Gewerbe anmelden in Alzey
In Alzey meldest du ein Gewerbe bei folgender Stelle an: 3.3 Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten und Marktwesen. Die Anmeldung ist auch online möglich. Die Anmeldung kostet 40 € (landesweit nach dem Gebührenverzeichnis der Wirtschaftsverwaltung).
Auf einen Blick
Wo du dein Gewerbe in Alzey anmeldest
Zuständig: 3.3 Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten und Marktwesen. Anschrift: Ernst-Ludwig-Straße 42, 55232 Alzey. Telefon: +49 6731 495-0. Persönliche Vorsprachen sind grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Gewerbe online anmelden
Was die Gewerbeanmeldung in Alzey kostet
| Vorgang | Gebühr | Erläuterung |
|---|---|---|
| Anmeldung | 40 € | landesweit nach dem Gebührenverzeichnis der Wirtschaftsverwaltung |
Anmeldegebühr nach der landesweiten Gebührenordnung (Quellen unten).
Welche Unterlagen du brauchst
Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1) Nachweis der Identität, zum Beispiel Kopie Personalausweis Kopie Reisepass Meldebescheinigung bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister Beiblatt Vertretungsberechtigte
Was nach der Anmeldung passiert
Das Finanzamt erhält eine Kopie der Gewerbeanzeige und schickt dir die Aufforderung zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Du kannst ihn auch gleich über ELSTER abgeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk die Geschäftsleitung liegt; für Alzey ist das das Finanzamt Bingen-Alzey. Die Gewerbesteuer berechnet Alzey mit einem Hebesatz von 385 % (Stand 30.06.2025). Einzelunternehmen und Personengesellschaften zahlen erst ab 24.500 € Gewerbeertrag. Die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer erfährt von der Anmeldung; Mitglied wirst du automatisch.
Hinweise der Verwaltung in Alzey
Bei verspäteter Anmeldung kann eine Geldbuße verhängt werden.
Häufige Fragen
Wo melde ich ein Gewerbe in Alzey an?
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Alzey?
Kann ich mein Gewerbe in Alzey online anmelden?
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Alzey?
Anleitung: Gewerbe anmeldenFragebogen zur steuerlichen ErfassungGewerbeamt in anderen Städten