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Gewerbeamt · Rhein-Sieg-Kreis · Nordrhein-Westfalen

Gewerbe anmelden in Königswinter

In Königswinter meldest du ein Gewerbe bei folgender Stelle an: Gewerbeamt. Die Anmeldung ist auch online möglich. Die Anmeldung kostet 26 (für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind).

Auf einen Blick

ZuständigGewerbeamtTelefon 02244/889-395gewerbe@koenigswinter.de
Gebühr Anmeldung26für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
OnlineGewerbeanzeige über den Online-Dienst der VerwaltungZur Online-Anmeldung

Wo du dein Gewerbe in Königswinter anmeldest

  • Zuständig: Gewerbeamt.
  • Telefon: 02244/889-395.
  • E-Mail: gewerbe@koenigswinter.de.
  • Persönliche Vorsprachen sind nach vorheriger Terminvereinbarung grundsätzlich nur donnerstags von 9 Uhr bis 12.30 Uhr und zusätzlich von 14 Uhr bis 17 Uhr möglich. Termine können per E-Mail oder telefonisch vereinbart werden.

Gewerbe online anmelden

Königswinter bietet die Gewerbeanzeige online an. Den Online-Dienst findest du auf der offiziellen Seite der Verwaltung (Quelle unten).

Für die Online-Anzeige brauchst du meist ein Nutzerkonto mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat.

Was die Gewerbeanmeldung in Königswinter kostet

Gebühren in Königswinter
VorgangGebührErläuterung
Anmeldung26für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
Anmeldung33für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
Anmeldung13für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen

Angaben der Gemeinde laut offizieller Seite, abgerufen am 16.10.2026.

Welche Unterlagen du brauchst

  • Anmeldeformular GewA 1
  • Beiblatt GewA 1 (bei juristischen Personen)
  • Pass mit aktueller Meldebescheinigung oder Personalausweis
  • Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages/ Vollmachten aller Gesellschafter (bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen)
  • Erlaubniserteilung bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit
  • Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle
  • die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung (bei ausländischen Gewerbetreibenden)

Was nach der Anmeldung passiert

  • Das Finanzamt erhält eine Kopie der Gewerbeanzeige und schickt dir die Aufforderung zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Du kannst ihn auch gleich über ELSTER abgeben.
  • Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk die Geschäftsleitung liegt; für Königswinter ist das das Finanzamt Sankt Augustin.
  • Die Gewerbesteuer berechnet Königswinter mit einem Hebesatz von 470 % (Stand 30.06.2025). Einzelunternehmen und Personengesellschaften zahlen erst ab 24.500 € Gewerbeertrag.
  • Die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer erfährt von der Anmeldung; Mitglied wirst du automatisch.

Hinweise der Verwaltung in Königswinter

  • Du musst das Gewerbe gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit anmelden, frühestens jedoch 2 Wochen vor Beginn.

Häufige Fragen

Wo melde ich ein Gewerbe in Königswinter an?

Bei folgender Stelle: Gewerbeamt.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Königswinter?

Die Anmeldung kostet 26 (für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind). Die Gebühren stehen auf der offiziellen Seite der Verwaltung.

Kann ich mein Gewerbe in Königswinter online anmelden?

Ja, Königswinter bietet einen Online-Dienst für die Gewerbeanzeige an.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Königswinter?

Der Hebesatz beträgt 470 % (Stand 30. Juni 2025). Bei 60.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen nach Freibetrag 5839.75 € Gewerbesteuer im Jahr.

Anleitung: Gewerbe anmeldenFragebogen zur steuerlichen ErfassungGewerbeamt in anderen Städten