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Gewerbeamt · Landkreis Märkisch-Oderland · Brandenburg

Gewerbe anmelden in Fredersdorf-Vogelsdorf

In Fredersdorf-Vogelsdorf meldest du ein Gewerbe bei folgender Stelle an: Gewerbeamt. Die Anmeldung ist auch online möglich.

Auf einen Blick

ZuständigGewerbeamtTelefon (033439) 835 422
OnlineGewerbeanzeige über den Online-Dienst der VerwaltungZur Online-Anmeldung

Wo du dein Gewerbe in Fredersdorf-Vogelsdorf anmeldest

  • Zuständig: Gewerbeamt.
  • Telefon: (033439) 835 422.

Gewerbe online anmelden

Fredersdorf-Vogelsdorf bietet die Gewerbeanzeige online an. Den Online-Dienst findest du auf der offiziellen Seite der Verwaltung (Quelle unten).

Für die Online-Anzeige brauchst du meist ein Nutzerkonto mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat.

Was die Gewerbeanmeldung in Fredersdorf-Vogelsdorf kostet

In Brandenburg richtet sich die Gebühr nach dem Zeitaufwand: mindestens 36,60 € für eine natürliche Person und mindestens 66 € für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter (Gebührentarif MWEKEGebO, Tarifstelle 2.1.1).

Gebühren in Fredersdorf-Vogelsdorf
VorgangGebührErläuterung
Ummeldung25,00 Eurofür natürliche und juristische Personen

Angaben der Gemeinde laut offizieller Seite, abgerufen am 16.10.2026.

Welche Unterlagen du brauchst

  • ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Gewerbeummeldung – GewA2
  • Personalausweis oder Pass (vorzulegen bzw. Kopie einzureichen, auch für EU-Ausländer)
  • Kopie des aktuellen Registerauszuges bei juristischen Personen und Personengesellschaften (z.B. Handelsregister, Genossenschafts- oder Vereinsregister)
  • Bei Erstattung der Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten ist der Nachweis seiner Vollmacht erforderlich.
  • Handwerkskarte bei Handwerksbetrieben, Erlaubnisse für erlaubnispflichtige Tätigkeiten

Was nach der Anmeldung passiert

  • Das Finanzamt erhält eine Kopie der Gewerbeanzeige und schickt dir die Aufforderung zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Du kannst ihn auch gleich über ELSTER abgeben.
  • Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk die Geschäftsleitung liegt; für Fredersdorf-Vogelsdorf ist das das Finanzamt Strausberg.
  • Die Gewerbesteuer berechnet Fredersdorf-Vogelsdorf mit einem Hebesatz von 300 % (Stand 30.06.2025). Einzelunternehmen und Personengesellschaften zahlen erst ab 24.500 € Gewerbeertrag.
  • Die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer erfährt von der Anmeldung; Mitglied wirst du automatisch.

Hinweise der Verwaltung in Fredersdorf-Vogelsdorf

  • Informiere dich, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist.
  • Die Bescheinigung der Anzeige berechtigt nicht zur Ausübung der geänderten oder erweiterten Tätigkeit des Gewerbebetriebes, wenn dafür eine Erlaubnis oder eine Eintragung bei der Handwerkskammer notwendig ist.
  • Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 14 Abs. 1 bis 3 GewO eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet.

Häufige Fragen

Wo melde ich ein Gewerbe in Fredersdorf-Vogelsdorf an?

Bei folgender Stelle: Gewerbeamt.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Fredersdorf-Vogelsdorf?

In Brandenburg richtet sich die Gebühr nach dem Zeitaufwand: mindestens 36,60 € für eine natürliche Person und mindestens 66 € für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter (Gebührentarif MWEKEGebO, Tarifstelle 2.1.1). Die genaue Gebühr in Fredersdorf-Vogelsdorf nennt die Verwaltung.

Kann ich mein Gewerbe in Fredersdorf-Vogelsdorf online anmelden?

Ja, Fredersdorf-Vogelsdorf bietet einen Online-Dienst für die Gewerbeanzeige an.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Fredersdorf-Vogelsdorf?

Der Hebesatz beträgt 300 % (Stand 30. Juni 2025). Bei 60.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen nach Freibetrag 3727.5 € Gewerbesteuer im Jahr.

Anleitung: Gewerbe anmeldenFragebogen zur steuerlichen ErfassungGewerbeamt in anderen Städten