 19.10.2026, dazu 9 € für die Empfangsbescheinigung; bis 18.10.2026: 28 € und 8 €
Gewerbesteuer435 %Hebesatz, Stand 30.06.2025

Wo du dein Gewerbe in Mörfelden-Walldorf anmeldest

  • Zuständig: Ordnungsamt.
  • Anschrift: Westendstr. 8, 64546 Mörfelden-Walldorf.
  • Telefon: +49 6105 938-0.

Gewerbe online anmelden

Hessen bietet die Gewerbeanzeige online über die Online-Antragstellung des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen an. Ob Mörfelden-Walldorf angeschlossen ist, steht auf der Seite der Verwaltung.

Für die Online-Anzeige brauchst du meist ein Nutzerkonto mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat.

Was die Gewerbeanmeldung in Mörfelden-Walldorf kostet

In Hessen legt die Verwaltungskostenordnung die Gebühr fest: 28 € für die Gewerbeanzeige und 8 € für die Empfangsbescheinigung bis 18. Oktober 2026, ab 19. Oktober 2026 31 € und 9 €.

Gebühren in Mörfelden-Walldorf
VorgangGebührErläuterung
Anmeldung31 €landesweit ab 19.10.2026, dazu 9 € für die Empfangsbescheinigung; bis 18.10.2026: 28 € und 8 €
Abmeldung28,00 €
Abmeldung8,00 €

Angaben der Gemeinde laut offizieller Seite, abgerufen am 16.10.2026. Anmeldegebühr nach der landesweiten Gebührenordnung (Quellen unten).

Welche Unterlagen du brauchst

  • Ausgefülltes Formular Gewerbe-Abmeldung (GewA 3)
  • Nachweis der Identität, zum Beispiel Kopie Personalausweis
  • Kopie Reisepass
  • Meldebescheinigung
  • bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Beiblatt Vertretungsberechtigte

Was nach der Anmeldung passiert

  • Das Finanzamt erhält eine Kopie der Gewerbeanzeige und schickt dir die Aufforderung zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Du kannst ihn auch gleich über ELSTER abgeben.
  • Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk die Geschäftsleitung liegt; für Mörfelden-Walldorf ist das das Finanzamt Groß-Gerau.
  • Die Gewerbesteuer berechnet Mörfelden-Walldorf mit einem Hebesatz von 435 % (Stand 30.06.2025). Einzelunternehmen und Personengesellschaften zahlen erst ab 24.500 € Gewerbeertrag.
  • Die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer erfährt von der Anmeldung; Mitglied wirst du automatisch.

Hinweise der Verwaltung in Mörfelden-Walldorf

  • Wenn du deinen Betriebssitz in eine andere Gemeinde verlegst, musst du das Gewerbe am neuen Standort anmelden; dein alter Standort wird automatisch abgemeldet.
  • Wenn du deinen Betriebssitz innerhalb einer Gemeinde änderst, genügt eine Gewerbeummeldung.
  • Wenn du die Rechtsform deines Gewerbes änderst, musst du zuerst unter der bisherigen Rechtsform abmelden und dann unter der neuen Rechtsform wieder anmelden.

Häufige Fragen

Wo melde ich ein Gewerbe in Mörfelden-Walldorf an?

Bei folgender Stelle: Ordnungsamt, Westendstr. 8, 64546 Mörfelden-Walldorf.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Mörfelden-Walldorf?

Die Anmeldung kostet 31 € (landesweit ab 19.10.2026, dazu 9 € für die Empfangsbescheinigung; bis 18.10.2026: 28 € und 8 €). Der Betrag ist in der Gebührenordnung von Hessen landesweit festgelegt.

Kann ich mein Gewerbe in Mörfelden-Walldorf online anmelden?

Die Gewerbeanzeige ist in Hessen online über die Online-Antragstellung des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen möglich, wenn die Gemeinde angeschlossen ist.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mörfelden-Walldorf?

Der Hebesatz beträgt 435 % (Stand 30. Juni 2025). Bei 60.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen nach Freibetrag 5404.88 € Gewerbesteuer im Jahr.

Anleitung: Gewerbe anmeldenFragebogen zur steuerlichen ErfassungGewerbeamt in anderen Städten