Gewerbe anmelden in Bingen am Rhein
In Bingen am Rhein meldest du ein Gewerbe bei der Gemeindeverwaltung an, die für Gewerbeanzeigen zuständig ist. Die Anmeldung kostet 40 € (landesweit nach dem Gebührenverzeichnis der Wirtschaftsverwaltung).
Auf einen Blick
Wo du dein Gewerbe in Bingen am Rhein anmeldest
Öffnungszeiten: Montag 08:30-12:00 und 14:00-18:00 Uhr, Dienstag bis Freitag 08:30-12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung.
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Was die Gewerbeanmeldung in Bingen am Rhein kostet
| Vorgang | Gebühr | Erläuterung |
|---|---|---|
| Anmeldung | 40 € | landesweit nach dem Gebührenverzeichnis der Wirtschaftsverwaltung |
| Sonstiges | 40,00 € |
Angaben der Gemeinde laut offizieller Seite, abgerufen am 16.10.2026. Anmeldegebühr nach der landesweiten Gebührenordnung (Quellen unten).
Welche Unterlagen du brauchst
Ausweisdokument bei Anmeldung einer im Handelsregister eingetragenen Firma (z. B GmbH, KG, OHG) Kopie des Handelsregisterauszuges
Was nach der Anmeldung passiert
Das Finanzamt erhält eine Kopie der Gewerbeanzeige und schickt dir die Aufforderung zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Du kannst ihn auch gleich über ELSTER abgeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk die Geschäftsleitung liegt; für Bingen am Rhein ist das das Finanzamt Bingen-Alzey. Die Gewerbesteuer berechnet Bingen am Rhein mit einem Hebesatz von 390 % (Stand 30.06.2025). Einzelunternehmen und Personengesellschaften zahlen erst ab 24.500 € Gewerbeertrag. Die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer erfährt von der Anmeldung; Mitglied wirst du automatisch.
Hinweise der Verwaltung in Bingen am Rhein
Du musst die Anzeige bei der für den Ort zuständigen Behörde einreichen, wenn du ein stehendes Gewerbe beginnst, eine Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle eröffnest.
Häufige Fragen
Wo melde ich ein Gewerbe in Bingen am Rhein an?
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Bingen am Rhein?
Kann ich mein Gewerbe in Bingen am Rhein online anmelden?
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bingen am Rhein?
Anleitung: Gewerbe anmeldenFragebogen zur steuerlichen ErfassungGewerbeamt in anderen Städten